Neuigkeiten aus dem Kompetenzzentrum

  • Ich vermute mal, dass man bei einem anonymen Ankauf immer Gefahr läuft, sich u.U. der Hehlerei schuldig zu machen.
    Daher der vorbeugende "Nachweis" (in Form des vorgelegten Ausweis) ...
    Ob es da "gesetzliche Limits" ähnlich denen beim Verkauf gibt, ist mir nicht bekannt.


    Sollte man vieleicht bei privaten "Geschäften" mit "Unbekannten" auch mal bedenken ... denn Hehlerware wird ersatzlos konfisziert 8)


    Möchte nicht wissen, wieviel Hehlerei über ibäihh betrieben wird ... ;)



    Grüsse
    Quentchen

  • Zitat

    Original von Quentchen
    Sollte man vieleicht bei privaten "Geschäften" mit "Unbekannten" auch mal bedenken ... denn Hehlerware wird ersatzlos konfisziert 8)


    Es soll schon vorgekommen sein, dass gestohlene Autos weiterverkauft wurden, und dann ins Eigentum des Käufers übergingen.


    Als der Diebstahl dann aufgeklärt wurde, befand sich sein von ihm gestohlenes Auto bereits rechtmäßig im Eigentum des gutgläubigen Käufers, und er stand leer da.


    Also nix mit ersatzlos konfisziert :D


    Wenn ich mich bei Edelmetallgeschäften unter EUR 15.000,- ausweisen muss, dann überzeuge ich, dass ich dies nicht für notwendig halte. Führt dies zu keinem Erfolg, macht ein seriöser Händler (eine seriöse Bank) das Geschäft.

  • Eure Vermutung ist falsch: Valoren, das sind Inhaberpapier, Geldscheine, können nicht beschlagnahmt werden, nur weil sie aus einer Straftat stammen. Sie haben per Gesetz, auch wenn sie per Seriennummer individuell identifizierbar sind, einen Sonderstatus:


    Man kann kein individuelles Eigentum daran erlangen, der Besitzer (wer den Schein im Geldbeutel, oder den Barren im Tresor hat) ist auch der Eigentümer: der 1000 DM Schein aus der Oetker Entführung, der kann im Gegensatz zum Gemälde, zum Fernseher oder Handy NICHT konfisziert werden und die Bundesbank muss mir den auch umtauschen und wird den nicht dem rechtmässigen Eigentümer zurückgeben. Wenn der Schein echt ist, und man hat ihn "gutgläubig erworben", d.h. auf der Münzmesse bekommen, von der Bank, geerbt, geschenkt etc. ... dann ist es völlig belanglos, wenn die Seriennummer beweist, dass er mal in einem Verbrechen benutzt wurde.


    Das ist ein Riesenunterschied: wenn ich ein Handy gekauft habe, z.B. über Ebay oder auf dem Trödelmarkt, dann wird die Polizei, wenn Sie feststellt das es als gestohlen gemeldet wurde, es dem Eigentümer zurückgeben. (und natürlich ermitteln, ob ich an der Straftat beteiligt war, oder davon gewusst habe - Hehlerei), habe ich das Ding aber "gutgläubig erworben", dann kann ich meinen Kaufpreis vom Verkäufer zurückverlangen .. ist aber mein Problem, ob dieser zahlen kann, oder ich den überhaupt noch kenne. Und der kann ja auch ein "gutgläubiger" Erwerber sein (einen Ebay Agentur) z.B. .. dann hat er das gleiche Problem, sein Geld beim Verkäufer einzuholen.


