ok, warum eigentlich nicht Kryptocoins?

  • ... das gilt aber nicht nur für Coins, sondern auch für Edelmetalle.


    Im gewerblichen Bereich immer steuerpflichtig. Das heißt auch, wenn es sich z.B. im Anlagevermögen einer GmbH befindet. Dafür kann man ggf. die Vorsteuer abziehen, wenn nicht differenzbesteuert.


    lifesgood

  • ... ich sprach von Anlagevermögen einer GmbH und nicht von einer Einzelperson.


    Eine GmbH als Kapitalgesellschaft kann keine "private" Vermögensverwaltung betreiben. Grade vorletzte Woche habe ich die Hälfte des 2008 angeschafften Firmenbestandes an Palladium abgestossen und damit über 100 k€ Gewinn realisiert.


    Aber dennoch Danke für den Link, kann ich evtl. mal für den privaten Bestand brauchen.


    lifesgood


  • Nach § 247 Abs. 2 HGB sind beim Anlagevermögen nur Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Es kommt für die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen auf die Zweckbestimmung an, mit der ein Wirtschaftsgut im Betrieb eingesetzt wird.


    Bei einer Gesellschaft, deren Gesellschaftszweck z. B. der Aufbau, die Verwaltung und die Nutzung eines Portfolios aus Edelmetallen, Rohstoffen und Wertpapieren ist, sind Goldbestände als Umlaufvermögen anzusehen. Dies beinhaltet auch den Erwerb und Verkauf von Edelmetallen.
    FG Hessen 12.10.16, 9 K 372/16; Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 57/16


    Hast du für die GmbH auch schon fleißig bitcoins gekauft ?
    Falls die ins minus gehen könnte man die Verluste so wenigstens beim FA absetzen, oder?

  • Grade vorletzte Woche habe ich die Hälfte des 2008 angeschafften Firmenbestandes an Palladium abgestossen und damit über 100 k€ Gewinn realisiert.

    Und schwupps, waren nach Steuer nur noch EUR 70.000 übrig ...

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • Anlagevermögen wird über die Jahre planmässig abgeschrieben. Aber auch stille Reserven müssen im Falle einer Veräußerung versteuert werden. Da beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz. Bin aber kein Steuerberater. Wär mir zu langweilig, den ganzen Tag dem Finanzamt zuzuarbeiten.

  • ... ich denke wir fangen an, die Anderen zu langweilen.


    Aber das stimmt so nicht ganz:


    Das Anlagevermögen gliedert sich in:
    I. Immaterielle Vermögensgegenstände (wie z.B. Patente und Markenrechte)
    II. Sachanlagen (wie Immobilien auch vermietet, Maschinen usw. usw.)
    III. Finanzanlagen


    Edelmetalle fallen unter Finanzanlagen und unterliegen nicht wie die Klassen I und II der Abschreibung. Diese werden zum Anschaffungspreis bewertet. Sind die Finanzanlagen mehr wert, als man bei der Anschaffung dafür bezahlt hat, stellen diese Buchgewinne "stille Reserven" dar, die erst bei einem Verkauf aufgelöst werden.


    lifesgood

  • Und jetzt die 1 Million Euro Frage:


    Unter welcher der 3 Kategorien verbuchst du Bitcoins ?


    I. Immaterielle Vermögensgegenstände (wie z.B. Patente und Markenrechte)
    II. Sachanlagen (wie Immobilien auch vermietet, Maschinen usw. usw.)
    III. Finanzanlagen


    Unter Klasse I und II könnte man die coins beim FA abschreiben. Aber spielen die Ämter mit?
    Wohl kaum.


    Also bliebe Kategorie III "Finanzanlagen"


    Wird das von den Behörden so überhaupt anerkannt ?
    Muss man solche coins dem "grauen Kapitalmarkt" zuordnen?



    "Wenn Anbieter keine Erlaubnis der BaFin benötigen und nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen, spricht man vom Grauen Kapitalmarkt. Die BaFin empfiehlt bei Investitionen in Produkte des Grauen Kapitalmarkts besondere Vorsicht..." Quelle Wikipedia; ebenda

  • Tja, da ich weder privat noch im Firmenvermögen Kryptos halte, habe ich keine Ahnung.


