moin.. du ich glaube wir reden da aneinander vorbei..oder ich versteh das nicht was du sagen willst.
also.. ich habe eine unze bei e bay angeboten. ich bin mit dem verkaeufer in kontakt getreten. zuerst ueber e bay..dann nacher auch telefonisch.
letzendlich vereinbarten wir, dass er mir das geld ueberweist..und wir uns dann nach erhalt treffen werden zur muenzubergabe.
ich habe hatte das gelld dan erhalten und mit dem kaeufer ein treffpunkt vereinbart, mich getroffen, die unze ueberreicht und das wars.
und eigentlich machte mir das alles ein serioesen eindruck...
... und genau da sehe ich das Problem (es sei denn ich stehe wirklich komplett auf dem Schlauch): Der Käufer kann eindeutig nachweisen, dass er das Geld überwiesen hat und es ist nachvollziehbar, dass du das Geld auf deinem Konto erhalten jhast. Das bedeutet aus meiner Sicht, dass er die zahlung beweisen kann!!!!!!!!!
Womit kannst du beweisen, dass du dem Verkäufer die Ware übergeben hast? Wie kannst du beweisen, dass ihr einen Treffpunkt und Termin zur Übergabe vereinbart habt? Wie kannst du beweisen, dass dieses Treffen auch stattgefunden hat????
Sind diese Fragen ein Schuss ins Blaue???? Oder treffe ich ansatzweise ins Schwarze?
Mir scheint dass der Käufer da nachvollziehabre Belege hat hat...... aufgrund dessn was belegbar ist, räumst du ein das Geld erhalten zu haben. Das kann nachvollzogen werden anhand der Kontoauszüge. Was aber wenn der Käufer behauptet sich nicht mit dir getroffen und die Ware nicht erhalten zu haben???
Unproblematischer aus meiner Sicht wäre in Verkauf bar gegen Ware gewesen. Da wäret ihr pari was die Nachvollziehbarkeit/ Beweisbarkeit angeht.
Habe ich das immer noch falsch??? Dann klinke ich mich aus!?