Armleuchter gibt es....

  • [smilie_happy]


    oha, rechtlich ausarbeiten. [smilie_denk]
    Da kannste lange arbeiten, da war nix
    es kam kein Kaufvertrag zustande, Herr Ausarbeiter


    Na dann, Festus, ist für unseren Kollegen doch alles klar. Schönen Dank für Dein juristisch sicher fundiertes Prüfungsergebnis. Dann brauch ich mir ja keine Gedanken mehr zu machen.


    PS.
    Es war doch nun lange Zeit "Ruhe" zwischen uns beiden. Warum fängst Du denn wieder an zu stänkern. Lass es doch einfach irgendwann mal gut sein...

  • @ Schebulski


    Setz den Typen doch auf IGNORE, mit seinen aggressiv-dämlichen Kommentaren sollte man sich gar nicht befassen...

    Die erbittertsten Feinde der Freiheit sind die zufriedenen Sklaven (Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach)


    Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande (Augustinus von Hippo)

    Einmal editiert, zuletzt von silberbuggy ()

  • Schreib einfach...
    Lieber Herr Arsch,
    hiermit fechte ich mein Verkaufsangebot und evtl. Kaufvertrag an.
    Als Anfechtungsgrund darf ich meinen Verschreiber in der Angebotserstellung angeben, der lt. Ebay leider nicht mehr rückgängig zu machen war.
    Selbstverständlich waren 1 kg und keine 100 Gramm-Barren im Angebot, wie Sie es, Herr Arsch, richtig bemerkt haben.
    Ich erachte die Angelegenheit als erledigt an und möchte mich für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.
    Abschließend mögen doch bitte die Hämmoriden Sie heimsuchen, denn sie finden immer das richtige Arschloch, wenn es darauf ankommt.
    Prost!

    Wie merke ich mir die 11 88 0 ?
    11 Millionen Griechen kriegen 88 Milliarden Euro und zahlen 0,- Euro davon zurück.

    2 Mal editiert, zuletzt von PPT ()

  • zimbo:


    harte worte, jemanden hier im forum als "penner" zu bezeichnen halte ich für unangemessen.
    natürlich wünscht sich jeder einwandfreie ebay-beschreibungen, das sehe ich genauso, aber tippfehler können passieren, auch wenn die auktionsbeschreibung auf richtigkeit geprüft werden sollte - irren ist menschlich


    kleines edit:
    ich weiß nicht was der höchstbietende sich dabei denkt, der verkäufer hat einen relevanten tippfehler bemerkt, kam seiner pflicht nach diesen zu korrigieren, indem er versucht hat zu editieren was nicht mehr ging und als folge dessen die auktion beendet um
    den artikel nicht wissentlich mit falschen angaben zu verkaufen. man denke nur er hätte eine null zu viel geschrieben, dann hätte vermutlich jeder gemeckert und keiner hätte den artikel abnehmen wollen mit der begründung tippfehler und das zurecht. nur sollte diese selbstverständlichkeit auch in beide richtungen gelten.


    was die kommunikation zum verkäufer angeht, würde ich das ganze natürlich einmalig klarstellen. sollte eine vernünftige kommunikation nicht möglich sein und nur mit anwalt und klage gedroht wird, dann würde ich auf durchzug stellen und ihn mal kommen lassen - echt lächerlich

  • also...den Startertitel find' ich nicht so prickelnd...das mit dem A..... würd' ich mal rausnehmen, da hier eine ernste Angelegenheit auf den Tisch gekommen ist...und das A-Wort recht unseriös ankommt!


    Mal zu den zugegenen Hobby-Juristen ;)


    Fakten:


    1.) Die Auktion wurde vorzeitig beendet in Erkenntnis eines Irrtumes des Auktionstarters


    2.) Das BGB steht in der Rangfolge vor den AGB's von wem auch immer, sofern diese entgegen geltendem Recht stehen


    3.) Wie schon richtig erwähnt BGB § 119 Abs. I


    3.1) Damit der § 119 Abs. I wirksam wird, bedarf es einer sofortigen Anfechtung mit Nachweis des Irrtumes seitens des Verkäufers an den Käufer, resp. zusätzl. an Ihhhbähh


    4.) In Kenntnis der Sachlage, kam es durch den vorzeitigen Abruch der Auktion nicht zu einer verbindlichen, beiderseitigen Willenserklärung...in Verbindung mit 3.1)


    Wäre die Auktion nicht vorzeitig beendet worden, kann u.U. der § 119 ausgehebelt werden, da es sich um eine Auktion handelt !!! Hier gingen schon Autos für'n Taschengeld per Gerichtsbeschluss über den Tresen!!! 8o



    Nun, du "Starverkäufer"... [smilie_happy] ...Widerspruch mit Begründung einlegen, höflich und sachlich !!! und wenn er dann Klage einreicht, lass ihn machen, er darf dann auch deinen Anwalt zahlen :thumbup:


    ...wenn du den Widerspruch rechtsgültig zustellst.... EINSCHREIBEN 8)



    Gruss
    FP


    P.S. hast du auch Goldbarren grad zum Verkauf.... ?) [smilie_happy]

  • Hab die ganzen Beiträge jetzt nicht durchgelesen, aber hab mich darüber mal informiert, weil ein Bekannter das gleiche passiert ist (und es zu einem Rechtsstreit kam, den er verloren hat).


