Spekulationssteuer/Gläserner Anläger

  • Vorallem der "gläserne Anleger" könnte IMHO bald Wirklichkeit werden.
    Technisch ist es bereits heute bei den Banken machbar, dass Kontrollmitteilungen direkt an das Finanzamt gesandt werden...
    Muss meine Kto.Verbindung auf den Caymen Islands mal wieder überprüfen... ;)


    quote
    Bundesfinanzhof kritisiert Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat seine Verhandlungen über die Spekulationssteuer auf Aktiengeschäfte aufgenommen. Dabei geht es um die Frage, ob die mangelnden Kontrollen bei der Versteuerung der Aktengewinne eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen darstellt. Der Anhörung liegt eine Vorlage des Bundesfinanzhofs in München zu Grunde.


    In der Praxis überprüften die Finanzämter nicht, ob die Gewinne aus Aktienverkäufen innerhalb der Spekulationsfrist deklariert würden, kritisierte der Bundesfinanzhof. Das führe zu einer Belastung der Steuerehrlichen, während die Mehrheit, die die Gewinne nicht angebe, steuerlich nicht herangezogen werde.


    Dieses Kontrolldefizit sei eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung, die sich der Staat zurechnen lassen müsse. Das Urteil wird frühestens in drei Monaten erwartet. Gewinne aus Aktien und Wertpapieren müssen dann versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zwölf Monate liegen. Erst nach einem Jahr ist der Gewinn steuerfrei.


    Experten: Bankgeheimnis könnte fallen
    Führende deutsche Steuerrechtler gehen davon aus, dass das Gericht die geltende Regelung für grundgesetzwidrig erklärten wird, wie die "Financial Times Deutschland" berichtet. Die Experten erwarteten aber, dass Karlsruhe der Politik auftragen werde, für eine bessere Erfassung dieser Einkünfte zu sorgen.


    "In der Folge könnte das Bankgeheimnis für nichtig erklärt werden", sagte Joachim Lang von der Universität Köln der Zeitung zufolge. "Damit würde der Weg frei für Kontrollmitteilungen der Banken an den Fiskus. Dann könnte eine Selbstanzeige-Welle von Steuersündern durchs Land rollen."
    "Gläserner Anleger wird Wirklichkeit"
    Auch die Steuer-Gewerkschaft und Anlegerschützer äußerten die Erwartung, dass das Verfassungsgericht die geltende Spekulationssteuer für grundgesetzwidrig erklären wird. "Wir rechnen noch vor Weihnachten mit einem Urteil", sagte Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, dem "Tagesspiegel". "Das Gesetz wird gekippt."


    Auch Klaus Nieding, Präsident des Deutschen Anlegerschutzbundes, geht davon aus, dass Karlsruhe den Gesetzgeber zur Nachbesserung zwingen wird. Die Konsequenzen seien gravierend: "Der gläserne Anleger wird Wirklichkeit", sagte Nieding der Zeitung zufolge. Er äußerte die Einschätzung, dass sich Aktionäre schon im kommenden Jahr auf eine Neuregelung einstellen müssen.


    Tage der offenen Tür in Karlsruhe
    Die mündliche Anhörung vor dem Zweiten Senat in Karlsruhe findet im Rahmen der Tage der offenen Tür statt. Sowohl der Erste als auch der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts führen einmal im Jahr mehrere kurze mündliche Verhandlungen durch, um einer größeren Zahl von Bürgern Gelegenheit zu geben, die Arbeitsweise des Gerichts kennen zu lernen.
    unquote


    Quelle: Phoenix.de

    „Die Menschen sind so einfältig und hängen so sehr vom Eindruck des Augenblickes ab, dass einer, der sie täuschen will, stets jemanden findet, der sich täuschen lässt.“ (Niccolò Machiavelli)

  • Karlsruhe, 09. Mär (Reuters) - Die Besteuerung von Gewinnen
    aus Wertpapiergeschäften in den Jahren 1997 und 1998 war nach
    einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig.


    Die Richter erklärten die Regelung im Einkommenssteuergesetz
    wegen einer Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen in ihrem am
    Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil für nichtig und folgten
    damit einer Vorlage des Bundesfinanzhofs. Die Steuerpflicht sei
    damals kaum durchsetzbar gewesen und verstoße damit gegen den
    Gleichheitsgrundsatz. Die Art der Steuererhebung lade geradezu
    zu rechtswidrigem Handeln ein. Damit müssten Steuerzahler, die
    in diesen beiden zwei Jahren Gewinne auf Aktiengeschäfte gemacht
    haben, keine Einkommenssteuer darauf zahlen, urteilte der Zweite
    Senat. (Az.: 2 BvL 17/02)


    Über die ab 1999 geltende geänderte Regelung urteilten die
    Richter nicht.


