Hallo,
Ich habe mal wieder eine Frage zum leidigen Thema Edelmetall & Finanzamt...
Wir wir alle wissen steht die Abschlagsteuer und der Fall der Spekulationsfrist ins Haus.
Sprich will ich in Zukunft meine Gewinne realisieren, werde ich Steuern abfuehren muessen. Dazu brauche ich bzw. das Finanzamt aber den Kaufspreis und das Kaufsdatum (Stichtagsregelung). Beides geht aus der Rechnung hervor.
Was ist aber, wenn ich aus Datenschutzgruenden keinen Namen & Anschrift auf der Rechnung stehen habe?
Meint ihr, dass das Finanzamt die Rechnung trotzdem akzeptieren wird?
Vielen Dank fuer eure Hilfe,
Geier