Hallo, ich habe da mal eine Frage:
Gilt das FeinGehG auch zwischen Privaten?
Das LG Karlsruhe sagt ja:
https://openjur.de/u/641198.html
Das Amtsgericht Deggendorf sagt nein:
Az: 1 C 531/18 vom 19.12.2018
22. Dezember 2024, 04:14
Hallo, ich habe da mal eine Frage:
Gilt das FeinGehG auch zwischen Privaten?
Das LG Karlsruhe sagt ja:
https://openjur.de/u/641198.html
Das Amtsgericht Deggendorf sagt nein:
Az: 1 C 531/18 vom 19.12.2018
du fragst jetzt juristische Laien, also uns, nach einer Tatsache, die selbst Rechtsgelehrte im Staatsdienst unterschiedlich auslegen/beantworten?
was bringen dir die Antworten?
kann dir auch keine antwort geben, aber das ist ja mal wieder völlig absurd und zeigt nur, wie kaputt die gesellschaft und "rechtssprechung" ist.
firmen können einen nach strich und faden evrarschen, was sich alle zum grossteil gefallen lassen und schon schiss haben bei zuviel aufgemucke, bei amazon gesperrt zu werden.
stattdessen wird wg so einem schwachsinn auf schadensersatz verklagt und die nutzniesser in schwarz freuen sich den arsch ab.
da ist es ja gut zu wissen, dass der unprogrammierte nachwuchs mit hippen anwaltsserien zum jura studium gepusht wird, schliesslich haben wir weder genug gesetzt fürs pack, noch genug der absahner, wobei es dabei ja so gut wie nie ums recht geht (recht haben und recht bekommen etc).
dieses gesamte konzept hier ist vollkommen fürn po, morgens in hamburg wird im identischen fall "veurteilt", nachmittags in münchen "freigesprochen"...
die Schadenersatz(wider)klage war doch nur die Reaktion auf die Unverschämtheit seitens des Autobahngoldverkäufers, die 500,- Verkaufspreis einklagen zu wollen (oder alternativ Schadenersatz für die Prüfspuren am Band)
wurde halt zum Bumerang, indem letztlich ein noch viel höherer Schadenersatz bezahlt werden mußte, weil kein Gold geliefert wurde
recht so würde ich sagen
Hallo Goldie120,
Jurist bin ich und habe 30 Jahre lang hauptsächlich Zivilrecht gelehrt. Das Urteil des AG Deggendorf ist mir aber nicht zugänglich, auch habe ich jetzt keine Literatur zur Verfügung. Daher kann ich mich nur unter Vorbehalt äußern.
Im Urteil des LG Karlsruhe finde ich keinen Fehler. Auch sonst sehe ich keinen Grund, warum das FeinGehaltsG nur für Profis gelten sollte. Der Ausdruck "Verkäufer" bezeichnet im allgemeinen zivilrechtlichen Sprachgebrauch jeden, der etwas verkauft.
Hier wird das Karlsruher Urteil von einem Fachmann zustimmend mitgeteilt:
https://blog-it-recht.de/2013/…ingehaltsgesetz-beachten/
Siehe auch hier:
https://www.goldankauf-pro24.d…bc-feingehaltsgesetz.html
Daraus: "Die Anwendung eines Feingehaltsstempels ist in Deutschland jedermann erlaubt und nicht nur Goldschmieden oder Schmuckherstellern vorbehalten."
Deine Anfrage hat es bei google auf Seite 2 geschafft, wenn man "FeinGehaltsG" sucht.
Gruß! Fritz