    In dem Verfahren ging es um die Besteuerung von Gewinnen aus
    Wertpapiergeschäften, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Papiere
    sechs Monate lagen. Seit 1999 beläuft sich die Spekulationsfrist
    auf zwölf Monate, seither können Gewinne und Verluste verrechnet
    werden. Wegen des Verfahrens beim Verfassungsgericht musste die
    Spekulationssteuer bisher nicht bezahlt werden, wenn der
    Steuerzahler dies beantragt hatte.

    „Die Menschen sind so einfältig und hängen so sehr vom Eindruck des Augenblickes ab, dass einer, der sie täuschen will, stets jemanden findet, der sich täuschen lässt.“ (Niccolò Machiavelli)

  • Ein Überblick zur gegenwärtigen Lage:


    - Anonyme Tafelgeschäfte und Schaltertransaktionen möglich nur bis
    Euro 15.000,00 innerhalb der EU, ansonsten seit 01.Juli 2003 nicht
    mehr
    - Diskrete Geldanlagen in deutscher Währung unmöglich
    - Immer Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten am Vermögen
    - Bei Doppelbesteuerungsabkommen umfassender
    Informationsaustausch
    - Keine Diskretion bei Rechtshilfegesuchen
    - EG-Amtshilfe (Richtlinie und Amtshilfegesetz) wird extensiv angewandt
    - Der Tod eines Kontoinhabers wird gemeldet
    - Bankgeheimnis nicht gesetzlich geschützt
    - Keine Nummern- oder Pseudonymkonten
    - Keine anonymen Sparbücher
    - Keine Diskretion bei Anstalten, Trusts, Stiftungen oder
    Treuhandunternehmen
    - Notwendigkeit der Bekanntgabe des Gründers von Anstalten, Trusts,
    Stiftungen oder Treuhandunternehmen
    - Treuhandanlagen bzw. -kredite nicht möglich
    - Auf Verlangen Zolldeklarierung bei der Ein- und Ausfuhr ab Euro
    15.000,00


    Rechtslage ab 2005? (HANDELSBLATT, Donnerstag, 03. Juli 2003)



    "...sollte der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Steueramnestie tatsächlich umgesetzt werden, sind damit nicht nur Rückkehr-Anreize für Steuerflüchtlinge verbunden. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) erweitert darin zugleich auch die Befugnisse der Finanzbehörden für die Zeit nach der Amnestie. Die Beamten sollen dann bereits beim leisesten Verdacht auf Unregelmäßigkeiten in der Steuererklärung Auskünfte bei den Banken einholen dürfen. "Wir wollen, dass die Amnestie ein einmaliges Ereignis bleibt", heißt es dazu aus dem Ministerium. Bislang unterliegen Auskunftsersuchen von Finanzbeamten bei Kreditinstituten engen Grenzen. "Unspezifische Sammelauskünfte sind ebenso rechtlich unzulässig wie Anfragen ohne Verdacht, so genannte Ermittlungen ins Blaue hinein", erläutert Steueranwalt Friedhelm Jacob, Partner der Kanzlei Hengeler Müller in Frankfurt. Diese Ermittlungshürden will Eichel jetzt offenbar beseitigen. Deshalb sieht sein Gesetzesentwurf vor, dass die Finanzbehörden ab April 2005 über das Bundesamt für Finanzen auf die bei allen Banken geführten Datenpools zugreifen können - wenn dies zur Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat oder keinen Erfolg verspricht. Im Klartext: Künftig kann der Finanzbeamte bereits ohne begründeten Verdacht zur Überprüfung schreiten. Glaubt er den Angaben des Steuerpflichtigen nicht und verspricht eine Nachfrage keine Aufklärung, kann sich der Beamte dann zunächst über die bei allen Kreditinstituten vorhandenen Datenbanken schlau machen. Abrufen kann er dort zwar nur die so genannten Stammdaten eines Kunden wie Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie Angaben über weitere Konto- Verfügungsberechtigte. Erhärtet sich aber durch einen Blick auf diese Informationen der Verdacht eines Steuerbetrugs, etwa weil der Betroffene eine hohe Zahl von Konten führt, aber keinerlei Zinserträge angegeben hat, können die Finanzbehörden dann gezielt von den Banken Offenlegung der Konten verlangen. Der Vorwurf einer unzulässigen Ermittlung ins Blaue hinein wird damit umgangen, weil die Beamten sich nun konkrete Anhaltspunkte verschafft haben. Steueranwälte und Datenschützer betrachten dies mit Skepsis. Bisher kann der Finanzbeamte nur mit begründetem Anfangsverdacht gezielt Kontendaten abfragen, gibt Steueranwalt Jacob zu Bedenken. Ich halte es für sehr problematisch, dass diese Hürde künftig wegfallen soll. Datenschützer kritisieren zudem, dass der Gesetzentwurf den Betroffenen noch nicht einmal ein Recht einräume, von dem Datenabruf und dessen Ergebnis unterrichtet zu werden - auch dann nicht, wenn er Unbedenkliches zu Tage gefördert hat. Beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Joachim Jacob, will man das denn auch nicht klaglos hinnehmen: Hier besteht zwischen Regierung und uns noch ein erheblicher Dissens, sagte ein Sprecher dem Handelsblatt. Steuerfahnder halten die Neuregelung hingegen für längst überfällig. Denn Gründe, den Steuerpflichtigen zu misstrauen, gebe es viele, aber bisher nicht genügend Handhabe gegen Schummelei. Hohes Einkommen etwa, aber angeblich keine Kapitaleinkünfte: Da schrillen bei uns die Alarmglocken, sagt ein Fahnder. Hellhörig werde man auch, wenn der Steuerpflichtige gar keine Steuererklärung abgebe, sondern sich stets schätzen lasse. Die Schätzung fällt schließlich fast immer ungünstig aus – es sei denn, da will einer hohe sonstige Einkünfte verschweigen.


