Achtung! Sie kommt...die Steuererhöhung von 7% -> 19% für Silbermünzen!

  • Für den Wiener Philharmoniker in Silber wird dies aufgrund der
    nachfolgend beschriebenen Möglichkeiten der Differenzbesteuerung den
    voraussichtlich den Tod bedeuten.


    Nunja, nicht ganz.
    Es kann sich ja z.B. ein schweizer Münzgroßhändler finden, welcher bei der MÖ kauft, sich in die Schweiz liefern lässt, und von dort aus deutsche Händler mit Ware beliefert.
    Der deutsche Händler hat dann eine Rechnung aus Drittland in der Hand, welche ihn zur Anwendung der Differenzbesteuerung berechtigt.

  • hmm... wenn 19% auf die Differenz An-/verkauf ("BruttoGewinnspanne" anfallen, werden Silbermünzen (deutlich) billiger ...
    (10 % Gewinnspanne, darauf 19 % USt - bedeutet auf den Gesamtpreis nur noch ca. 2 % USt)


    "Eigenimporte" werden dagegen VOLL mit 19 % belastet


    Beides gilt dann auch für Pt/Pd und Gold, das nicht als Anlagegold gilt!


    Also für Ebay (außerhalb EU): nicht mehr selber kaufen, sondern über den Händler des Vertrauens abwickeln!

  • wie oft soll denn der gute Tim mit seinen mindestens teilweise unhaltbaren Behauptungen noch verlinkt werden?
    soll ich auch noch eine Seite raussuchen, wo er Werbung für sein Unternehmen macht?


    a: ich versteh nicht, wieso hier immer von Waren geschrieben wird
    denn es sind Edelmetalle in allernotwendigster "Verarbeitung", damit sie handelbar sind, und Edelmetalle sind nach Gesetz eh von Differenzbesteuerung ausgenommen
    leider äußert sich das Gesetz nicht dazu, in welcher physischen Form diese Edelmetalle vorliegen müssen, um nicht diffferenzbesteuert zu werden
    zu Schmuck verarbeitet ist das Metall wohl als gebrauchte Ware zu sehen
    ob im Extremfall nur Edelmetallgranalien aller Art nicht differenzbesteuert werden dürfen>unklar


    b:"Der Steuersatz für Wareneinfuhren ist der gleiche wie für Umsätze im Inland"
    siehe http://www.zoll.de/DE/Fachthem…uhrumsatzsteuer_node.html ziemlich weit oben
    und dadurch ist das schöne vielfach erwähnte Differenzbesteuerungsrechenmodell bei Nicht-EU-Import 7% plus 19% auf die Spanne leider eine absolute Luftnummer


    aber c: ist der gute Tim mit seinem Laden in aller Munde, das ist doch die Hauptsache, ich finds überaus peinlich


    warten wir mal, was das Finanzministerium als grundsätzlichen Anwendungsrichtlinien rausgibt, bis dahin sehe ich die Anwendung der Diff.besteuerung selbst bei Privatankäufen als nicht wirklich gesetzeskonform an

  • und für Fabio mal 2 Rechenbeispiele für die zukünftige Anwendung der Differenzbesteuerung bei Nicht-EU-Import
    Preis der Münze 10,- netto plus Spanne -,50 Euro oder 1,-


    jetzt: 10,-plus-,50 plus7%= 11,23


    2014: 10,-+19% Einfuhrumsatzsteuer=11,9 + (-,50+19%=-,60) 12.50
    oder einfacher gerechnet, aber mit gleichem Ergebnis:10,-+,5 +19%= 12,50


    mit Spanne 1,-
    jetzt: 10,-+-1,- plus 7%= 11,77
    2014: 10,-+19% + (1,-plus19%)=13,09


    nix da mit Eigenimport teurer als über Händler
    und für den Händler macht bei EU-Import dies auch keinen Sinn, nur mehr Buchführungsaufwand

  • Also es gibt wohl bei Import von Sammelmünzen aus dem nicht EU-Länder 7% aber nur wen:


    Zitat

    54 Sammlungsstücke,


    c) von münzkundlichem Wert, und zwar
    aa) kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und Papiernotgeld,
    bb) Münzen aus unedlen Metallen,


    cc) Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt


    Das heißt wen ich das richtig verstehe. Bullion Silber 19% , Sammelsilbermünzen 7% aber nur wen deren preis 250% über Feinsilberpreis.
    Wenn ich falsch liege tutmir das leid.