    Du musst zeitnah nach Beenden der Auktion dem Käufer eine persönliche Nachricht schreiben, dass der Verkauf ungültig ist. Was zeitnah bedeutet, weiß ich nicht mehr, aber google einfach danach. Gibt schon genug Erfahrungen zu diesem Thema.


    Wenn du nichts unternimmst (was hier einige empfehlen), dann kann der Käufer mit Anwalt kommen und du MUSST zahlen, weil er im Recht ist.

  • @10EURSammler... du hast Recht! Aber ich hoffe noch auf den Paragraph den ich erwähnt habe... der müsste greifen! Auch bei Versteigerungen, da die Versteigerung nicht beendet wurde und das Güter - Preis Verhältnis in keinen gesunden Zusammenhang liegt!


    Jedoch in Zukunft... gerade bei Edelmetall schaue ich doch doppelt drüber....!! Das sind doch keine Streichhölzer...

  • Wäre die Auktion nicht vorzeitig beendet worden, kann u.U. der § 119 ausgehebelt werden, da es sich um eine Auktion handelt !!! Hier gingen schon Autos für'n Taschengeld per Gerichtsbeschluss über den Tresen!!!


    Nur Auto's?


    Ich habe durch eine falsche Formulierung im Kaufvertrag ein Haus verloren. Den §119 kannst Du in die Tonne treten.


    Eine Brücke reicht nicht aus für die Leute die ich gern hängen sehen will. :cursing:

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:


  • glückwunsch dem käufer - der die ganze rechtslage auf seiner seite hat - für das geschenk
    sei nicht böse, sondern nehme es sportlich :S


    Der Käufer hat gar nichts auf seiner Seite.


    Aufgrund deiner Aussagen, halte ich dich auch für so ein Arschloch.
    Dir möchte ich begegnen X(

    "Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf entscheiden, was es zu Essen gibt" (Thomas Jefferson)


  • ...wie hast du das denn angestellt ?????


    Natürlich keine Auktion, sondern im Zuge der Vermögensauseinandersetzung.


    Vom Anwalt der Ex geschickt formuliert, auf zwei Verträge verteilt und anschließend so hintertrieben, dass ein Vertrag ungültig wurde und der andere genügend Alleinstellungsmerkmale aufwies um mir das Haus für lau abzunehmen.


    Zieht sich seit vielen Jahren hin, hat mich zusätzlich ein halbes Vermögen für Rechtsstreitigkeiten gekostet und ist immer noch nicht ausgestanden.


    Der Krebs soll sie alle hinwegraffen, einschließlich Notar. :cursing:

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
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  • Wenn du nichts unternimmst (was hier einige empfehlen), dann kann der Käufer mit Anwalt kommen und du MUSST zahlen, weil er im Recht ist.


    Aus Jahrzehnten leidiger Erfahrung mit unserem "Rechtssystem" hat sich die Erkenntnis herauskristallisiert, daß es scheißegal ist, ob du im Recht bist. Es kommt einzig darauf an, die Gerichte zu überzeugen. Und was das anbelangt, kannst du das Ergebnis auch auswürfeln. Kommt billiger....

    Joh. 19, 22
    *********************************************************************************************
    "Als der Teufel das Geld erfunden hatte, konnte er sich getrost zur Ruhe setzen."

  • als ich das hier gelesen hatte fiel mir sofort die alte Story mit den beiden Arschlöchern ein.
    Für die, die es noch nicht kennen:


    "Also, es begann eigentlich ganz einfach: Ich wollte meinen Freund Lutz anrufen und wählte seine Nummer.
    Ein Teilnehmer meldete sich und ich sagte: "Guten Tag, mein Name ist Michael Schmitz, ich würde gerne mit Lutz Müller sprechen."
    Daraufhin wurde der Hörer einfach aufgeknallt. Ich war fassungslos, wie konnte jemand nur so unhöflich sein.


    Ich verglich die Nummer nochmal mit meinem Adressbuch und stellte fest, dass ich nur eine Ziffer vertauscht hatte. Ich rief also nochmal die falsche Nummer an, wartete bis der Ignorant sich meldete und brüllte in den Hörer: "Sie sind ein ARSCHLOCH!!" und knallte dann ebenfalls den Hörer auf.