    Grundsätzliches zum Thema Bankgeheimnis


    Gesetzlich ist das Bankgeheimnis nirgends geregelt, insoweit existiert es eigentlich gar nicht. Es beruht im Ergebnis nur auf der jeweiligen individuellen Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Bank. Allein aufgrund dieser zivilrechtlichen Vertragsgrundlagen darf das Geldinstitut Informationen über den Kunden nicht herausgeben.


    Was gesetzlich lediglich geregelt ist, sind Schranken nur für Finanzbeamte und Steuerfahnder, nicht einmal für Staatsanwälte. Die Finanzbürokratie und deren Fahnder haben nach dem Paragrafen 30a der Abgabenordnung "auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen". Tatsächlich und in der täglichen Praxis ist auch dieses bißchen gesetzlich geregeltes Bankgeheimnis längst durchlöchert durch Entscheidungen der Finanzgerichte und des Bundesverfassungsgerichts.


    So ist es heutzutage unter Juristen völlig unumstritten, daß die Banken den Ermittlern unter anderem Auskunft geben müssen, wenn "Verbrechen und vorsätzliche schwere Vergehen gegen Leib und Leben oder gegen den Staat und seine Einrichtungen verfolgt" werden sollen. Ob die Abschaffung des Bankgeheimnisses bei der Terroristensuche, wie derzeit in der politischen Diskussion behauptet wird, überhaupt noch vor diesem Hintergrund der tatsächlich schon gegebenen Rechtslage zusätzlich hilfreich sein kann, ist nicht nur zu bezweifeln; wir haben es mit reiner Heuchelei zum Zweck der Schaffung des gläsernen Staatsbürgers zugunsten der Finanzbürokratie zu tun. "Bei Straftaten", so auch die Meinung schon vor Jahren von Juraprofessor Jürgen Meyer, Experte für internationales Strafrecht und seit langer Zeit für die SPD im Bundestag, "gibt es sowieso kein Bankgeheimnis."


    Die einschlägige Bestimmung des § 30a AO Schutz von Bankkunden, hier im aktuell gültigen Wortlaut:


    (1) Bei der Ermittlung des Sachverhalts (§ 88) haben die Finanzbehörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen.


    (2) Die Finanzbehörden dürfen von den Kreditinstituten zum Zweck der allgemeinen Überwachung die einmalige oder periodische Mitteilung von Konten bestimmter Art oder bestimmter Höhe nicht verlangen.


    (3) Die Guthabenkonten oder Depots, bei deren Errichtung eine Legitimationsprüfung nach § 154 Abs. 2 vorgenommen worden ist, dürfen anläßlich der Außenprüfung bei einem Kreditinstitut nicht zwecks Nachprüfung der ordnungsmäßigen Versteuerung festgestellt oder abgeschrieben werden. Die Ausschreibung von Kontrollmitteilungen soll insoweit unterbleiben.


    (4) In Vordrucken für Steuererklärungen soll die Angabe der Nummern von Konten und Depots, die der Steuerpflichtige bei Kreditinstituten unterhält, nicht verlangt werden, soweit nicht steuermindernde Ausgaben oder Vergünstigungen geltend gemacht werden oder die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem Finanzamt dies bedingt.


    (5) Für Auskunftsersuchen an Kreditinstitute gilt § 93. Ist die Person des Steuerpflichtigen bekannt und gegen ihn kein Verfahren wegen einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit eingeleitet, soll auch im Verfahren nach § 208 Abs. 1 Satz 1 ein Kreditinstitut erst um Auskunft und Vorlage von Urkunden gebeten werden, wenn ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele führt oder keinen Erfolg verspricht.


    Vermögensverlagerung in das europäische Ausland?


    Das alles folgt jetzt europaweit:
    Laut der EU-Zinsrichtlinie, auf die man sich am 03. Juni 2003 geeinigt hat, werden 12 der derzeitigen Mitgliedstaaten, sowie alle Staaten, die 2004 der Gemeinschaft beitreten, voraussichtlich ab 1. Januar 2005 durch den automatischen Austausch von Informationen zwischen den Steuerämtern sicherstellen, daß Zinserträge im Steuersitzland des Anlegers besteuert werden.


