...muss damit rechnen, dass die Bank ganz schnell das Gold verkauft... Erben, die dagegen klagen, konnten sich aber gegen die Bank durchsetzen... wie selbstherrlich die wieder agiert haben, die Herren Banker: http://diepresse.com/home/wirt…reditnehmers-allzu-hastig
Wer der Bank Goldmünzen als Sicherheit lässt und dann stirbt...
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...muss damit rechnen, dass die Bank ganz schnell das Gold verkauft... Erben, die dagegen klagen, konnten sich aber gegen die Bank durchsetzen... wie selbstherrlich die wieder agiert haben, die Herren Banker: http://diepresse.com/home/wirt…reditnehmers-allzu-hastig
die meisten Banken sind nun mal Verbrecherorganisationen.
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Ein Wunder, dass die Bankster überhaupt Edelmetalle als Sicherheit für den Kredit akzeptierten.
Für gewöhnlich gilt es als "gefährliches, weil unsicheres und hoch-volatiles Spekulationsgut"
... und ist auch sonst offiziell bei vielen Finanzangelegenheiten anrüchig und untersagt.
Heutzutage wird die Einlage "GOLD" als riskanter klassifiziert als "Anleihen" und "Obligationen" - so einen Schwachsinn muss man mal in aller Ruhe auf sich wirken lassen...
getoppt wird das ganze dann z.B. noch von der gesetzlich vorgeschriebenen "Pflicht" für Versicherungen einen bestimmten Anteil der Kundengelder in Anleihen zu "investieren". -
Ein Wunder, dass die Bankster überhaupt Edelmetalle als Sicherheit für den Kredit akzeptierten.
Ich denke Du übertreibst.
Ab 50 Standard Unzen als Sicherheit, bekomm ich sicher einen günstigen Lombard-Credit über 50-70% des aktuellen Wertes meiner Sicherheit.Die Bank war unterirdisch.
MfG.: CARLOZ
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verliert sowohl sein Leben als auch die Verfügungsgewalt über sein Gold
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In dem oben geschilderten Fall überschneiden sich zwei zu differezierende Dinge,
die die Banker ,im nachhinein zu ihren Gunsten " umgestalteten ".1.Der Kredit wurde in Anspruch genommen,und ordentlich bedient.
2. PARALLEL dazu wurde Gold deponiert,welches aber explizit kein Bestandteil des Kreditvertrages
sein konnte,da in D derartige Gold - Beleihgeschäfte nicht zulässig je waren ,noch sind.
(In der Schweiz ist dies ,mmeines Wissens, zulässig......hatten wir schon mal )Es lag ein "Zufall" vor,und zufällig etwas hinterlegtes Gold des Verstorbenen...
....dies vermengte die Bank,praktischerhalber,und in Erwartung,daß die Erben
sich nicht überdurchschnittlich für die hier gültigen Bankgesetze interessieren...Auch werden gerne mal die hier in D gültigen Bankgesetze in andere Staaten "hineingespiegelt"
zur Überraschung der Beteiligten.....Stichwort " All in fees "Gruß
Golden Mask -
[…]
Der Zeitungsartikel stammte nicht aus D , ohne noch mal zu schauen, war es A - erst alles… Anmelden oder registrieren -