    Bei Barren, Münzen oder Geldschein ist das anders: hier gilt der Vertrauenschutz, die 20 Euro-Scheine, die mir der Bäcker gibt, wenn ich meine Brötchen mit einem 50ger bezahlt haben, die sind mein Eigentum geworden, wenn die Scheine echt sind, kann ich sie behalten, egal wenn sie aus einem gestern begangenem Bankraub stammen. Auch hier gilt natürlich, dass die Polizei Nachforschungen anstellen wird, ob ich mit dem Bankraub zu tuen hatte oder den Bäcker befragen wird, ob er sich an bestimmte Kunden erinnert , oder in der Kasse nachschauen, ob da vielleicht hunderte Scheine aus dem Raub liegen und er hier als Geldwäscher arbeitet ....weder ich noch der Bäcker hat aber ein finanzielles Risiko, wenn beliebige (echte) Geldscheine angenommen werden. Wenn mir eine Straftat nachgewiesen wird, dann werde ich natürlich verurteilt, und muss neben der Strafe den Schaden ersetzen, dazu wird natürlich auch mein Vermögen konfisziert, natürlich auch der gestohlene Schein.


    (ansonsten wäre der Zahlungsverkehr mit Bargeld ein unüberschaubares Risiko, und man würde wohl nur noch mit Karte zahlen wollen).


    Darum ist die Versicherung von Valoren beim Versand teurer, die Versicherung weiss, dass sie nur sehr schwer die Ware wiederbekommt, selbst wenn die individuellen Scheine oder Stücke wieder irgentwo auftauchen.

  • >>>Fakt ist einfach im metallhandel müssen gewerbliche händler für jedes gramm die herkunft eindeutig nachweisen können.<<<


    Was ich bezweifle: in Deutschland gibt es jede Menge Wechselstuben, die normale Münzen wie Krügerrands ohne weiteres gegen Bar ankaufen, so wie das Banken früher auch gemacht haben.


    Das ist rein die Entscheidung des Händlers, ob er die Kundennamen und Adressen notiert, ansonsten gibt es eine Quittung sowohl bei Ankauf wie Verkauf, ob der Kunde die mitnimmt und aufhebt, das ist so egal wie beim Pizzabäcker - ohne Quittung ...? das würde "nur" das Finanzamt interessieren, und nicht die Polizei - Geldwäschegesetz hat die 15000 Euro Grenze, ab der zwingend die Identität dokumentiert werden muss, wenn Bargeschäfte getätigt werden, geht das Geschäft übers Konto, dann muss man auch keinen Personalausweis vorzeigen, den hat man der Bank ja bei der Kontoeröffnung schon zeigen müssen.


    Das gilt übrigens auch für Auto oder Möbelkauf. Ich habe schon öfters geschrieben, dass er Tipp, alles nur anonym zu kaufen, ein Schuss sein kann, der nach hinten losgeht: wenn ich ein nennenswertes, legal erworbenes Vermögen besitze, und Zug um Zug ohne Belege in Metall wandle, und dann tritt alles ein, was die Katastrophengurus vermuten: 10000 Dollar die Unze, ein Häuserblock für ein paar Kilo Gold ... denkste !! Weder Immos noch den Porsche kann man anonym kaufen, im keinem Land der Erde ... und was hat man dann von den ganzen, mühsam anonymisierten Klötzchen ? Darum mein Rat: Zumindest für einen Teil des Schatzes Kaufquittungen aufbewahren, und auch von Privat einen kleinen Kaufvertrag machen ... nutzt auch dem Verkäufer, der z.B. Geld für Häuslebauen gebraucht hat .. und schadet keinem: weder mein Kauf, noch der Verkauf ist normalerweise Steuerschädlich ...

  • Zitat

    Original von juergenlangen
    Das gilt übrigens auch für Auto oder Möbelkauf. Ich habe schon öfters geschrieben, dass er Tipp, alles nur anonym zu kaufen, ein Schuss sein kann, der nach hinten losgeht: wenn ich ein nennenswertes, legal erworbenes Vermögen besitze, und Zug um Zug ohne Belege in Metall wandle, und dann tritt alles ein, was die Katastrophengurus vermuten: 10000 Dollar die Unze, ein Häuserblock für ein paar Kilo Gold ... denkste !! Weder Immos noch den Porsche kann man anonym kaufen, im keinem Land der Erde ... und was hat man dann von den ganzen, mühsam anonymisierten Klötzchen ? Darum mein Rat: Zumindest für einen Teil des Schatzes Kaufquittungen aufbewahren, und auch von Privat einen kleinen Kaufvertrag machen ... nutzt auch dem Verkäufer, der z.B. Geld für Häuslebauen gebraucht hat .. und schadet keinem: weder mein Kauf, noch der Verkauf ist normalerweise Steuerschädlich ...


