ZitatOriginal von Robin.71
David M. Reymann
@all
Die Zehner sind ja meines Wissens offzielles Zahlungsmittel. Muss ein Laden eigentlich die Zehner annehmen oder kann er sich auch waigern?
Hallo Robin!
Habe mal einen Beitrag von Myanmar kopiert.
Stammt aus dem Thread: http://www.goldseiten-forum.de…s+geld+in+umlauf+bringen.
Habe heute diese Antwort von der Bundesbank bekommen:
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Deutsche Bundesbank
Zentralbereich R
R 14 München
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R14-Schreiben 2006/0020
Verfasser: xxxx xxxxxxx
Datum: 24.04.2006
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 23. April 2006 teilen wir Ihnen zur
Annahmepflicht von 10-Euro-Gedenkmünzen Folgendes mit:
Deutsche Euro-Gedenkmünzen sind gemäß § 2 Abs. 2 des Münzgesetzes nach
Maßgabe dieses Gesetzes gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland. Gemäß §
3 Abs. 1 MünzG ist niemand verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im
Betrag von mehr als 100 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.
Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen
Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen
anzunehmen;
dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 100 Euro unterschreitet.
Insoweit ist in Deutschland jedermann kraft öffentlichen Rechts gehalten,
Zahlungen auch in Form deutscher Euro-Gedenkmünzen in den vorgenannten
Grenzen als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit in
entsprechender Höhe zur Vermeidung von Rechtsnachteilen zu akzeptieren.
Eine Verletzung dieses Annahmegebots ist jedoch nicht durch einen Straf-
oder Ordnungswidrigkeitstatbestand sanktioniert.
Diese währungsrechtlichen Vorschriften werden zudem von der
zivilrechtlichen Vertragsfreiheit überlagert. Diese ermöglicht es
grundsätzlich, bei Abschluss eines Vertrages dessen Inhalt frei zu
bestimmen. Daher ist es den Vertragspartnern auch möglich, eine bestimmte
Art der Erfüllung zu vereinbaren oder auch auszuschließen. Mithin verstößt
es grundsätzlich nicht gegen geltendes Währungsrecht, wenn
Einzelhandelsgeschäfte vertraglich die Annahme von deutschen
Euro-Gedenkmünzen ausschließen, d. h. das Zustandekommen eines Vertrages von anderweitiger Zahlung abhängig machen.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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Also nur ein Gesetz, das auf Freiwilligkeit beruht.
Bin ich auch nur "gehalten", Steuern und Abgaben zu zahlen? Vielleicht muss man das ja gar nicht...
Gruss bo