Das Klau- Diebstahl und Überfallthema

  • Bin da nur ein kleines Licht. 2 Gewehre und 2 Revolver alles Cal. 44 damit es von der Mun her übersichtlich bleibt. Das genügt für ein Ehepaar. Wobei meine Frau mit dem Gewehr eindeutig besser ist, aber mit dem Revolver bin ich schneller. Mehr wäre Luxus den ich nicht brauche.


    Nachtwächter

  • Ein Hund hat ein sehr gutes Gehör,
    verteidigt sein Revier,
    den Hund kann man auf bestimmte Situationen trainieren.


    Möchte da jetzt nicht über den Zaun steigen um an das Kellerfenster zu gelangen.


    Natürlich kann man einen Hund mit Pefferspray deaktivieren,
    aber bis zu diesem Zeitpunkt bellt der erstmal sehr laut.


    Man könnt auch den Hund so trainieren dass der erst loslegt
    wenn einer das Haus betritt, dann verteidigt der Hund Deinen Wohnraum wie ein kleiner Tiger.


    einfach mal im Internet unter römischer Kampfhund suchen


    http://mark-ariu.de/extrem/mas…apoletano-riesenhund.html


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    (..)
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  • einfach mal im Internet unter römischer Kampfhund suchen

    Ich glaube eine Standleitung zu den Ordnungshütern ist deutlich billiger als so ein Kalb. :pinch:

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • Eine Standleitung/Alarmaufschaltung zur Polizei kostet im Gegensatz zur Alarmaufschaltung auf einen Sicherheitsdienst zumindestens in unserem Bundesland NICHTS. Das Problem ist nur, daß man das nur als Hochrisikogewerbe wie z.B. Münzgroßhandel oder Bank bekommt... was Geld kostet ist das Ausrücken bei Fehlalarm, was dreistellig kostet... bei vernünftigen VdS-Alarmanlagen sollte das aber relativ selten vorkommen...


    Die meisten schalten bewußt eine Wach- und Schließgesellschaft dazwischen, um Fehlalarme abzupuffern...


    das kostet dann vielleicht 30-40 Euro im Monat plus die Telefonleitung natürlich... aber das sollte einem die Sicherheit dann auch wert sein.. aber da spart so mancher halt gerne..

  • gucksu hier: http://www.focus.de/magazin/ku…-000-euro_id_3801942.html


    Bei dem Dieb soll es sich um den Briefmarken- und Münzhändler Peter Fech handeln, der nicht nur die Tat mindestens zum Teil gestanden hat, sondern bei dem man bei einer Durchsuchung auch Diebesgut gefunden hat... hmm... ehrlich währt am längsten... seine Karriere dürfte jetzt zuende sein

  • Hi, kennt sich jemand zufällig etwas bis ganz gut mit unseren Gesetzen aus ?


    Ich habe da mal wieder eine frage :D


    Ich habe mir jetzt einen Teleskop Schlagstock zugelegt. Besitz und im Haus liegen ist erlaubt, ich darf den Schlagstock nur nicht ausserhalb von meinem Grundstück rumführen.
    Was droht mir wenn es echt mal soweit kommt und mich Nachts eine Facharbeiterkolonne aus Osteuropa besucht und ich den ein oder anderen ganz Nett mit dem Schlagstock streichel ?


    Ich habe letztens gelesen das ein älterer Her wegen Totschlag angeklagt wurde weil er einen 16 Jährigen Einbrecher erschossen hat. Diese seien wohl zu fünft eingebrochen und haben den älteren Herr mit einer Waffe bedroht, leider war/ist der ältere Herr selber inhaber eines Waffenscheines und durfte deshalb Waffen im Haus haben. Urteil weiß ich leider nicht.


    Muß ich den Besucher danach besser sofort ganz verschwinden lassen ? Die möglichkeiten hätte ich ohne Probleme :D die frage ist nur muß es soweit kommen ?


    THX Dragonh3art

  • @ Teleskopschlagstockbesitzer.
    Kann dir zwar nichts zu der Rechtslage bezüglich deiner Frage sagen, aber dir meine persöhnliche Einstellung mitteilen.
    Scheixx auf manche Gesetzeslage, und vor allen Dingen vorauseilenden Gehorsam.
    Wenn die Situation und die Bedrohungslage es erfordert, dann setzt das Ding ob zuhause oder außerhalb ein.
    Is ja nun nicht gleich ne Pumpgun.
    Nen paar Blutergüsse und/oder nen gebrochenes Nasenbein sollte zum Berufsrisiko von osteuropäischen Nachtfacharbeitern gehören.
    Also nicht so viel fragen. Machen.
    Und falls der minderjährige Nachwuchs der osteuropäischen Facharbeitskräfte versuchen sollte mich am Geldautomat abzuziehen, was ich nicht glaube, gäbe es ein paar Backpfeifen, der 14 tägige Kopfschmerzen nach sich ziehen würde.
    Das wäre mir die anschließende Anzeige wert.


