• verbindliche Rechtsansichten in einem Forum gibt es sicherlich nicht...
    Das seiht der gegnerische Anwalt auf Verweis zu den AGB`s wahrscheinlich anders.


    Nur weil man gefühlt im Recht ist (und es ärgerlich ist), heißt noch lange nicht dass einem das recht auch gerichtlich zugesprochen wird!


    Trotzdem viel Glück!

    Ja zum Glück dieses trustedshops miteingekauft bei diesem Laden. Habe mich schon bissi eingelesen, einfach so kann der Händler keinen Rückzieher machen, ein Preisirrtum liegt ja nicht vor. Also das er die Barren zu je einem 1 Euro reingestellt hat.

  • Ich würde dem Händler eine angemessene Frist setzen - beispielsweise bis Ende dieser Woche - und ihn auffordern, seiner Verpflichtung bis spätestens dahin nachzukommen (sei es wenigstens die schriftliche Zusage das Geschäft zu dem vereinbarten Kurs abzuwickeln).


    Gleichzeitig würde ich darauf hinweisen, dass Du bei Nichteinhaltung, diese Barren dann über Dritte beziehen und ihm die Differenz in Rechnung stellen wirst.


    Wenn das über Deinen Anwalt läuft, dürfte das sicher noch etwas mehr Eindruck hinterlassen.


    Edit: gerade mal gegoogelt ...

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • Der eine oder andere Händler sollte sich halt ein Beispiel an der APMEX nehmen:


    Interessiert Euch die Frage auch, wieviel Ansturm bei den Edelmetallhändlern herrscht ?


    Lieferzusagen für Silber eingestellt, weil nicht mehr (zu definierten Preisen) nachbeschaffbar, umfangreiche und klare Kundenkommunikation. Für mich "Best Practice" in beiden Punkten, klasse Risikomanagment, erste Sahne in der Transparenz.


    Das mag dem EM-Bug jetzt genausowenig gefallen wie dem Schnäppchenjäger, aber wir sind ja nicht bei "Wünsch dir was", sondern bei "So isses".


    Kleinen Händlern fällt es manchmal schwer, die sind nicht darauf eingestellt, dass über Nacht der Kurs doppelt so sehr steigt, wie ihre Händlermarge ist.


    Ob ich dann aber per Anwalt kommen würde, wenn mein "Verlust" nur ein entgangener Gewinn ist, den ich zu Lasten eines nicht ganz so pfiffigen Händlers gemacht hätte? Eher nicht.

  • Ja war. ca 10%. Habs jetzt nicht genau ausgerechnet.

    Die 1K sind ärgerlich aber eh Pipifax in Wahrheit, ich hoffe ich bekomme mein Geld zurück und man geht für immer getrennte We
    g.


    Ist halt trotzdem mies Ware Fake lagernd auszuweisen.

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