ja , mit der Kopie eines Kaufbeleges (uralt) der Degussa-Bank
Verkäufer lavendel200
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ich habe bei ihm die Abfindungs-Kohle genommen, das mit dem Beleg stand hier im Forum in der Zeit der PSE Pleite, also 01/07
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Zitat
Original von Reiner Betrug
ja , mit der Kopie eines Kaufbeleges (uralt) der Degussa-BankLOL , eine "ähnliche" Kopie derselben Abrechnung haben wahrscheinlich auch andere erhalten
Da es die abgebildeten Umicore Barren noch gar nicht "lange " in dieser Form gibt, wage ich zu bezweifeln, dass die "uralte" Quittung ursprünglich für die neuen Umicore-Barren erstellt wurde...
Wahrscheinlich lautet sie auf 100-Gramm-Goldbarren (?)
Dies ist nur meine persönliche Meinung.
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Eine Kaufabrechnung für Goldbarren aus einer Zeit, wo Degussa draufstand... und jetzt steht UMICORE drauf... das findet nicht nur das Finanzamt unglaubwürdig... :-)) "habe ich von Oma Käthe geerbt..." ...schade nur, daß zu Oma Käthes Zeiten Umicore gar nicht exisitierte... sehr schön auch immer: Rückdatierte Rechnungen auf Briefpapieren mit neuen Postleitzahlen, aber mit Datum, wo es die noch gar nicht gab... kleine Anfängerfehler :-))
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Hi,
werde am Montag mit meinem Anwalt die Sache angehen. Rechtschutz sei Dank...Leider kenne ich leider keine Russen, Türken oder Marokaner ...
Halte euch auf dem Laufenden.
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haha
Der Sechser war ich... -
Zitat
Original von wassergeist
..... nach der negativserie gibts wieder ein grün.dann wird der shop ja bald wieder offen sein.
hat glaube ich keine aussagekraft. wenn der käufer erst wochen später bewertet, sagt das nix aus
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Zitat
Original von Goldlöckchen
Hi,
werde am Montag mit meinem Anwalt die Sache angehen. Rechtschutz sei Dank...Leider kenne ich leider keine Russen, Türken oder Marokaner ...
Halte euch auf dem Laufenden.
Schau bitte mal in die Forenregeln. Derartige Anspielungen sind unerwünscht. Danke
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Hallo,
ich habe dieses Forum leider zu spät entdeckt.
Habe auch bei lavendel gekauft und weder Gold noch eine Rückzahlung erhalten.
Können wir gemeinsam gegen diesen Mann vorgehen?
Gruß
Goldschatz
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nicht... es gilt hier wie immer:
a) so schnell wie möglich Mahnbescheid auf Rückzahlung des Geldes veranlassen. Online anstossbar auf: http://www.online-mahnbescheid.de/main.html
b) Zeitgleich Anzeige wegen versuchten Betrugs/Unterschlagung bei der Kripo/Staatsanwaltschaft erstatten, geht auch per Fax von zuhause
c) Sofern noch nicht geschehen: Unstimmigkeiten online klären - Vorgang auf Ebay anstossen
d) Ebay-Kundenservice per email informieren, dabei auch auf diesen Thread hier hinweisen
Wichtig: Nicht beschwatzen oder vertrösten lassen, i.d.R. ist das immer Zeitgewinnungstaktik, letztendlich bekommen die zuerst ihr Geld, die zuerst den Titel haben...
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Hallo,
ich habe noch nicht bewertet, da er mich immer noch hinhält und verspricht zu zahlen.
Wie viele hat er denn bis jetzt vertröstet?
Hat jemand eine Idee, was er für eine Stategier verfolgt?
Habt ihr Hoffnung, das Geld je wiederzusehen?
Hat von Euch schon mal jemand mit ihm telefoniert?
Warum kaufen wir bei einem Helmuth Maar aber zahlen an Stefan?
Gegen wen müssen wir klagen?
Ich hoffe, daß wir gemeinsam mehr Erfolg haben.
LG
Goldschatz
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... vielen dank für den tip.
habe gerade eine pn geschickt.
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Zitat
Original von wassergeist
zweitens: es hilft nichts ... verpass im eine!gruss wg
Persönliche Kontaktaufnahme verspricht garantierten Erfolg.
Eine Busladung voll Geschädigter vorm Haus, garantiert die nötige AufmerksamkeitSanfte Grüße
Der Misanthrop -
Hi,
ich habe am Donnerstag, also übermorgen, einen Termin bei meinem Anwalt.
Wer sich der Klage anschließen will, schreibe mir eine Email
A.Siemund@gmx.deIch werde diese dann an den Anwalt weiterleiten.