  • In der Liste ist aber die Zolltarifnummer aufgeführt, und die gilt für alle Silbermünzen, nicht nur die von Münzkundlichen Wert:
    http://www.zolltarifnummern.de…2013&lang=de&q=m%C3%BCnze


    Hier ist nur maßgeblich, daß es sich um ein gültiges gesetzliches Zahlungsmittel handelt, das ist bei Maple und Co. der Fall.


    Demnach 7 % Einfuhrumsatzsteuersatz auf Silbermünzen aus dem Nicht-EU-Ausland, und kann vom deutschen Händler Differenzbesteuert weiterverkauft werden.

  • jetzt ja, klar
    aber gilt das auch noch nächstes Jahr?
    darum gehts doch in diesem Thema
    und darum gings doch bei der Steuererhöhung, eben wegen EU-Vorgaben die Bevorzugung der Münzen gegenüber Barren abzuschaffen


    und wie ich verlinkt habe, gilt der inländische Steuersatz immer auch bei der Einfuhr
    nächstes Jahr 19%Ilalnd, also auch bei der Einfuhr
    oder wie jetzt?


  • Grundlage für die Gesetzesänderungen ist das Amtsrichtlinien-Umsetzungsgesetzt
    (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713722.pdf
    S. 24, rechte Splate 5.), hier wird Bezug auf §12 2.1 genommen (http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html)
    und auf die Anlage 2 des UstG, insbesondere 54 cc) (http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/anlage_2_83.html).
    An der Aufzählung der Anlage hat sich nichts geändert. Diese war auch die
    Grundlage bisher für die 7%-ige Besteuerung der Silbermünzen, die gesetzliches
    Zahlungsmittel sind (dafür ist die nebenstehende Zolltarifnummer 7118
    maßgeblich: http://www.zolltarifnummern.de/2013_de/71189000.html
    --> gesetzliche Zahlungsmittel).



    Hoffe, ich konnte damit den Beweis antreten, dass dies nach aktueller Gesetzgebung möglich ist. :)

  • und wie ich verlinkt habe, gilt der inländische Steuersatz immer auch bei der Einfuhr
    nächstes Jahr 19%Ilalnd, also auch bei der Einfuhr
    oder wie jetzt?


    Der Trick ist der, daß der Verkaufssteuersatz zwar auf 19 % angehoben wird, der Einfuhrumsatzsteuersatz jedoch bei 7 % belassen wird.
    Die gesetzlichen Grundlagen hat goldsilbershop.de ja oben aufgezeigt.

  • ein letzter Versuch:
    aus dem Paragraph 2 des Umsatzsteuergesetzes, der salopp gesagt meint:" alles auf der Anlage 2 unterliegt dem ermäßigten Steuersatz" wird, statt die Liste um 3 Positionen zu erleichtern,(wie es früher durch "entfallen" schon gemacht wurde), die Ausnahmen von der "Ermäßigt-Liste" ins Gesetz geschrieben.
    also: es gibt ne Liste mit Waren/Gegenständen zum ermäßigtem Steuersatz


    aber ins Gesetz wird jetzt eingefügt, daß es zukünftig ein paar Ausnahmen von der Liste gibt, die eben dadurch doch zum normalen Steuersatz
    ich zitiere:
    § 12 Absatz 2 (der sich auf die mit 7% zu besteuernden bezieht)wird wie folgt geändert:
    a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
    „1. die Lieferungen, die Einfuhr und der innerge-
    meinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeich-
    neten Gegenstände mit Ausnahme der in der
    Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53
    und 54 bezeichneten Gegenstände;“.