    Deeskalation ist ein scheixx Neusprechbegriff, der lediglich dazu dient das deutsche Duckmäusertum noch weiter auszuweiten.
    Das heißt aber nicht das ich einen nächtlichen Einbrecher in meine Garage gleich "umnieten" muß.
    Aber eine im pers. Ermessen geeignete Verteidigung sollte man schon ins Auge fassen.
    Dazu müssen die meisten für ihren Besitz zu schwer arbeiten, um sich ihn von "benötigten Fachkräften" in wenigen Minuten wegnehmen zu lassen.


    (Wir hatten gerade einen Kunden, der hatte in den letzten 2 Jahren 3 nächtliche Besuche von gesuchten Fachkräften.
    Jetzt hat er zwar kein Au mehr, dafür hat er sich aber ne riesen Machete zugelegt.)

  • Und um nicht nur eine emotional pers. Ansicht abzugeben, hier auch eine Rechtliche.


    "Ein Teleskopschlagstock gehört nach dem Waffengesetz nicht zu den verbotenen Gegenständen! Das wird hier offenbar von vielen verwechselt.


    Trotzdem ist es eine Waffe nach dem Waffengesetz (§ 1 Abs. 2 Nr. 2a = Hiebwaffe) und somit an bestimmte Auflagen gebunden. Du musst beispielsweise 18 Jahre sein (§ 2 Abs. 1 WaffG) und darfst ihn nicht auf öffentlichen Veranstaltungen bei dir führen (§ 42 WaffG)
    Es ist völlig egal ob es sich um einen "normalen" Schlagstock, eine Tonfa, Mehrzweckschlagstock oder einen Teleskopschlagstock handelt. ABER: Es gibt eine kleine Ausnahme. Handelt es sich bei dem Teleskopschlagstock um ineinandergesteckte Stahlfedern, die teleskopartig auseinandergetrieben sind diese verboten. Sind es jedoch "normale" Teleskopschlagstöcke die ausschiebbaren , oder ausschleuderbaren sind, so gibt es kein Problem mit dem erwerb und besitz (Die meisten Teleskopschlagstöcke sind solcher Art. Deiner auch?)


    Verboten sind hingegen Stahlruten und Totschläger...diese darfst du nicht einmal besitzen.


    So, soweit das Vorgeplänkel. Nun zu deiner Frage ob es erlaubt ist, diese Waffe draußen auf der Straße zu führen.
    Laut Waffengesetz führt eine Waffe "wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt."
    Das war vorher mit einem Schlagstock erlaubt.
    Beim Teleskopschlagstock gab es im neuen Waffengesetz jedoch eine Änderung. Diese verbietet das Führen von Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1. Der Schlagstock fällt darunter.


    Fazit: Du darfst einen Teleskopschlagstock frei erwerben und besitzen wenn du über 18 bist (Wenn es kein solcher ist wie oben beschrieben....so übers Netz ohne das Ding zu sehen ist eine eindeutige Aussage immer schwer.)
    Du darfst ihn aber NICHT führen..weder offen noch verdeckt.
    Eine Außnahme liegt jedoch vor wenn du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst (Berufsausübung, Jagd, Fischerei, Sport, Brauchtumspflege) oder ein allgemein anerkannter Zweck vorliegt.
    Das heißt zusammengefasst...zu Hause darfst du damit machen was du willst. Auf der Straße darfst du ihn nur dabei haben wenn er nicht geführt wird (also z.B. in einem verschlossenen Behältnis ist) Das heißt, er darf z.B. auch nicht im Auto in der Fahrertür liegen


    Wird ein Schlagstock trotzdem geführt stellt dies jedoch "nur" eine Ordnungswidrigkeit und kein Vergehen dar!"


    Gefunden hier.

  • oder sowas hier, das ist ein Wäschestock, früher wurde damit die Kochwäsche umgerührt, der Knüppel ist schon 1000 Mal gekocht, 1 Meter lang, leicht und sehr stabil, als Meinungsverstärker durchaus gut zu gebrauchen, der zwiebelt ordentlich,

  • Deeskalation ist ein scheixx Neusprechbegriff, der lediglich dazu dient das deutsche Duckmäusertum noch weiter auszuweiten.


    Genau das! Vor allem das gewünschte Modell eines "Staatsbürgers" weiter zu entmündigen: Statt sich seiner eigenen Haut zu wehren und seine Familie zu verteidigen, soll er in einen "panicroom" flüchten und die Polizei alarmieren, die dann auftaucht, wenn alles gelaufen ist und die man - wenn man sich mal umhört - noch auffordern muss, Spurensicherung zu betreiben.


    War's vorgestern bei Maischberger: Bei einem Reitstallbesitzer ist in kurzer Zeit 2mal eingebrochen worden. Als er beim 3.mal den Gangster erwischt, zieht der ihm mit dem Hebeleisen eins über die Pläte. Im Nahkampf entwindet der Eigentümer dem Gangster das Eisen und zieht ihm seinerseits eins über und macht ihn kampfunfähig. was dazu führt, dass ihm ein 3stündiges nächstliches Verhör beschert wird und er hernach ein Verfahren wg. versuchten Totschlags bekommt.