    Nur Belgien, Luxemburg und Österreich liefern vorerst keine Informationen, sondern erheben eine Quellensteuer, deren Einnahmen sie zu 75% an das Steuersitzland des Anlegers weiterleiten. Die Steuer wird in den ersten drei Jahren 15%, in den nächsten drei Jahren 20% und danach 35% betragen. Eine parallele Lösung in Form eines Steuerrückbehaltes von 15%, 20% und 35% mit Weiterleitung von 75% der Einnahmen sieht der Vertragsentwurf mit der Schweiz für jene Zinserträge vor, die EU-Bürger in der Schweiz erzielen. Anstelle des Steuerrückbehaltes kann der Bankkunde einer Meldung an seine Steuerbehörde zustimmen (freiwilliger Informationsaustausch), zudem wird die Schweiz Amtshilfe bei Steuerbetrug «und dergleichen», nicht aber bei Steuerhinterziehung, leisten.


    Quellen u.a.: Handelsblatt, Internetkanzlei,Focus

    „Die Menschen sind so einfältig und hängen so sehr vom Eindruck des Augenblickes ab, dass einer, der sie täuschen will, stets jemanden findet, der sich täuschen lässt.“ (Niccolò Machiavelli)

  • Hallo zusammen,


    die "DDR" läst grüßen, oder sehet Ihr das etwa anders, es ist die gleiche Art der Überwachung wie in der "DDR" (die Menschen dort haben selbstverständlich keine Aktiengeschäfte getätigt)) der Staat muß alles wissen!!!


    Gruß

  • Auf der anderen Seite gilt das sogenannte Halbeinkünfteverfahren, d.h. vom Spekulationsgewinn muß man nach meinen Kenntnissen nur 50 % seines Steuersatzes zahlen. Bei einem Höchststeuersatz von 45 % wären dies 22,5 %. Im Jahr 2005 soll der Höchststeuersatz von zurückgehen (auf 43 % ?) und damit auch die Spekulationssteuer auf 21,5% sinken.


    Wenn nichts dazwischenkommt. Es gibt ja schon einige Politiker, die die Steuersenkung verschieben möchten.

  • karlorder1


    die DDR war platt,genauso wie die BRD,die Wiedervereinigung hat den Verfallsprozess nur verlängert.


    Wäre das Geld,von dem immer gefaselt wird,auch da angekommen,müssten im Osten nur Millionäre leben,viele sollten sich mal die Frage stellen,wo es denn geblieben sein könnte.


    Könnt ihr euch noch erinnern,wie der Gartenzwerg aus NRW geschrien hat,die Renten wären sicher?


    Lasst euch bloss nicht gegeneinander aufhetzen.


    Grüsse


    Kalle

  • Neuregelung ab 2005
    Zeitung: Zahlreiche Behörden können Bankkonten einsehen


    [Blockierte Grafik: http://www.tagesschau.de/image/misc/header1.jpg]

    Behörden können ab 2005 offenbar Kontostände abfragen

    Immer mehr Behörden können einem Zeitungsbericht zufolge Einblick in die Konten der Deutschen nehmen. Ab 2005 stehe allen Stellen, die über Leistungen wie das Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Bafög zu entscheiden haben, ein automatisiertes Abfragesystem zur Verfügung, schreibt die "Stuttgarter Zeitung" unter Berufung auf einen Sprecher des Bundesamts für Finanzen.


    Ursprünglich sei das System 2003 aufgebaut worden, um die Finanzströme terroristischer Organisationen nachvollziehen zu können, berichtete das Blatt weiter. Ermittlungsbehörden könnten seitdem über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüfen, wer in Deutschland ein Konto, ein Wertpapierdepot oder die Verfügungsberechtigung über eine Bankverbindung habe.


    Gelöschte Konten würden drei Jahre lang gespeichert bleiben. Im zweiten Schritt könnten die Ermittler von den Kreditinstituten nähere Informationen anfordern: Kontostand, Aktienbestände oder Geldbewegungen. Neben den Stellen, die gegen Terroristen und Mafiabanden vorgehen, sollten künftig auch andere Behörden zugreifen dürfen.

    „Die Menschen sind so einfältig und hängen so sehr vom Eindruck des Augenblickes ab, dass einer, der sie täuschen will, stets jemanden findet, der sich täuschen lässt.“ (Niccolò Machiavelli)

  • @ The Merowinger:


    Wenn ich mich nicht täusche, werden die Spekulationsgewinne doch ab 2004 sogar auf der Jahressteuerbescheinigung der deutschen Banken stehen. Parallel kann das Finanzamt nun sehen, welche Kontenverbindungen existieren. Da müssen die doch nur noch alle Jahressteuerbescheinigungen anfordern ...


    Das Bankgeheimnis gibt es in D faktisch nicht mehr ! ;)


    Gruß
    Schwabenpfeil

    Die Börse ist wie ein Paternoster. Es ist ungefährlich,
    durch den Keller zu fahren.


    Man muss nur die Nerven bewahren !