    Danach fühlte ich mich wirklich besser. Ich nahm den Zettel, schrieb ARSCHLOCH hinter die Nummer und legte ihn in meine Schublade.
    Nun, immer wenn es mir schlecht ging oder ich mich geärgert hatte, rief ich das Arschloch an, brüllte in den Hörer und legte sofort wieder auf. Ein gigantisches Gefühl.


    Am Ende des Jahres führte die Telefongesellschaft ein Nummernerkennungssystem ein. Ich war ziemlich geschockt, wie sollte ich so unerkannt meine Anrufe weiterführen können.
    Ich überlegte und überlegte und rief abermals das Arschloch an und sagte: "Guten Tag, ich rufe von der Telefongesellschaft an, sind Sie mit dem Nummernerkennungssystem bereits vertraut?"
    Das Arschloch sagte nein, und ich brüllte in den Hörer: "....weil Sie ein Arschloch sind!"
    Damit war meine Welt wieder in Ordnung.


    An einem schönen sonnigen Tag fuhr ich in die Stadt zum Einkaufen...
    Viele Parkplätze waren belegt. Ich sah eine Frau, die unglaublich lange brauchte, um ihr Auto aus einer Parklücke rückwärts herauszufahren, aber ich entschloss mich, zu warten, in Aussicht auf einen schönen Parkplatz.


    Plötzlich kam von der anderen Seite ein schwarzer BMW angerast und schnappte mir den schönen Parkplatz vor der Nase weg. Ich stieg aus und war sehr wütend und rief dem Fahrer zu, dass dies mein Parkplatz sei.


    Er ignorierte mich vollkommen und ging einfach weg. So ein Arschloch.


    Doch dann entdeckte ich ein Schild hinter seiner Scheibe, dass er den Wagen verkaufen wollte. Zu meiner Freude hatte er seine Telefonnummer und seinen Namen draufgeschrieben.
    Nun hatte ich schon zwei Arschlöcher, die ich anrufen konnte, wenn ich mich über etwas geärgert hatte.
    Was ein königlicher Spaß.


    Nach einer Weile war es nicht mehr so schön, bei den Arschlöchern anzurufen und ich wollte mal etwas Neues
    ausprobieren.
    Ich rief also Arschloch 1 an und brüllte in den Hörer: "Sie ARSCHLOCH!!" und legte dann aber nicht auf.
    Er sagte: "Unterlassen Sie diese Anrufe."
    Ich sagte: "Nein."
    Er sagte: "Wo wohnen Sie?"
    Ich sagte: "Ich wohne am Gustav-Heinemann-Ufer und heiße Leo Bauer. Mein schwarzer BMW steht vor der Tür."
    Das Arschloch sagte: "Lauf Dich schon mal warm, Kumpel, ich komme gleich vorbei."


    Dann rief ich das zweite Arschloch an und brüllte wieder meinen Spruch in den Hörer und legte auch hier nicht auf.
    Leo Bauer fragte auch mich: "Wer bist Du, Du Penner, lass' die Scheiße bleiben."
    Ich sagte, dass wir uns gleich kennenlernen würden, denn ich würde bei ihm vorbeikommen.
    "Prima", sagte er, "dann kann ich Dir ja gleich mal richtig aufs Maul hauen für Deine Unverschämtheiten."
    "Ich freue mich", sagte ich ihm.


    Dann rief ich bei der Polizei an und sagte, dass mein Name Leo Bauer sei und ich am Gustav-Heinemann-Ufer wohnen würde.
    Ich würde von meinem schwulen Freund bedroht und der stehe schon vor der Tür, um mich umzubringen.


    Dann fuhr ich zum Gustav-Heinemann-Ufer und sah zu, wie die beiden Arschlöcher sich richtig vermöbelten, bis die Polizei kam und beide festnahm.
    Das war eine der geilsten Freuden in meinem Leben!!!!
    "



    in diesem Sinne... keep cool 8)

  • Aber beim nächsten Mal pass' besser auf was du schreibst. Genau solche dünnen und doofen Angaben machen ebay anstrengend und es gibt immer Arschlöcher welche solche Fehler suchen.

    Nö, da laufen noch jede Menge anderer Gestalten rum, die Papa besser auf die Herdplatte geschossen hätte. Mal ganz ehrlich: Lern draus, daß ebay doof ist und laß in Zukunft die Finger da weg. Ich schaue da höchstens zur Belustigung ab und an mal rein.

  • Ich liefere dir für lau einen 1a screenshot, der zeigt, dass ich zu Zeitpunkt der Auktion der letzte Höchstbietende war. :thumbup: [smilie_happy]


    Den anderen kannst du dann wegen versuchten Betruges anzeigen. [smilie_happy]


    Fazit: Laß die Arschgeige auf Grundwasser laufen, finde seine Telefonnummer raus, und rufe ihn solange Nachts um 3 an und frage ihn nach seinen Kontodaten, bis er dir gratis 2 Kilo Silber schickt. :D

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