    Worin sollte denn der Nachteil sein, Edelmetalle "anonym" zu kaufen, wie du schreibst?


    Mache ich dies bei einem Händler oder einer Bank, bekomme ich sowieso eine Quittung.


    Bei Kauf von Privat gibt's das nicht, obwohl man eine solche Quittung sich auch anfertigen lassen könnte.


    Dennoch für den Fall, dass man unwissentlich Hehlerware gekauft hat, und sich dies im Nachhinein herausstellt:


    Hat man von Privat gekauft, wird die Ware höchstwahrscheinlich weg sein. Es bleibt sich den Schaden vom Verkäufer ersetzen zu lassen.


    Hat man von einem Händler gekauft, (wovon per Gesetz davon auszugehen ist, dass es sich bei einem solchen rechtmäßig zugelassenen Gewerbetreibenden grundsätzlich um einen ordentlichen Geschäftsmann handelt), wird man die Ware behalten können. Eventuell kommt aber ein Gerichtsverfahren auf den Käufer zu, wo festgestellt wird, ob die gestohlene Ware nun wirklich schon sein Eigentum ist, und der ehemalige Besitzer keinen Anspruch mehr darauf hat.

  • Hi nepton,


    es ging ja eigentlich um den umgekehrten Fall:
    Ein Händler kauft von Privat eine mehr oder weniger grosse Menge Edelmetall an ...


    Was die "Konfisziererei" betrifft:
    Mir ist da noch vage ein Fall aus den frühen 70ern in Erinnerung (??), da wurde Gold in grösserem Stil geschmuggelt und "günstig" an "betuchte" Bürger "verkauft" (kein Schwarzgeld!). Nachdem die Staatsanwaltschaft in einigen Fällen die Wege des Edlen bis zu den "Endabnehmern" ermitteln konnte, wurden deren "günstig erworbenen Bestände" per Gerichtsbeschluss "ersatzlos konfisziert".


    Wenn "Ware" nachweislich aus einem Raub, Diebstahl oder einer "Steuerhinterziehung" stammt, kann sie "ersatzlos konfisziert" werden. "Konfisziert" heisst ja zunächst mal nicht, dass derjenige "enteignet" wird. Aber es dürfte u.U. schwierig werden zu beweisen, dass man sein "Schnäppchen" arglos erworben hat ... und dann seine vermeintlichen Eigentumsansprüche geltend zu machen ... 8)


    Und dann gibt's ja noch den schönen Spruch:
    "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ... " ;)



    Grüsse
    Quentchen

  • Zitat

    Original von nepton


    Worin sollte denn der Nachteil sein, Edelmetalle "anonym" zu kaufen, wie du schreibst?....


    Ganz einfach: man wird behaupten, das Geld für das Gold stammt aus nicht versteuertem Einkommen.


    Und dann kann man Probleme haben, dem Finanzamt das Gegenteil zu beweisen.


    Ich hebe daher immer alle Quittungen des bei einer Bank am Schalter annonym erworbenen EDELMETALLES auf, die ich dann mit ebenfalls aufgehobenen Kontoauszügen zeitlich in Bezug setzen und somit einen eventuellen vielleicht sogar missbräuchlich konstruierten Vorwurf einer unerlaubten Handlung entkräften zu können.


    Warum sollte ich mir im Krisenfall durch derlei vermeidbare Strategiefehler von anderen in die Suppe spucken lassen. Wenn ich ein 1a Haus für ein Kilo Gold bekomme (solch eines, das heute wohl 20 kg kostet und sich (noch) out of reach befindet), so zahle ich auch gerne 350 g oder 500 g oder notfalls auch ein ganzes weiteres Kilo Gold zusätzlich als Veräußerungsgewinn ans Fi-Amt.


    Teilen und Herrschen. So einfach ist das.

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