Westgold.de - Erfahrungsberichte

  • Ich habe mehrere Gold Sammelmünzen bei Westgold gekauft. Diese habe ich nach dem Erhalt nur oberflächlich geprüft und direkt bei der Bank eingelagert. Nachdem ich nun über 1 Jahr später die Münzen in eine Sammelbox einfügen wollte, ist mir bei einer der Münzen ein großer Kratzer aufgefallen. Die Münze war in einer Kapsel und ist trotzdem stark beschädigt verkauft worden. Auf meine Reklamation hin wurde behauptet dies wäre nicht die bei Westgold gekaufte Münze und es gäbe sorgfältige Kontrollen.


    Da stellt sich mir die Frage, wieso mir eine beschädigte Münze verkauft wurde. Ich kann deshalb jedem nur von diesem Händler abraten. Statt zu seinem Fehler zu stehen, wird der Kunde der Lüge bezichtigt.

  • Ich habe mehrere Gold Sammelmünzen bei Westgold gekauft. Diese habe ich nach dem Erhalt nur oberflächlich geprüft und direkt bei der Bank eingelagert. Nachdem ich nun über 1 Jahr später die Münzen in eine Sammelbox einfügen wollte, ist mir bei einer der Münzen ein großer Kratzer aufgefallen. Die Münze war in einer Kapsel und ist trotzdem stark beschädigt verkauft worden. Auf meine Reklamation hin wurde behauptet dies wäre nicht die bei Westgold gekaufte Münze und es gäbe sorgfältige Kontrollen.


    Da stellt sich mir die Frage, wieso mir eine beschädigte Münze verkauft wurde. Ich kann deshalb jedem nur von diesem Händler abraten. Statt zu seinem Fehler zu stehen, wird der Kunde der Lüge bezichtigt.

    Ich liege hier schon seit Jahrhunderten in meiner güldenen Gruft.


    Da spielt wohl ein Jahr mehr oder weniger kaum noch eine Rolle.


    Also in medias res.


    Falls Dir überhaupt Gewährleistungsansprüche zustehen wären diese auf keinen Fall nach weniger als zwei Jahren verjährt - das ergibt sich aus § 199 BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html und insbesondere aus der Bestimmung des § 438 BGB, wonach schuldrechtliche Gewährleistungsanprüche beim Kauf einer beweglichen Sache frühestens nach 2 Jahren verjähren : https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html


    Es kommt also darauf an, ob der Kratzer auf Deiner Münze ein Mangel im Sinne des § 434 BGB ist:


    ----------------
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 434 Sachmangel


    (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst 2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der
    Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers(§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.


    (2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.


    (3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.


    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html


    --------------


    Westgold verkauft meines Wissens Münzen unter zwei Rubriken:


    Erste Rubrik : Anlagemünzen
    Zweite Rubrik: Sammelmünzen


    Es ist wohl davon auszugehen, dasss Anlagemünzen im Allgemeinen als bankenüblich verkauft werden, also leichte Kratzer keinen Mangel darstellen.


    Falls Du Deine Münze allerdings als Sammelmünze gekauft hast, so müsstest Du nun nach mehr als einem halben Jahr im Streitfall vor Gericht auch beweisen können, dass dieser Kratzer bereits vorgelegen hat, als Du die Münze bekommen hast, so hier nachzulesen


    -----------------
    § 476 BGB
    Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
    -----------------
    https://dejure.org/gesetze/BGB/476.html


    Alles in allem darf ich Dir also denkbar schlechte Karten attestieren. Beim nächsten Einkauf könntest Du erst mal genau die Artikelbeschreibung lesen, also nachlesen, ob Du Sammelmünze oder Anlagemünze kaufst und im ersten Fall solltest Du die Münze natürlich nach Empfang umgehend intensiv - am besten mit Zeugen - beeugen...


    Ach ja, beinahe vergessen.
    ICH HABE BEI Westgold MEHRMALS EINGEKAUFT UND WAR STETS SEHR ZUFRIEDEN
    +++ PREIS LEISTUNG sehr gut+++
    leider keine Original Fotos im Online Shop bei Westgold, aber den Service bietet ohnehin kaum ein Online Händler und der Schwerpunkt des in Rede stehenden Shops liegt wohl eher beim Verkauf von ANLAGEMÜNZEN ... oder wie seht Ihr das ???


  • Ich sehe das mittlerweile so, dass ich nur noch neue Münzen aus dem aktuellen Jahr als Anlagegold kaufe, und diese dann verkapsele. Vor allem wenn sie 24K sind, und nicht von der Mint spezifisch verpackt sind. (Buffalos, Pandas etc. lasse ich natürlich in Ruhe).


    Es ist schon richtig, dass der Unterschied zwischen Schmelz- und spezifischem Ankaufspreis sehr gering ist, trotzdem nervt es einen. Ich habe in diesem Jahr minimal umgeschichtet, und musste beim VK um jeden Mini Kratzer definitiv diskutieren. Hier ist leider in der Bugwelle des Grading Wahns ein Paradigmenwechsel eingetreten, und definitiv läuft alles sehr viel pingeliger ab, als vor 10 Jahren. Entziehen kann man sich dem nicht.


    Ich habe die ersten Goldmünzen lange bevor es pro aurum überhaupt gegeben hat bei Banken erworben. Damals war banküblich = banküblich = handelbar. Heute würde ich banküblich leider mit "Schmelzpreis" übersetzen, wenns den Ankauf betrifft. Das gilt nur noch beim Verkauf... :)


    Ich habe verkratzte Münzen bereits von Degussa, pro aurum und westgold bekommen. Daher schaue ich nun jede einzelne Münze relativ genau an. Früher hab ich einfach zB nen 10er Tube Krügers gekauft, und ungeöffnet mitgenommen. Mach ich nach meinen Verkaufserfahrungen nicht mehr.


    Ich bin jedenfalls ziemlich sicher, dass alle grossen EM Händler nicht immer alles einschmelzen, was dort zum Schmelzpreis aufgesammelt wurde... ;)


    Das ist nicht westgold spezifisch ...


    (Es ist eigentlich vollkommen widersinnig, dass bei nem ollen maple leaf 30€ weg sind, wenn ein Kratzer drauf ist. Konterkariert den Sinn von Bullion komplett.... Aber da das so läuft, kann man gleich nen neuen verlangen wenn man kauft, und für paar cent ne Kapsel spendieren. Wenns der Markt so will, kriegt ers halt...)

Schriftgröße:  A A A A A