  • Zitat

    Original von kalle14
    karlorder1


    die DDR war platt,genauso wie die BRD,die Wiedervereinigung hat den Verfallsprozess nur verlängert.



    Hallo Kalle,


    nach meiner Sicht der Dinge war die DDR platt und die BRD auf gutem Wege dazu. Die "Akquisition" hat den Verfallsprozess dann allerdings "beschleunigt".


    Dies hat aber nichts mit den Menschen zu tun ...



    Gruß
    Schwabenpfeil

    Die Börse ist wie ein Paternoster. Es ist ungefährlich,
    durch den Keller zu fahren.


    Man muss nur die Nerven bewahren !

  • Zitat

    Original von Silbertaler
    Es gibt ja schon einige Politiker, die die Steuersenkung verschieben möchten.


    Die gibt es immer ... :D


    Ich persönlich glaube allerdings, dass die Steuersenkung offiziell kommt. Parallel wird uns allerdings das Geld im Rahmen einer Zusatzbelastung unter dem Oberthema Gesundheitsreform wieder abgeknöpft werden ...


    Gruß
    Schwabenpfeil

    Die Börse ist wie ein Paternoster. Es ist ungefährlich,
    durch den Keller zu fahren.


    Man muss nur die Nerven bewahren !

  • Zitat

    Original von Silbertaler
    Auf der anderen Seite gilt das sogenannte Halbeinkünfteverfahren, d.h. vom Spekulationsgewinn muß man nach meinen Kenntnissen nur 50 % seines Steuersatzes zahlen. Bei einem Höchststeuersatz von 45 % wären dies 22,5 %. Im Jahr 2005 soll der Höchststeuersatz von zurückgehen (auf 43 % ?) und damit auch die Spekulationssteuer auf 21,5% sinken.


    Wenn nichts dazwischenkommt. Es gibt ja schon einige Politiker, die die Steuersenkung verschieben möchten.


    Nicht ganz richtig:


    Beim Halbeinkünfteverfahren wird nur die hälfte der Einkünfte versteuert:


    Das hat natürlich auch auswirkungen auf den Steuersatz, denn dieser verläuft progressiv.

  • Hallo The Merowinger


    Es gibt Schliessfächer
    Es gibt Nummernkonten in Lichtenstein, Schweiz, Luxemburg und (Oestereich ???)
    Und dann gibts noch die gute alte Matrazze !! Oder das Einbetonieren eines Tresors im Keller usw. Langsam zwingen die Behörden einem dazu. Gegen jede Vorschrift gibts eine Lösung ausser beim Sterben !!
    Gell das ist jetzt makaber !!


    Gruss von der Alp

  • Noch ein interessanter Artikel zu unserem Thema:


    03.09.2004

    KAPITALERTRÄGE

    Keine Geheimnisse



    Zum Jahresende müssen Banken erstmals alle Erträge ihrer Kunden auflisten. Was das Finanzministerium als Hilfe für die Steuererklärung ankündigt, erzeugt bei Anlegern und Banken Sorgenfalten. Droht jetzt der gläserne Anleger?



    Frankfurt/Main - Wer dem Finanzamt Kapitalerträge und Spekulationsgewinne verheimlichen will, hat es künftig schwer. Ab 2005 sind die Banken verpflichtet, ihren Kunden eine so genannte "Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte aus Finanzanlagen" auszustellen - vordergründig als Hilfe bei der Steuererklärung.


    In der neuen Jahresbescheinigung müssen die Banken sämtliche Guthaben und Transaktionen ihrer Kunden auflisten - egal ob es sich um Sparbücher, Bausparverträge, Fonds oder Aktiendepots handelt. Selbst wenn die Anleger ihren Sparerfreibetrag gar nicht ausschöpfen, ist eine Auflistung vorgeschrieben.


    Erstmals müssen die Banken auch einzeln aufschlüsseln, wenn Anleger Wertpapiergewinne innerhalb der geltenden Spekulationsfrist realisieren. Die neuen Meldepflichten könnten so mit dem Problem aufräumen, das bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen bislang vor allem der Grundsatz galt: "Der Ehrliche ist der Dumme."


    Nur wer seine steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne freiwillig angab, musste dafür bisher auch tatsächlich Steuern bezahlen. Verschwiegen Anleger Aktienverkäufe, die noch in die Spekulationsfrist fielen, kam ihnen der Fiskus nur selten auf die Schliche. Einblick in die Transaktionen der Anleger hatten die Finanzbeamten nicht.


    "Kontrollmitteilungen durch die Hintertür"


    Offiziell soll sich daran auch künftig nichts ändern. Wie bisher müssen die Banken nur bestehende Freistellungsaufträge direkt an die Finanzämter melden. Die detaillierte Jahresübersicht ist nur für ihre Kunden bestimmt. Das Bundesfinanzministerium betont daher auch, die zusammengefasste Jahresbescheinigung sei "ausschließlich als Hilfestellung für die Steuerpflichtigen beim Ausfüllen der Steuererklärungsformulare gedacht".


