Armleuchter gibt es....

  • worüber Ihr Euch aufregt ... A-löcher gehen mir normalerweise an selbigem vorbei.


    Abgesehen von der Rechtslage: einfach ignorieren.


    Selbst wenn man die Auktion beendet hätte, um an jemand anderen zu verkaufen
    (was ja vorkommen soll) und nicht wegen Irrtum und nachvollziehbar ..
    also evtl im Unrecht sein könnte.


    ich glaube nicht, dass es sich lohnt Ebay oder Anwalt anzurufen, wer klagt denn
    wegen ein paar 100 Euro mit ungewissem Ausgang ?
    Oder gegen eine Händler, der die Garantie verweigert und Geld zurück anbietet ?
    Das fängt ja an damit, dass sowas keine Rechtsschutzversicherung abdeckt, und dann
    findet man keinen Anwalt, der wegen 500 Streitwert sich Mühe gibt oder das Mandat
    überhaupt annimmt, ohne Stundensätze zu vereinbaren ...
    Darum: Einfach ignorieren ist das einzig sinnvolle, nettweise eine kurze Mail mit
    Darstellung der Lage und Ankündigung, alle weiteren gleich als Spam zu betrachten.

    • Offizieller Beitrag

    Erbsen- (oder Korinthen-) K.
    Da gebe ich jürgen recht...
    L.


    ibääh für mich halt sowieso 'no-go-area'

    "Das einzige Geld, auf das ich mich verlassen kann, ist das Gold, das ich besitze" J.Sinclair
    "Omikron ist die Impfung, die herzustellen man verpasst hat" Lungenfacharzt in Uganda
    "The whole game is rigged" Gerald Celente

  • ...wenn du den Widerspruch rechtsgültig zustellst.... EINSCHREIBEN 8)[/quote]

    Gruss
    FP


    In solchen Fällen Einwurfeinschreiben nutzen - das gilt als zugestellt und ist über die Sendungsverfolgung nachweisbar. Idealerweise den Inhalt noch einer zweiten Person zur Kenntnis geben die ggf. bezeugen kann, dass am Tag X der Inhalt Y an den Empfänger Z verschickt wurde.


    Wenn man Übergabeeinschreiben wählt und der Empfänger es nicht annimmt steht man u.U. wieder am Anfang.


    Ausnahme Behördliche Zustellung wie Mahnbescheide ect. Die hängen sie bei Nichtzustellbarkeit 14 Tage im Amtsgericht aus und man hat es dann offiziell zur Kenntnis erhalten.

  • progress, ich habe keine Lust zu streiten und mich hier der Lüge bezichtigen zu lassen, keine Ahnung, warum du so mies drauf bist
    link zu dem Post mit dem Urteil.
    bestenfalls könntest du mir und museo Fehlinterpretation bzw fehlenden Zusammenhang des Urteils vorwerfen, aber Lüge?
    mehr gibts dazu von mir nicht

    Besser kann man sich nicht selbst bloßstellen.
    Dein Link führt zu den sehr interessanten Verlinkungen von romario. Was zum Teufel hat das mit meinen Bemerkungen zum User museo zu tun?


    Mehr sollte es von dir dazu auch nicht mehr geben, weil es einfach jedesmal peinlicher wird...


  • Besser kann man sich nicht selbst bloßstellen.
    Dein Link führt zu den sehr interessanten Verlinkungen von romario. Was zum Teufel hat das mit meinen Bemerkungen zum User museo zu tun?


    Mehr sollte es von dir dazu auch nicht mehr geben, weil es einfach jedesmal peinlicher wird...

    insbesondere weil das Urteil welches romario eingestellt hat genau das Gegeteil sagt wie museo

  • museo hat hier einen ziemlich gutes Grundsatzurteil gepostet, was dem hier Betroffenen eine super Argumentationshilfe sein sollte
    warum tun hier manche so, als wäre er der, der hier ne Abzocke versucht?
    bleibt doch mal locker
    und museos Bewertungsthread ist doch zum Schluß einwandfrei, selbst von Seiten des Mitglieds, mit dem es einen Zoff gab
    keine Ahnung, wieso er sich als Handelspartner disqualifiziert haben soll


    danke - endlich mal jemand, der zwischen meinen zeilen liest

    ich bin doch erstaunt, dass hier nun alle mich zum arschloch stempeln
    das ist eine heuchelei ohne gleichem :wall:

    angenommen auf GSF stellt ein mitglied folgendes angebot:

    zum verkauf 2 oz maus Lunar II € 210,-- (schreiben wollte das mitglied 310,-)

    welcher hier im forum würde umgehend das mitglied anschreiben und diesen hinweisen, dass die münze viel zu billig angeboten wird.
    sicherlich mehr als 50% der leute würde kaufen wollen.