    ALSO
    die erwähnten Nummern sind Bücher und Briefmarken, erheblich über Materialwert verkaufte Münzen, Sammlerstücke und Kunst


    wo ist da jetzt ein Trick möglich?
    und wo verflixt nochmal, sind auf der Liste eigentlich die nahe am Materialwert verkauften Silber-Platin-und Palladiumbullionmünzen?
    aber egal: sie sind nicht auf der Liste mit dem reduzierten Steuersatz
    oder man sieht sie als Bestandteil der Rubriken, die eh ausgenommen werden
    für mich immer noch und gerade dank der Verlinkung eindeutig:
    19% Einfuhrumsatzsteuer für alle Münzen ab nächstem Jahr

  • das ist ja wieder ein Krampf:
    es wurde eine Übergangsregelung für Waren gefunden, die jetzt bereits im Bestand sin


    und das Thema angesprochen, daß es durchaus nicht eindeutig ist, was überhaupt differenzbetseuerungsfähig ist, aber ohne diese Unklarheiten ("Edelmetalle" sind ja ausgenommen) endlich mal klarzustellen

  • Immer wieder interessant, welch Unglaube an den Tag kommt... ein Kollege hat es doch ausführlich und richtig dargestellt. Daran gibt es auch nichts zu rütteln...


    Der Steuersatz beim Verkauf von Silbermünzen steigt ab dem nächsten Jahr auf 19%, dennoch fällt bei Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten ein Einfuhrumsatzsteuersatz von 7% an.


    Dem Unternehmer in Deutschland bleibt dann die Wahl:
    a) 7% Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer absetzen und die Münze incl. 19% auf den Verkaufspreis verkaufen


    oder


    b) Die 7% Einfuhrumsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen, sondern den EK plus 7% als Wareneinsatz geltend zu machen und dann auf die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis 19% Steuer abzuführen (anstatt 19% auf den Preis)



    b) dürfte im Regelfall für den Käufer und den Händler besser sein.



    Bedingt aber, daß er im Nicht-EU-Ausland, z.B. Norwegen, Schweiz, USA einkauft und die Prozedur eine Einfuhrumsatzbesteuerung und den Grenzübertritt der Ware auf sich nimmt, was ja auch höhere Logistikkosten zur Folge hat...

  • wo steht, daß die Einfuhrumsatzsteuer bei 7% bleibt?
    siehe meinen Beitrag 215, wo ich auf den verlinkten Gesetzestext eingehe und der meiner Meinung nach eindeutig für 19% Einfuhrumsatzsteuer spricht zumindest bei den Sammlermünzen


    nach wie vor ist es so, daß ich die Bullionmünzen keiner Position der Liste eindeutig zuordnen kann, wo stehn die eigentlich?
    aber diese Liste ist nunmal als Argumentation für den Erhalt der 7% verlinkt worden, ich kann das aber nicht nachvollziehen


    nochmal
    Zitat aus dem Text
    a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
    „1. die Lieferungen, die Einfuhr und der innerge-
    meinschaftliche Erwerb der in der Liste bezeich-
    neten Gegenstände mit Ausnahme der in der
    Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53
    und 54 bezeichneten Gegenstände;“.


    von mir sachgerecht ergänzt,gekürzt und hervorgehoben :
    a) bezugnehmend auf Liste der mit nur 7% xxsteuer wird wie folgt gefasst:
    „1. die Lieferungen, die Einfuhr und der innerge-
    meinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeich-
    neten Gegenstände aber ohne der in der
    in der Liste eigentlich aufgeführten Münzen;“.

  • dass die einfuhrumsatzsteuer bei 7% bleibt, kann nur ein gerücht sein.


    die höhe der einfuhrumsatzsteuer (§11 ustg) bemisst sich nach § 12 ustg. der regelsatz liegt bei 19%. ausnahmen sind dort und ein einer anlage (nr. 2) zum absatz 2 nr. 1 definiert.


    fallen münzen aus dem katalog der 7%er, der der ust-regelsatz für die einfuhrumsatzsteuer anzuwenden: 19%.

  • @ Goldbullish
    Ich glaube das Deine Darstelung uneingeschränkt für Neuware gilt. Da ich für eine Stärkung des Zweitmarktes bin, plädiere ich für Differzbesteuerung.
    Vorallem die kleinen Händler sollten die sich ihnen hier bietenden Chancen? ergreifen und nützen. Oder spricht von Seiten des Großhandels was dagegen? Was ich nicht glauben möchte.
    Mit freundlichem Gruß.
    CARLOZ

    Ich:"Guten Tag, ich möchte gerne 100 Silberphils kaufen".
    Händler:"Meine Verehrung, möchten sie neue oder gebrauchte"?


    Die neuen liefert die MÖ originalverpackt (auch an privat), die gebrauchten sind differenzbesteuert und die privaten sind auch noch da und bewähren sich, sozusagen steuerfrei, am freien Markt und zwicken die Händler.

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