    Doch eine derart umfassende Datensammlung weckt Begehrlichkeiten - dem Zugriff des Fiskus auf ihre Finanzdaten werden sich die Steuerzahler kaum verwehren können. Schließlich sind sie zur "Mitwirkung im Besteuerungsverfahren" verpflichtet. Fragt das Finanzamt nach, müssten sie die Bescheinigungen künftig wohl einreichen.



    Keine Geheimnisse (2)




    Die Reaktionen auf die neuen Meldepflichten sind dementsprechend kritisch. "In Wahrheit dient die Jahresbescheinigung wohl eher Kontrollzwecken", beklagt die Frankfurter Direktbank ING-DiBa. "Die Finanzbehörden werden zur Klärung strittiger Fälle voraussichtlich einfach das Dokument vom Steuerzahler einfordern, und schon liegt alles offen."


    Auch der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) spricht von "Kontrollmitteilungen durch die Hintertür". Und der Bund der Steuerzahler sieht gar einen "Schnüffelstaat Orwell'scher Prägung" heraufziehen.


    Die Bankhäuser hingegen sehen vor allem eine riesige Datenflut auf sich zurollen. "Eine vollständige und exakte Erfassung aller Daten bereitet erhebliche Probleme und bürdet der Kreditwirtschaft zusätzliche Kosten auf", so Holger Berndt vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband.


    Um sämtliche relevanten Transaktionen zu dokumentieren, müssen die Banken rund 400 Millionen Konten und Depots überwachen. Zudem werden die Daten bislang - je nach Anlageform - in unterschiedlichen Computersystemen erfasst. Bis Jahresende müssen sie zusammengeführt werden.


    Ob die neuen Meldepflichten am Ende tatsächlich zu mehr Steuerehrlichkeit führen werden, ist noch offen. Fachleute haben längst Möglichkeiten ausgemacht, auch die neuen Mitteilungspflichten zu umgehen.


    Mit einer "Zwei-Banken-Strategie" beispielsweise könnten Anleger einfach die Jahresbescheinigung jener Bank beim Fiskus einreichen, bei der ohnehin ein Freistellungsauftrag vorliegt, bei der sie aber nur wenige Wertpapiergeschäfte abgewickeln. Die Bescheinigung einer zweiten Bank, von der der Fiskus nichts weiß, die jedoch die Mehrheit der privaten Transaktionen abwickelt, verschwindet dagegen im Altpapier.

    Die Börse ist wie ein Paternoster. Es ist ungefährlich,
    durch den Keller zu fahren.


    Man muss nur die Nerven bewahren !

  • finanzen.net
    Bankgeheimnis: Alle unter Verdacht
    Samstag 18. September 2004, 21:38 Uhr


    Gegenüber Angeklagten gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung. Bei Steuerzahlern nicht. Ab 2005 durchleuchten Fiskus und andere Ämter die Bürger wie Terroristen.


    von Stephan Haberer


    Deutschland - ein Land der Terroristen? 80 Millionen gibt es davon hierzulande. Das scheinen zumindest Schröder, Eichel & Co zu denken. Denn Instrumente, die eigentlich zur Austrocknung der Finanzströme des internationalen Terrorismus gedacht waren, sollen künftig gegen alle Steuerbürger eingesetzt werden.



    Seit Jahren versucht das Bundesfinanzministerium, Kontrollmöglichkeiten zu legalisieren, die das Bankgeheimnis aushebeln. Mit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz schuf der Gesetzgeber Mitte 2002 eine wichtige Grundlage dafür. Denn der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und dem Bundesamt für Finanzen, die zentrale Datensammelstelle der Finanzbehörden, wurde ermöglicht, bei deutschen Banken online zu recherchieren.


    Dieser Zugriff auf die Basisdaten aller in Deutschland geführten Konten und Depots sollte nach den Anschlägen des 11. September 2001 den internationalen Terrorismus in die Knie zwingen. Das ist zwar nicht gelungen, gleichwohl hat sich Finanzminister Eichel ein weiteres Ziel gesucht: den deutschen Steuerbürger. Dieser scheint für den Eisernen Hans fast so gefährlich wie Osama bin Laden, nur viel besser zu kontrollieren.


    Dafür spinnt die deutsche Steuerbürokratie ein immer engmaschigeres Netz von Kontrollmitteilungen und Meldepflichten (siehe Grafik). So sind Nachlaßgerichte längst verpflichtet, Abschriften von eröffneten Testamenten an den Fiskus zu schicken. Auch Notare müssen das tun. Diese haben auch bei Grundstücksgeschäften Daten weiterzugeben.Und Lebensversicherungsunternehmen müssen mitteilen, wenn Policen beliehen oder vorzeitig ausgezahlt werden. Auch wenn das Geld nicht an den Versicherungsnehmer fließt - der Fiskus erhält Nachricht davon.


