Alles anzeigenEine Frage an die Fachleute, woran erkenne ich, ob die Bank eine Briefgrundschuld, nach Kredittilgung, noch hält?
Konkreter Fall, meine Eltern nahmen, zur Finanzierung ihrer Immobilie, in den 80’er Jahren verschiedene Kredite auf. Dafür wurden im Grundbuch eine „Grundschuld ohne Brief“ mit entsprechendem Betrag und eine „Briefgrundschuld“ mit Betrag eingetragen. Auf der nächsten Seite steht eine Auflistung der Nummern und Beträge der Grundschuld, mit dem Vermerk „gelöscht“. Wurden damit Grundschuld und Briefgrundschuld gelöscht, oder wird nur zum Ausdruck gebracht, es gibt keine Belastung mehr? Können die Banken immer noch im Besitz der Grundschuld sein? Wenn ja, wie komme ich da dran?
Gruß
Magellan
Wenn Du eine Briefgrundschuld löschen lässt, musst Du den Brief mit abgeben. die Bank kann ihn damit nicht mehr haben.