    also bitte den ball flach halten und die geschichte von kaissar nicht so darstellen, dass der jetzige angebliche käufer das grösste arschloch unseres
    universums sei.
    die leute die mich kennen und mit mir gehandelt haben, wissen um mein wesen und mein ich :thumbup:

    das einzigste was ich mir ankreiden lassen kann: ich habe keine erfahrung mit ebay und desen rechtslage - daher hätte ich vielleicht meine fresse halten
    sollen aber vielleicht ist es generell besser seine fresse zu bestimmte sachen zu halten, weil die jeweilige meinung muss ja den leuten auf GSF passen :D

  • sagen wir mal so, ich habe dich schon verwechselt bzw in einen Topf mit romario geworfen, aber dein Bewertungsfaden ist doch letztlich sauber und hier hast du neben diskussionswürdigen und irrtümlichen Ansichten bzgl. der Rechtslage dem Threaderöffner Kraft und Erfolg gewünscht,


    danach kam noch das Urteil(von romario) und damit sollte alles klar sein, auch Einschreiben würde ich da nicht weiter schicken, höchstens ne mail mit lesebestätigung


  • Hallo? Liest du auch was andere schreiben? Du hast Angebote eingestellt bei denen du dich nicht verschrieben hast und hast dich geweigert zu liefern und du erwartest allen ernstes, dass andere die einen Fehler machen, es merken und die Auktion ordnungsgemäß nach ebay-Richtlinien abbrechen dass sie liefern sollen. Kann es sein, das du mit zweierlei Maß misst? So eine Heuchelei..

  • ich würd sagen, alle beruhigen sich wieder, die Rechtslage sollte erschöpfend geklärt sein
    einige Leute setzen museo halt auf ihre "mit denen mach ich keine Geschäfte-Liste", damit wird er leben können und wir widmen uns wieder wichtigeren Dingen
    Prost ;)
    (sicherheitshalber hab ich auch noch Popcorn parat)

  • Ich hab mir jetzt nicht alle Beiträge durchgelesen, aber da du die Auktion wegen "fehlerhafter Artikelbeschreibung" abgebrochen hast sollte eigentlich nix passieren.
    Ich würde dem Höchstbietenden schreiben das es sich lediglich um 100 g Barren handelt und nicht wie angegeben 1kg (falsche Fotos usw). Wenn er dann immer noch zuschlegen möchte, so kannst du dir hier bestimmt 2 x100g Barren besorgen.
    Wenn ich hier allerdings Beiträge lese das es strafbar ist, Dinge für 30% des realen Wertes zu kaufen, Screenshots usw... da lache ich mich kaputt....
    Wenn ich für einen Barren nur 50 € ausgeben möchte dann ist das so. Was soll daran strafbar sein? Screenshots zu machen ist ebenfalls legitim. Der Höchstbietende ist sicherlich auch kein Hellseher und wusste schon vorher dass du das Angebot beenden wirst.

  • Zum Glück gibt es nicht nur Arschlöcher, sondern auch faire Menschen auf ebay! Habe gerade auf ebay USA mehrere Angebote eingestellt und beim Kopieren eines Angebots als Vorlage für ein weiteres Angebot einen blöden Fehler gemacht. Im Endeffekt habe ich dadurch Münzen zum halben Preis dessen angeboten, was ich wirkich haben wollte. Und dann auch noch die doppelte Menge, ich habe gar nicht so viele.


    10 Minuten nach Aktivierung des Angebots habe ich den Fehler bemerkt. Leider hatte zwei Minuten vorher (also acht Minuten nach Angebotsaktivierung) bereits ein Käufer bei meinem "Schnäppchen" zugeschlagen. Ich war nun auf das Schlimmste gefasst. Hbe eine freundliche mail geschrieben, dass ich weder die Stückzahl habe, noch zu dem angegebenen Preis verkaufen werde, da es sich um einen sehr offensichtlichen Irrtum handelt.



    Nach ca. 20 Minuten habe ich eine Antwortmail bekommen, dass der Käufer zustimmt, die Transaktion zu stornieren (dazu müssen beide Seiten einverstanden sein, dann werden auch die automatisch berechneten Verkaufsgebühren von ebay storniert).