    Ab 2004 müssen Banken Kontenübersichten verschicken. In diesen Erträgnisaufstellungen werden für jedes Konto auch angefallene Zinsen, Dividenden, Spekulationsgewinne, Depotbestände, Bausparguthaben und sonstige Erträge aufgelistet. Offiziell, damit die Steuerformulare leichter ausgefüllt werden können. Doch der Fiskus war noch nie einfach nur nett. So hat auch diese Hilfestellung einen Pferdefuß.


    Jeder Finanzbeamte kann diese Aufstellung künftig anfordern - und bekommt damit einen exakten Überblick über alle steuerlich relevanten Kontobewegungen. Sperrt sich der Kunde und behält die Erträgnisaufstellung, muss die Bank die entsprechenden Informationen liefern. Bei Konten, die aufgelöst sind, hat das Institut die Daten mindestens drei Jahre lang zu speichern.


    Damit nicht genug: Künftig müssen alle, die gesetzliche oder private Renten auszahlen, dem Fiskus melden, wer ab wann wieviel Rente bezogen hat. Übrigens: Damit kann der Finanzbeamte leicht auf Zeiten vor 2005 schließen und den ein oder anderen "vergeßlichen" Rentner unsanft daran erinnern, daß seine Alterseinkünfte schon bisher der Besteuerung unterlagen.


    Zum 1. April 2005 tritt dann ein Abschnitt des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit in Kraft, der es neben dem Finanzamt auch vielen anderen Behörden erlaubt, ihrerseits Bürger zu durchleuchten. Grund hier: Knüpft ein Gesetz an Begriffe des Einkommenssteuerrechts an, dann kann die dafür zuständige Stelle beim Fiskus beantragen, daß ihr vom Bundesamt für Finanzen erhobene Daten zur Verfügung gestellt werden.


    Eine Überprüfung, ob die Weitergabe überhaupt gerechtfertigt und verhältnismäßig ist, findet nicht statt. Und so sind wohl bald Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit, beim Sozialamt, im Bafögamt oder auch bei der Wohngeldstelle und Kindergeldkasse besser über Konten und Depots informiert als mancher Bankkunde selbst.Kein Wunder, daß Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, "eine Erosion des Datenschutzes" ausmacht. Er befürchtet, daß es immer häufiger zu automatisierten Datenabgleichen kommt, bei denen man beispielsweise völlig willkürlich Dateien mit Wohngeld-Beziehern gegen solche mit Freistellungsaufträgen laufen läßt. Und das, ohne dass es bei den davon Betroffenen zuvor irgendwelche Hinweise auf steuerliche Unregelmäßigkeiten gegeben hätte.


    Ganz Deutschland steht künftig also unter Generalverdacht. Denn die Abfragen von Bafin und Bundesamt für Finanzen erfolgen zum einen routinemäßig und ohne, daß irgendwelche Hinweise auf Steuerhinterziehung oder Schwarzgeldkonten vorliegen müssen. Zum anderen sollen erst mal weder Bank noch Konto-Inhaber davon erfahren. Ach ja, wir erinnern uns: Dient ja der Terrorismusbekämpfung. Datenschützer Schaar: "Letztlich wird ohne Anfangsverdacht ein immer engeres Netz geknüpft, das immer mehr unschuldige Bürger einschließt."


    Mittendrin in diesem Kontrollnetz: das Bundesamt für Finanzen. Schon jetzt werden dort millionenfach Freistellungsaufträge ausgewertet, Datenbanken zu umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen gepflegt und für die Finanzbeamten die Kontenabfragen bei Geldinstituten abgewickelt. Ab dem kommenden Jahr laufen dort auch die in der europäischen Zinsrichtlinie verankerten Kontrollmitteilungen aus anderen EU-Ländern ein. Zudem werden bei dem Bonner Amt alle im Ausland zugänglichen Daten über Steuerzahler in Deutschland gesammelt. Ein wahrer Datenmoloch ist so in den vergangenen Jahren entstanden. Schade, daß Osama & Co hierzulande noch nie steuerpflichtig waren. Sie wären höchstwahrscheinlich längst gefaßt.


    http://de.biz.yahoo.com/040918/85/47nta.html

  • Steuerkontrolle


    Das hohle Bankgeheimnis


    Ab April 2005 haben es Steuersünder schwerer. Dann soll ihnen das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit das Handwerk legen.
    Von Lothar Gries


    Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit soll den Steuerfahndern die Arbeit erleichtern.
    Foto: dpa


    Bis zur Entstehung des gläsernen Bürgers, über den der Staat beinahe alles erfahren kann, dauert es in Deutschland nur noch wenige Monate. Ab April 2005 können Finanzämter, die Arbeitsagentur oder Sozialämter auf die Daten sämtlicher Konten und Depots bei deutschen Banken und Sparkassen zugreifen. 8o


    Denn wenn Ende März nächsten Jahres das Amnestieangebot von Bundesfinanzminister Hans Eichel an die Steuerflüchtlinge ausläuft, tritt nur einen Tag später, am ersten April, das so genannte Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit in Kraft.


