Vorallem der "gläserne Anleger" könnte IMHO bald Wirklichkeit werden.
Technisch ist es bereits heute bei den Banken machbar, dass Kontrollmitteilungen direkt an das Finanzamt gesandt werden...
Muss meine Kto.Verbindung auf den Caymen Islands mal wieder überprüfen...
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Bundesfinanzhof kritisiert Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat seine Verhandlungen über die Spekulationssteuer auf Aktiengeschäfte aufgenommen. Dabei geht es um die Frage, ob die mangelnden Kontrollen bei der Versteuerung der Aktengewinne eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen darstellt. Der Anhörung liegt eine Vorlage des Bundesfinanzhofs in München zu Grunde.
In der Praxis überprüften die Finanzämter nicht, ob die Gewinne aus Aktienverkäufen innerhalb der Spekulationsfrist deklariert würden, kritisierte der Bundesfinanzhof. Das führe zu einer Belastung der Steuerehrlichen, während die Mehrheit, die die Gewinne nicht angebe, steuerlich nicht herangezogen werde.
Dieses Kontrolldefizit sei eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung, die sich der Staat zurechnen lassen müsse. Das Urteil wird frühestens in drei Monaten erwartet. Gewinne aus Aktien und Wertpapieren müssen dann versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zwölf Monate liegen. Erst nach einem Jahr ist der Gewinn steuerfrei.
Experten: Bankgeheimnis könnte fallen
Führende deutsche Steuerrechtler gehen davon aus, dass das Gericht die geltende Regelung für grundgesetzwidrig erklärten wird, wie die "Financial Times Deutschland" berichtet. Die Experten erwarteten aber, dass Karlsruhe der Politik auftragen werde, für eine bessere Erfassung dieser Einkünfte zu sorgen.
"In der Folge könnte das Bankgeheimnis für nichtig erklärt werden", sagte Joachim Lang von der Universität Köln der Zeitung zufolge. "Damit würde der Weg frei für Kontrollmitteilungen der Banken an den Fiskus. Dann könnte eine Selbstanzeige-Welle von Steuersündern durchs Land rollen."
"Gläserner Anleger wird Wirklichkeit"
Auch die Steuer-Gewerkschaft und Anlegerschützer äußerten die Erwartung, dass das Verfassungsgericht die geltende Spekulationssteuer für grundgesetzwidrig erklären wird. "Wir rechnen noch vor Weihnachten mit einem Urteil", sagte Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, dem "Tagesspiegel". "Das Gesetz wird gekippt."
Auch Klaus Nieding, Präsident des Deutschen Anlegerschutzbundes, geht davon aus, dass Karlsruhe den Gesetzgeber zur Nachbesserung zwingen wird. Die Konsequenzen seien gravierend: "Der gläserne Anleger wird Wirklichkeit", sagte Nieding der Zeitung zufolge. Er äußerte die Einschätzung, dass sich Aktionäre schon im kommenden Jahr auf eine Neuregelung einstellen müssen.
Tage der offenen Tür in Karlsruhe
Die mündliche Anhörung vor dem Zweiten Senat in Karlsruhe findet im Rahmen der Tage der offenen Tür statt. Sowohl der Erste als auch der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts führen einmal im Jahr mehrere kurze mündliche Verhandlungen durch, um einer größeren Zahl von Bürgern Gelegenheit zu geben, die Arbeitsweise des Gerichts kennen zu lernen.
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Quelle: Phoenix.de