ZitatAlles anzeigenOriginal von Goldmund
Hallo taheth,
warum erst dann?
Wenn der Kredit bzw. das Darlehen abbezahlt ist, dann wird doch aus der Grundschuld, wenn sie noch eingetragen bleibt im Grundbuch eine Inhabergrundschuld des Besitzers der Immobilie.
Oder bin ich da falsch informiert?
Was soll denn hier noch für ein Anspruch geltend gemacht werden können? Der Vertrag ist doch erfüllt und abgelaufen seit über einem Jahr?
gruß
Goldmund
Nein, man hat lediglich einen Anspruch auf Übertragung der Grundschuld, macht aber keinen Unterschied weil es in der Tat keinen Anspruch der Bank mehr gibt, den diese geltend machen könnte.
Edit: Schon richtig taheth, daher Vorsicht bei Veräußerung des Kredits durch die Bank. Den gibt es hier aber offensichtlich nicht mehr weshalb meiner Meinung nach auch keine Gefahr besteht.