Initiative für ehrlichen Handel

  • Nehmen wir mal an ich habe vor, einen ehrlichen Internetshop mit ehrlichen Preisen zu eröffnen.


    Ehrlich bedeutet einen Festpreis für meine Waren in Unzen Gold anzugeben.


    Ich habe z. B. einen Container Rattanmöbel aus einem unterentwickelten Billiglohnland importiert und möchte die Ware im Internet verkaufen. Alle Unkosten der Produktion und des Transports habe ich ermittelt und die Vertriebskosten mit einem entsprechenden Prozentsatz berücksichtigt. Nun habe ich einen Preis zu einem bestimmten Stichtag. Ich weiß, was mich eine Rattangarnitur am 1.5.2005 unterm Strich in EUR gekostet hat, desweiteren kenne ich den Goldkurs vom 01.05.2006. Den Preis in EUR von diesen Tag (gewünschter Verkaufspreis) rechne ich in Unzen Gold um. Dieses Geld hätte ich auch ausgegeben, wenn ich für diesen Preis Gold gekauft hätte.


    Also Beispiel: Rattanmöbelgarnitur am 01.05.2005 gewünschter Verkaufspreis 350 EUR entspricht rund 1 Unze Gold am 01.05.2005.


    Mehr als eine Unze Gold will ich gar nicht verdienen, weil ich dann schon einen guten Schnitt gemacht habe.


    Nun stelle ich also diese Garnituren für 1 Unze Gold ins Internet. Parallel muss ich den Wert in EUR angeben wegen irgendwelcher Preisgesetze.


    Und jetzt kommts:


    Während die Goldmenge 1 Unze festgelegt ist, ändert sich fortlaufend der EUR-Preis. Das ist mir egal, denn ich will für meine Ware 1 Unze Gold! Wer nicht mit einer Unze Gold bezahlen möchte, der kann ja meinetwegen den erhöhten (angepassten) EUR-Preis zum jeweiligen Zeitpunkt bezahlen, von dem ich mir dann wieder 1 Unze Gold kaufen könnte.


    Heute würden die Garnituren (wenn ich sie noch nicht verkauft hätte) immer noch 1 Unze Gold kosten, aber im Gegensatz dazu 515 EUR.


    Also mein Einsatz wäre wieder raus, weil ich sowieso nur 1 Unze haben wollte, oder ich kann mir für die 515 EUR eine Unze Gold bei proaurum kaufen.


    Die Käufer, die schon lange Gold besitzen machen ein Schnäppchen, die anderen Käufer würden hautnah spüren, wie die Inflation galoppiert.


    Irgendwelche Einwände von BWL-Studenten, Goldexperten oder Rechtsanwälten? :D

  • Zitat

    Original von Misanthrop
    Dagobert
    Einwänd


    Ich brauche keine Rattan Möbel


    Es grüßt
    Der Misanthrop :D


    Dann ersetze das Beispiel durch einen Artikel Deiner Wahl. (z.B. Kirschsteinentkerner für eine halbe Unze Silber (Timberwolf)


    Die Wirkung auf das Massenpublikum wäre verheerend. Verheerender als die Geldscheinstempelei von Horst-Walter! :D


    Ersetze meinetwegen auch "Internetshop" durch "Einzelhandelsgeschäft in der Fußgängerzone".

  • Zitat

    Original von Dagobert
    Irgendwelche Einwände von BWL-Studenten, Goldexperten oder Rechtsanwälten? :D


    Das ist lustig! :D Bin mal noch auf die weiteren Einwände gespannt. Verkauf gleich noch Unzen mit im Programm, dann wirds noch krotesker...

  • Solche Geschäfte kann man machen. Wie bei jedem anderen Geschäft muss man dann zu den einmal eingegangenen Bedingungen stehen. Jeder Kaufmann darf zudem nicht verkaufte Ware täglich, ggf. auch mehrfach täglich, im Preis ändern (sofern er sich nicht mit Sonderangeboten festgelegt hat).


    Fiskalisch kann das zu Problemen führen, wenn man gewerblich gegen Gold verkauft. Außerdem muss aufgrund gesetzlicher Bestimmung, zusätzlich ein Preis in EUR angegeben werden.


    Privat ist das anders. Ich kenne, um ein Extrembeispiel anzuführen, einen Kollegen, der möchte seine Münzsammlung (kein Edelmetall) für 82 Krügerränder oder 350 britischen Souvereigns verkaufen. Die Sammlung ist so umfangreich und weil er das Objekt nur als ganzes abgeben möchte, bräuchte ein "normaler" Sammler schon einige Zeit, um das zu zahlen, wobei das Währungsrisiko ins Spiel kommt. Also wird das, kommt es zur Abwicklung, in Gold abgewickelt. D.h.: ein Vertrag wird geschlossen mit einer Entschädigung, falls der nicht zustande kommt und der Käufer hätte dann (z.B. zwei oder drei Jahre) Zeit, das Gold zusammenzukaufen. Die Übergabe erfolgt dann Ware gegen Ware. Egal, wo der Goldpreis steht.


    Sollte der Goldpreis explodieren, dann ist die Entschädigung fällig, die wohl unterhalb der Kosten für eine Kurssicherung nahe dem Goldkurs liegt. Sollte das Gold beschafft werden, dann geht das Geschäft über die Bühne.


