Hallo Goldie120,
Jurist bin ich und habe 30 Jahre lang hauptsächlich Zivilrecht gelehrt. Das Urteil des AG Deggendorf ist mir aber nicht zugänglich, auch habe ich jetzt keine Literatur zur Verfügung. Daher kann ich mich nur unter Vorbehalt äußern.
Im Urteil des LG Karlsruhe finde ich keinen Fehler. Auch sonst sehe ich keinen Grund, warum das FeinGehaltsG nur für Profis gelten sollte. Der Ausdruck "Verkäufer" bezeichnet im allgemeinen zivilrechtlichen Sprachgebrauch jeden, der etwas verkauft.
Hier wird das Karlsruher Urteil von einem Fachmann zustimmend mitgeteilt:
https://blog-it-recht.de/2013/…ingehaltsgesetz-beachten/
Siehe auch hier:
https://www.goldankauf-pro24.d…bc-feingehaltsgesetz.html
Daraus: "Die Anwendung eines Feingehaltsstempels ist in Deutschland jedermann erlaubt und nicht nur Goldschmieden oder Schmuckherstellern vorbehalten."
Deine Anfrage hat es bei google auf Seite 2 geschafft, wenn man "FeinGehaltsG" sucht.
Gruß! Fritz