    Ich bin so happy, dass ich nicht an so ein Arschloch geraten bin, das jetzt auf sein recht pocht und mich zwingen will, ihm die Münzen zum halben Preis zu verkaufen! EIn Hoch auf die Fairness! :)




    Gruß,
    silberbuggy

    Die erbittertsten Feinde der Freiheit sind die zufriedenen Sklaven (Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach)


    Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande (Augustinus von Hippo)

  • Der Käufer hat gar nichts auf seiner Seite.


    Aufgrund deiner Aussagen, halte ich dich auch für so ein Arschloch.
    Dir möchte ich begegnen X(


    museo del oro


    Du bist echt erbärmlich. Ich verabscheue Menschen mit solch einer Mentalität. Jeder einzelne von uns kann diesen Planeten zu einem etwas freundlicheren Plätzchen machen. Jeden Tag.


    EDIT: Selten zuvor hat sich jemand in aller Öffentlichkeit so klar als Handelspartner disqualifiziert wie museo das durch sein Posting gemacht hat. Immerhin dafür gebührt dir mein Dank.


    Kann ich nur bestätigen :!:
    Für mich ist der Typ auch schon lange durch,ich hatte nämlich auch schon mal das Vergnügen :wall:

    Neid schadet am meisten dem, der ihn hegt, anderen gar wenig. Gleich wie der Rost das Eisen frißt, so frißt der Neid den Neider.

    Basilius der Große (330 - 379)

  • Also wie sich einige hier auführen ist echt der Hammer :wall:
    geht ihr in der realen Welt auch so mit euren Mitmenschen um :thumbdown:
    Jeder kann die Welt ein Stück zum besseren verändern, seinen Mitmenschen mit Freundlichkeit und Fairness zu begegnen wäre schonmal ein Anfang!


    Also erstmal Danke für die hilfreichen Tips und Vorschläge.


    Grundsätzlich habe ich die Auktion richtig beendet.
    Es gibt allerdings auch Gerichtsurteile die die Vorgabe von ebay zu beenden einer Auktion nicht gelten lassen.
    http://www.internetrecht-rosto…bot-vorzeitig-beenden.htm
    http://www.ra-kotz.de/internetauktion23.htm


    diese links befanden sich im übrigen im anhang der mail des schlauen Mannes


    wer möchte kann per Pn die gesamte Mail erhalten


    Romarios link zum Gerichtsurteil ist jedoch aktueller und dürfte somit Rechtssprechender sein.


    Zum kotzen ist auch wie ebay mit persönlichen Daten umgeht.


    Ich nehme an "der schlaue Mann" hat in einer freundlichen Mail mit den passenden Paragrahpen um sich geworfen und bekam sofort meine Adresse.
    Etwas erschrocken darüber habe ich heute Mittag mal in den AGB´s von ebay nachgelesen und folgendes gefunden:
    -nachzulesen unter dem Punkt Verwendung.
    der Hammer ist dabei dieser Satz:
    Zitat:....Um den Schutz Ihrer Daten zu wahren und gleichzeitig die eBay-Gemeinschaft vor Mitgliedern schützen zu können, die versuchen, auf der Website betrügerische oder sonst illegale Aktivitäten durchzuführen, werden wir Ihre personenbezogenen Daten außer in den oben genannten Fällen nicht in anderer Weise gegenüber Strafverfolgungs- oder anderen Behörden oder sonstigen Dritten offenlegen, sofern keine rechtlich verpflichtende Anfrage vorliegt, außer wenn wir in gutem Glauben der Meinung sind, dass die Offenlegung der Informationen notwendig ist, um unmittelbaren physischen Schaden oder finanziellen Verlust zu verhindern oder eine vermutete rechtswidrige Handlung zu melden.
    Zitatende


    http://pages.ebay.de/help/poli…cy-policy.html#Verwendung


    da wurde nicht mal bei mir nachgefragt um was es geht, oder kontrolliert ob Herr A es schon versucht hat sich über ebay per mail bei mir zu melden


    Auf die Anfrage bei ebay wie es sein kann das sie meine perönliche Daten einfach so an dritte weitergeben und der Schilderung des Falles bekam ich eine Standartiesierte email zurück mit dem Verweis auf die kostenpflichtige Telefonnummer des Supportes.


    ...das ist echt ein drecksladen :cursing:


    Aber ich habe daraus gelernt!


    Die Mail die ich an den Knilsch gestern Mittag gesendet habe mit dem Vermerk warum die Auktion beendet wurde und das die Artikel wieder eingestellt wurden kam als unzustellbar über mail delivery System zurück.

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