    Wenn es ins Anlagevermögen fällt, dann nur unter Finanzanlagen.


    Es ist aber fast wahrscheinlicher, dass es ins Umlaufvermögen fällt.


    Da gäbe es folgende Möglichkeiten:


    II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
    III. Wertpapiere
    IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinsitituten und Schecks


    Ich würde mal auf II. tippen, habe aber wie gesagt, keine Ahnung.


    lifesgood

  • Die Kryptos gelten als Devisen.

    Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken. Marc Aurel (121-180)
    Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Friedrich von Schiller (1759 – 1805)
    Wer eine friedliche Revolution unmöglich macht, macht eine gewaltsame unvermeidbar. John Fitzgerald Kennedy (1917-1963)
    Ich bedaure nicht, was ich getan habe. Ich bedauere, was ich nicht getan habe.
    Ingrid Bergman (1915-1982)

  • guter Tip: "II Forderungen und sonstige Wertpapiere"


    Passt aber auch nicht, da Kryptocoins gewiss keine Forderungen sind.
    Gegen wen ? Gegen den Computer? Den Programmierer? Gewiss nicht.


    Beim Fiatmoney ist Geld stets eine Forderung.


    Sei es im Alltag eine Forderung gegen den Supermarkt auf Übereignung der Ware.
    Sei es als Sparer gegen die Bank.


    Oder bei der Geburtsstunde des "Fiat money".


    Schließlich werden Euros und Konsorten von den Geschäftsbanken im Wege der sogen. "Geldschöpfung" per Kreditvergabe "geboren". Genau das ist bei den Kryptocoins aber nicht der Fall. Noch ist Niemand in Kryptos verschuldet, oder?


    Man muss sich eben als Käufer nach dem "Prinzip des noch größeren Narrs" nach dem Kauf eines solchen coins einen noch Größeren suchen, der einem diesen verschlüsselten "Datensatz" / COIN wo und wie auch immer abkauft.


    Aber zurück zum Thema.


    Lupus meint "Devisen". Wäre also unter


    IV Kassenbestand


    tagtäglich zu buchen. Viel Spaß!

  • Es heißt "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände".


    Devisen in Form von Bargeld laufen unter Finanzanlagen. Aber Kryptos gibt es ja nicht in bar ;)


    Ich hab echt keine Ahnung, ist mir aber auch wurscht, da ich auch in Zukunft nicht vorhabe Kryptos zu kaufen. Für den Shyce bin ich zu alt :D


    lifesgood

  • ;)


    Wie gesagt: Buch den "shit" mal unter Kassenbestand gegenüber dem FA.
    Am Besten per Stundenkurs.


    Wie dämlich müsste ein seriöses Unternehmen sein, sich auf so eine dermaßen offensichtliche Rechtsunsicherheit einzulassen? Deswegen bleiben die coins das was sie sind, eine Spekulationsblase schlimmer als die Tulpenmanie.

  • ... etwas sehr fäkallastig ...

    ich danke pro forma für die Hinweise in Sachen Fäkalien und korrigiere
    einfach mal "real talk "von


    Ich scheiß auf Steuerberater ABC.
    Ich scheiß auf kryptocoins, die von keinem Finanzamt der Welt anerkannt werden.
    Ich scheiß auf die Meinung Japans in Sachen Cryptocoins.
    Über 20 Jahre Deflation und 0 ZINSPOLITIK

    ...auf abgebundenen Magens Amtsdeutsch:


    "Es gefällt mir das Steuerberater ABC.
    Es gefallen mir kryptocoins, die von keinem Finanzamt der Welt anerkannt werden.
    Es gefällt mir Japan mit 30 Jahre 0 Zins und japanische Cryptocoins.
    Und ich stehe auf 20 Jahre Deflation / 0 ZINSPOLITIK in Japan und es gefällt mir, dass ich mich nicht überfressen hab, da mein .... frühzeitig ärztlich abgebunden wurde.."


    Danke livesgood, für deine Fürsorge ...

  • Und ich stehe auf 20 Jahre Deflation / 0 ZINSPOLITIK in Japan und es gefällt mir, dass ich mich nicht überfressen hab, da mein .... frühzeitig ärztlich abgebunden wurde.."

    .... -> Hirn?

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

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