    Da läuft mir die Galle über! Dem Mann gebührt ein Verdienstorden und eine öffentliche Würdigung!


    Dass er im Verfahren nicht schuldig gesprochen worden ist, kann man zwar noch anfügen. In der Sache ändert das aber nichts: Rechtsprechung ist zum Schutz des Gangstertums da - so sieht es aus. Offenbar muss man einen nächtlichen Einbrecher zum gewaltfreien Stuhlkreis bitten und Verständnis für ihn aufbringen: Er arbeitet ja nur aktiv am Ausgleich eines Eigentumsgefälles. :cursing:

    [size=8]erfolgreich gehandelt mit 15 Foristen


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  • Ok also muß ich mit meinem Gewissen klären ob ich im Notfall ein mehrstündiges Gespräch mit der Polizei führe. Da falle ich 100% durch auch wenn ich seid ca.19 Jahren keinen sche... mehr gebaut habe, bin ich vorbestraft weil ich in meiner Jugend beinahe einem das Genick gebrochen habe dafür habe ich 11 Jahre gezahlt nur kosten für Gericht, Ärzte, Schmerzensgeld. Wen die meine Akte sehen kann ich froh sein wenn die mich nicht sofort da behalten. :D :D :D


    Also wäre nur die Wahl nichts machen oder in danach zur Arbeit bringen, im Schmelzofen versenken oder in der Beize im Säurebad auflösen. Naja in beiden fällen wierd nicht mehr viel über bleiben.


    Aber im ernst am liebsten wäre es mir wenn ich mich oder meine Familie nie beschützen müßte, wenn ich ausraste kann es passieren das ich die kontrolle verliere und ein Black out bekomme. Da können auch schonmal die falschen unter die Räder kommen, wäre leider nicht das erste mal.


    Interessant wäre nur ob man im ernstfall Notwehr macht oder nicht ?


    MfG Dragonh3art

  • Statt eines Baseball-Schlägers oder langen Knüppels, die für meine kleine Wohnung ohnehin zu lang und nur mit zwei Händen zu führen sind, habe ich mir neulich einen anständigen Axtstiel gekauft.


    Der Axtstiel ist 45 cm lang und ca. 400 gr schwer. Liegt gut in der Hand, einhändig zu bedienen, nicht zu schwer und ist zum Schlagen oder Stoßen bestens geeignet. Aufgrund der relativ geringen Größe lehnt er bei mir unauffällig und griffbereit neben der Wohnungseingangstür.


    Kostet nur kleines Geld und ist in jedem Baumarkt zu haben. Ich wollte damit keinen übergezogen bekommen ...


    Beste Grüße von
    goldmartin

  • Interessant wäre nur ob man im ernstfall Notwehr macht oder nicht ?


    Du kannst im Grunde nur "gesetzeskonform" reagieren, indem du im StGB nachliest, was du darfst und was nicht. Dabei immer schön die Verhältnismäßigkeit abwägen - nicht vergessen! Im Grunde hast du soviel Hemmungen im Kopf, dass der Gangster dich schon erledigt hat, weil der es nicht nötig hat, über diese Dinge nachzudenken.


    Die Bereitschaft zur Selbstverteidigung wird ja auch durch den medialen Flankenschutz weiter unterminiert, indem z.B. über die "Schießwütigkeit" von Amerikanern breit berichtet wird, die ab und an mal einen solchen Typen auf ihrem Grundstück auf der Strecke liegen haben; wenn der dann noch die dunkle Hautfarbe hat, ist der Supergau da: Schießwut und Rassismus - wahrscheinlich war er auch aktives Mitglied beim Klu-Klux-Klan.


    ZUrück zu unserem Thema: Man weiß nicht, wie man sich in einer realen Bedrohungslage im eigenen Haus verhalten würde. Helfen könnte das Üben automatisierter Abläufe, wie seinerzeit bei der BW geübt. Wenn dann doch plötzlich die (legale) Kurzwaffe in der eigenen Hand ist, muss man jedenfalls kühlen Kopf bewahren, um hernach die Gefährdung für die eigene Gesundheit dokumentieren zu können.

    [size=8]erfolgreich gehandelt mit 15 Foristen


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  • Kostet nur kleines Geld und ist in jedem Baumarkt zu haben. Ich wollte damit keinen übergezogen bekommen ...


    Du musst halt nur aufpassen, dass du dem "Geschädigten" nicht eine lebenslange Rente zahlen musst, weil du nicht "verhältnismäßig" reagiert hast. Wenn die Typen zu zweit sind, hast du schonmal 2 Zeugenaussagen gegen dich.

    [size=8]erfolgreich gehandelt mit 15 Foristen


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  • .....würde erstmal nicht erzählen das ich auch die Eisenstange hatte, dass dürfte der Knackpunkt gewesen sein! Der Kerl ist einfach im Gerangel dumm gefallen. :hae:

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