    Angriff auf die Privatsphäre der Bürger
    Dahinter verbirgt sich ein bisher ungeahnter Angriff auf die Privatsphäre der Bürger, den zahlreiche Juristen schlicht für verfassungswidrig halten. Im Klartext erlaubt das Gesetz jedem Finanzbeamten die Bankkonten und Depots eines Bürgers einzusehen, wenn dies zur Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht.


    „Von dem Bankgeheimnis, das ja auch bisher schon durchlöchert war wie ein Schweizer Käse, bleibt dann nichts mehr übrig“, urteilt Stefan Marotzke vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband.


    Abrufen kann der Steuerbeamte zwar nur die so genannten Stammdaten eines Kunden, wie Name, Geburtsdatum oder Anschrift sowie Angaben über weitere Kontoverfügungsberechtigte.


    Erhärtet sich durch diesen Einblick allerdings der Verdacht auf Steuerbetrug, etwa weil der Betroffene über mehrere Konten verfügt, aber keine Zinserträge angegeben hat, können die Finanzbehörden dann gezielt von den Banken auch die Offenlegung der Kontoguthaben und Geldbewegungen verlangen.


    Wer nachfragt, erhält auch Auskunft
    Steueranwälte und Datenschützer betrachten das Vorhaben mit Skepsis, weil der bisher geltende Anfangsverdacht auf Steuerbetrug für die Datenabfrage nicht mehr notwendig ist. Kritisiert wird auch, dass die Betroffenen von der Abrufaktion und deren Ergebnis noch nicht einmal unterrichtet werden
    . 8o


    Die Daten müssen von den Banken drei Jahre elektronisch gespeichert werden, sodass sie online vom Bundesamt für Finanzen abgerufen werden können. Einen solchen Automatismus hält der Strafrechtler Erich Samson für verfassungswidrig.


    Denn eine Kontrolle darüber, ob die Weitergabe der Daten überhaupt gerechtfertigt oder verhältnismäßig ist, findet nicht statt. Ein Gremium, das nach klar formulierten Kriterien entscheidet, welche Auskunft berechtigt ist und welche nicht, ist nicht vorgesehen. Wer nachfragt, erhält auch Auskunft. 8o


    Das Bundesamt für Datenschutz moniert zudem, dass auch Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit, der Sozialämter, bei der Wohngeldstelle oder dem Bafög-Amt Einsicht in die Konten und Depots der Bankkunden beantragen dürfen.


    Diese Behörden könnten dann völlig willkürlich ihre Daten untereinander abgleichen, ohne dass bei den Betroffenen zuvor irgendwelche Hinweise auf Unregelmäßigkeiten vorlägen. Dies führe zu einer Art „gläsernem Bürger“, den die Verfasser des Grundgesetzes sicher nicht gewollt hätten.


    Umfassender Einblick
    Einen solch umfassenden Einblick in die Privatsphäre der Bürger stand den Behörden bisher nur im Rahmen der Terrorfahndung oder bei Verdacht auf kriminelle Machenschaften zur Verfügung.


    Zu diesem Zweck besteht seit Herbst 2003 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ein automatisiertes Kontenabfragesystem, das Polizei und Geheimdiensten helfen soll, die Finanzströme terroristischer Organisationen nachzuvollziehen und Geldwäsche zu unterbinden.


    Angesichts der mehr als 17.000 Anfragen ( 8o ), die beim Bafin bisher eingegangen sind, bezweifeln Experten allerdings, dass die Behörden dabei nur Schwerstkriminelle im Visier hatten. Wenn ab April 2005 die Nutzung der Kontenabrufmöglichkeiten quasi auf jeden Bürger erweitert werden, seien Missbräuche praktisch unvermeidbar.


    Die Bundesregierung reagiert auf die Kritik gelassen. Der Steuerehrliche, verlautet aus Berlin, habe nichts zu befürchten.


    Steuersünder halten Gesetz für überfällig
    Der Staat könne nicht länger dulden, dass nur fünf von hundert Aktionären ihre Gewinne beim Fiskus anmeldeten. Mit dem neuen Gesetz werde es nun möglich, große wie kleine Vermögen problemlos zu überprüfen.


    Auch zahlreiche Steuerfahnder halten die geplante Neuregelung für überfällig. Viele Steuerpflichtige verfügten nämlich über hohe Einkommen, hätten aber angeblich keine Kapitaleinkünfte. Auffällig sei auch, dass manche Bürger gar keine Steuererklärung abgäben, sondern sich nur schätzen ließen. Dadurch würden oft hohe Einkünfte verschwiegen.


    Damit soll nun endgültig Schluss sein. Für Professor Wolfgang Gehrke von der Universität Erlangen ist dies ein fadenscheiniges Argument, weil die wirklich großen Steuersünder ihre Gelder längst nach Dubai oder auf die Cayman-Inseln verbracht hätten. :(

    „Die Menschen sind so einfältig und hängen so sehr vom Eindruck des Augenblickes ab, dass einer, der sie täuschen will, stets jemanden findet, der sich täuschen lässt.“ (Niccolò Machiavelli)

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