  • Rattenmöbel brauch ich auch nicht. Ja und Unkosten, stimmt, die gibts nicht. Das nennt sich dann eher Ertrag oder Erfolg. :D


    Außerdem würde ihbäh dem Treiben wohl eher schnell als langsam Einhalt gebieten, denn die wollen schließlich Provision sehen. Und das in ganz profanen Euros. Und wenn ich mir dann so die meisten Käufer da angucke, die haben ja schon Probleme, die Portokosten und die eigene Bietsumme zu einem Gesamtpreis zu errechnen. Gerade schreibt mir einer aus Italien, wieso das Porto von 6 Euro so teuer sei (der aktuelle Bietpreis für ein relativ hochwertiges Produkt liegt bei 1 Euro). :rolleyes:


    Aber wenn Du iehbäh dazu bewegen kannst, in Unzen abzurechnen ... 8)


    Und, mal ehrlich, "Ehrlich", will das jemand ehrlich? Die Welt will beschissen werden ... :D

    Zeit ist der Freund von wunderbaren Unternehmen und der Feind von mittelmäßigen Unternehmen. Warren Buffett

    Einmal editiert, zuletzt von Kaufrausch ()

  • Naja - warum machst Du es nicht viel einfacher und hängst einfach einen Zettel in Deinen Laden auf dem Du darauf hinweist daß Du Feingold zum Tageskurs als Bezahlung akzeptierst.


    Ansonsten denke ich daß die Kunden es überhaupt nicht witzig finden wenn der Preis Deiner Produkte ständig schwankt. Schließlich dient der Preis ja auch zm Preisvergleich. Aus der Ecke könnte es auch Probleme vom Verbraucherschutz her geben.
    Für die Buchhaltung wären das Rechnen über Gold auch eine mittlere Katastrophe. So spontan wüßte ich jetzt noch nichtmal wie ich das mit der Billanzierung wegen der Goldkursschwankungen machen sollte Das Finanzamt will ja in jedem Fall alles in Euro sehen - zum Tageskurs falls Devisen beteiligt sind. Irgendwie läuft das auf die doppelte Rechnerei für nix und wieder nix heraus.
    Wenn das Gold nur in Zahlung genommen wird - kannst Du das ja sogar über Deinen Privatgeldbeutel abwickeln.
    Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Gewärleistung. Wenn Dein Kunde nach ein paar Monaten wiederkommt und wandelnd darf - was machst Du dann ? vor allem wenn sich der Goldkurs zwischenzeitig geändert hat. Also auch wieder vor allem buchhaltungstechnisch meine ich!
    Auch hier wäre es sicherer den Kaufvorgang in zwei getrennte Verträge zu packen - einmal den Ankauf des Goldes - und dann Verrechnung mit dem Kaufpreis in Euro.


    Naja - wenn man keine Problem hat - macht man sich halt welche...

  • Zitat

    Original von Cra$h
    Naja - warum machst Du es nicht viel einfacher und hängst einfach einen Zettel in Deinen Laden auf dem Du darauf hinweist daß Du Feingold zum Tageskurs als Bezahlung akzeptierst.


    Ich nehme kein Feingold zum Tageskurs in Zahlung! Ich bin so gütig und nehme auch Papiergeld zum Tageskurs.


    Zitat

    [Ansonsten denke ich daß die Kunden es überhaupt nicht witzig finden wenn der Preis Deiner Produkte ständig schwankt. Schließlich dient der Preis ja auch zm Preisvergleich. Aus der Ecke könnte es auch Probleme vom Verbraucherschutz her geben. ...


    Die Kunden scheren sich doch bisher auch nicht darum, daß die Bockwürstchen am Imbißstand ständig teuerer werden.
    ProAurum und die anderen Goldhändler ändern auch mindestens zweimal täglich ihre Preise. Der Preis meiner Produkte schwankt eben eigentlich nicht, da der zu Beginn festgesetzte Kaufpreis in einer festgelegten Menge an Goldunzen festgelegt ist. Der Preisvergleich ist die zu bezahlende Goldmenge und die will ich eben konstant halten.


    Zitat

    [Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Gewärleistung. Wenn Dein Kunde nach ein paar Monaten wiederkommt und wandelnd darf - was machst Du dann ? vor allem wenn sich der Goldkurs zwischenzeitig geändert hat. Also auch wieder vor allem buchhaltungstechnisch meine ich!
    ...


    Das ist natürlich ein schlagendes Argument, aber dann doch auch wieder nicht. Der Kunde hat ja einen Kassenbeleg, aus dem ersichtlich ist, ob er in Gold und Papier bezahlt hat.

  • Zitat

    Original von Kaufrausch
    Außerdem würde ihbäh dem Treiben wohl eher schnell als langsam Einhalt gebieten, denn die wollen schließlich Provision sehen.


    Aber wenn Du iehbäh dazu bewegen kannst, in Unzen abzurechnen ... 8)


    Von der oben genannten Verkaufsplattform war bei mir überhaupt nicht die Rede. Ich habe von einem Internetshop gesprochen und keinem Versteigerungs- und Trödelbasar mit angeschlossenem Kleinkrämerhandel zu Dumping-Sofortkaufspreisen, die jedem Fachhändler die Schuhe ausziehen.

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