Ich vermute mal, dass man bei einem anonymen Ankauf immer Gefahr läuft, sich u.U. der Hehlerei schuldig zu machen.
Daher der vorbeugende "Nachweis" (in Form des vorgelegten Ausweis) ...
Ob es da "gesetzliche Limits" ähnlich denen beim Verkauf gibt, ist mir nicht bekannt.
Sollte man vieleicht bei privaten "Geschäften" mit "Unbekannten" auch mal bedenken ... denn Hehlerware wird ersatzlos konfisziert
Möchte nicht wissen, wieviel Hehlerei über ibäihh betrieben wird ...
Grüsse
Quentchen