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Ich verstehe nur grundsätzlich nicht, wie man mit Leistungskurs Wirtschaft und Mathe als 3.Prüfungsfach im Abitur sich nicht vorher ausrechnen konnte, daß das schiefgeht... wenn Sie noch alte Kontakte zum SWR haben, machen Sie doch mal eine Story raus und bringen das in die Medien.
Wenn Sie noch keinen Mahnbescheid beantragt haben, verlieren Sie mit einer Klage nur Zeit... das zögert sich dann unendlich hinaus.... mit einem Mahnbescheid bekommen Sie selbst bei Widerspruch ein sogenanntes "beschleunigtes Verfahren"
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Anwalt kostet Geld und dauert länger.
Für einen so offensichtlichen Vertragsbruch braucht es keine juristischen
Kenntnisse: deshalb sofort Mahnbescheid, der nichts kostet und schneller auf dem Weg ist. Rechtspfleger im Amtsgericht fragen, ob
die Forderung "Rückzahlung der Vorauszahlung" lauten kann, ohne dass
Lieferung zuerst eingeklagt werden muss.
Für eine für Dich kostenlose Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
braucht es auch keinen Anwalt. Jeder Nicht-Betroffene kann das sogar
einleiten.
Schreib ihm einfach, Du würdest zum Ende nächster Woche eine Straf-
anzeige erstatten (nicht damit drohen) und dass Du einen Zahlungs-
befehl bereits auf den Weg gebracht hast. Das musst Du natürlich auch
sofort machen.
Diese Woche Vorsprung sollten sich unsere Forenfreunde sichern, da
spätestens nach Strafanzeige keine Rückzahlung oder Lieferung mehr erfolgen wird. Auch nach einem Zb und anschließendem Vb wird irgend-
wann privater Konkurs (e.V.) erklärt. Dann hat der Verkäufer kein Interesse mehr, noch irgendetwas zu bezahlen.
Für den Gerichtsvollzieher alle nützlichen Unterlagen bereit halten :
Bank-Konto-Nr., auf die die Vorauszahlung überwiesen wurde, sowie
Grundbuch-Auszüge zum Eigentumsnachweis (telef./persönlich), Fuhrpark etc., zur Pfändung nach dem Vb.
Zum Zb braucht es natürlich eine korrekte postalische Adresse
(ladungsfähig).
In einen steigenden Goldpreis hinein kann keiner den Schneeball
weiter drehen : keine andere Chance als sofortiger Zb.
Wer zu spät kommt, landet in der Konkursmasse. Die dürfte vorher
schon arg minimiert worden sein.
Ich habe vor einigen Wochen das Finanzamt auf diesen "privaten"
Verkäufer hingewiesen, der Umsätze in Millionenhöhe macht,
damit Steuern hinterzieht und die Käufer um ihre Rechte und Vorteile aus Verträgen mit Gewerblichen bringt.
Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt mittlerweile von i-bäh die
Adresse erlangt hat. Nun gilt es, den Steuern zuvorzukommen, die
ersten Rang genießen !Grüße
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Bei mehr als 20 Gläubigern wird es schwierig mit einer VerbraucherInsolvenz (Privatinsolvenz). Dann kommt nur das teuerere Regelinsolvenzverfahren in betracht.
Der Nachweis einer betrügerischen Handlung hat große Bedeutung. Der Gläubiger kann/muß in einem möglichen Insolvenzverfahren den Verwalter darauf hinweisen. So fällt diese Forderung nicht unter die Restschuldbefreiung. Rechtskräftige Titel können dann - trotz Restschuldbefreiung - 30 Jahre lang vollstreckt werden.
Bei "lavendel200" hat zwar faktisch gewerblich gehandelt, aber die geforderten Preise lassen nicht annehmen, daß damit ein betriebswirtschaftlicher Gewinn erzielt wurde. Umsatzsteuer fällt ja bei Gold auch nicht an. Das fehlende Gewerbe ist vermutlich nur eine Ordnungswidrigkeit. Wenn aber Gewinne aus Strafaten "erwirtschaftet" wurden, dann könnte allerdings das Finanzamt doch einen Anspruch haben.
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Hi,
auf was für Konten habt ihr überwiesen?Ich glaube er hat drei.
Ein mal Postbank
aber welche Kt-Nummer und BLZ?Für die weiteren Bankverbindungen wäre ich dankbar.
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@gl: So etwas besser als pn, ggfl. obigen Beitrag editieren!
Viel Erfolg!
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die 8. rote Karte hat er jetzt. War denn noch niemand bei ihm vor Ort der Aussenstände hat ?
Hält er sich dort auf ? Über Mail Weltschopping antwortet er jedenfalls -