Verkäufer lavendel200

  • Zitat

    Original von Reiner Betrug
    ja , mit der Kopie eines Kaufbeleges (uralt) der Degussa-Bank


    LOL :D , eine "ähnliche" Kopie derselben Abrechnung haben wahrscheinlich auch andere erhalten ;)


    Da es die abgebildeten Umicore Barren noch gar nicht "lange " in dieser Form gibt, wage ich zu bezweifeln, dass die "uralte" Quittung ursprünglich für die neuen Umicore-Barren erstellt wurde...


    Wahrscheinlich lautet sie auf 100-Gramm-Goldbarren (?)


    Dies ist nur meine persönliche Meinung.

  • Eine Kaufabrechnung für Goldbarren aus einer Zeit, wo Degussa draufstand... und jetzt steht UMICORE drauf... das findet nicht nur das Finanzamt unglaubwürdig... :-)) "habe ich von Oma Käthe geerbt..." ...schade nur, daß zu Oma Käthes Zeiten Umicore gar nicht exisitierte... sehr schön auch immer: Rückdatierte Rechnungen auf Briefpapieren mit neuen Postleitzahlen, aber mit Datum, wo es die noch gar nicht gab... kleine Anfängerfehler :-))

  • nicht... es gilt hier wie immer:


    a) so schnell wie möglich Mahnbescheid auf Rückzahlung des Geldes veranlassen. Online anstossbar auf: http://www.online-mahnbescheid.de/main.html


    b) Zeitgleich Anzeige wegen versuchten Betrugs/Unterschlagung bei der Kripo/Staatsanwaltschaft erstatten, geht auch per Fax von zuhause


    c) Sofern noch nicht geschehen: Unstimmigkeiten online klären - Vorgang auf Ebay anstossen


    d) Ebay-Kundenservice per email informieren, dabei auch auf diesen Thread hier hinweisen


    Wichtig: Nicht beschwatzen oder vertrösten lassen, i.d.R. ist das immer Zeitgewinnungstaktik, letztendlich bekommen die zuerst ihr Geld, die zuerst den Titel haben...

  • Hallo,


    ich habe noch nicht bewertet, da er mich immer noch hinhält und verspricht zu zahlen.


    Wie viele hat er denn bis jetzt vertröstet?


    Hat jemand eine Idee, was er für eine Stategier verfolgt?


    Habt ihr Hoffnung, das Geld je wiederzusehen?


    Hat von Euch schon mal jemand mit ihm telefoniert?


    Warum kaufen wir bei einem Helmuth Maar aber zahlen an Stefan?


    Gegen wen müssen wir klagen?


    Ich hoffe, daß wir gemeinsam mehr Erfolg haben.


    LG


    Goldschatz

  • Zitat

    Original von wassergeist
    zweitens: es hilft nichts ... verpass im eine!


    gruss wg


    Persönliche Kontaktaufnahme verspricht garantierten Erfolg.
    Eine Busladung voll Geschädigter vorm Haus, garantiert die nötige Aufmerksamkeit :D


    Sanfte Grüße
    Der Misanthrop

  • Ich verstehe nur grundsätzlich nicht, wie man mit Leistungskurs Wirtschaft und Mathe als 3.Prüfungsfach im Abitur sich nicht vorher ausrechnen konnte, daß das schiefgeht... wenn Sie noch alte Kontakte zum SWR haben, machen Sie doch mal eine Story raus und bringen das in die Medien.


    Wenn Sie noch keinen Mahnbescheid beantragt haben, verlieren Sie mit einer Klage nur Zeit... das zögert sich dann unendlich hinaus.... mit einem Mahnbescheid bekommen Sie selbst bei Widerspruch ein sogenanntes "beschleunigtes Verfahren"

  • Anwalt kostet Geld und dauert länger.
    Für einen so offensichtlichen Vertragsbruch braucht es keine juristischen
    Kenntnisse: deshalb sofort Mahnbescheid, der nichts kostet und schneller auf dem Weg ist. Rechtspfleger im Amtsgericht fragen, ob
    die Forderung "Rückzahlung der Vorauszahlung" lauten kann, ohne dass
    Lieferung zuerst eingeklagt werden muss.
    Für eine für Dich kostenlose Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
    braucht es auch keinen Anwalt. Jeder Nicht-Betroffene kann das sogar
    einleiten.
    Schreib ihm einfach, Du würdest zum Ende nächster Woche eine Straf-
    anzeige erstatten (nicht damit drohen) und dass Du einen Zahlungs-
    befehl bereits auf den Weg gebracht hast. Das musst Du natürlich auch
    sofort machen.
    Diese Woche Vorsprung sollten sich unsere Forenfreunde sichern, da
    spätestens nach Strafanzeige keine Rückzahlung oder Lieferung mehr erfolgen wird. Auch nach einem Zb und anschließendem Vb wird irgend-
    wann privater Konkurs (e.V.) erklärt. Dann hat der Verkäufer kein Interesse mehr, noch irgendetwas zu bezahlen.
    Für den Gerichtsvollzieher alle nützlichen Unterlagen bereit halten :
    Bank-Konto-Nr., auf die die Vorauszahlung überwiesen wurde, sowie
    Grundbuch-Auszüge zum Eigentumsnachweis (telef./persönlich), Fuhrpark etc., zur Pfändung nach dem Vb.
    Zum Zb braucht es natürlich eine korrekte postalische Adresse
    (ladungsfähig).
    In einen steigenden Goldpreis hinein kann keiner den Schneeball
    weiter drehen : keine andere Chance als sofortiger Zb.
    Wer zu spät kommt, landet in der Konkursmasse. Die dürfte vorher
    schon arg minimiert worden sein.
    Ich habe vor einigen Wochen das Finanzamt auf diesen "privaten"
    Verkäufer hingewiesen, der Umsätze in Millionenhöhe macht,
    damit Steuern hinterzieht und die Käufer um ihre Rechte und Vorteile aus Verträgen mit Gewerblichen bringt.
    Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt mittlerweile von i-bäh die
    Adresse erlangt hat. Nun gilt es, den Steuern zuvorzukommen, die
    ersten Rang genießen !


    Grüße

  • Archie-Verschnitt


    Bei mehr als 20 Gläubigern wird es schwierig mit einer VerbraucherInsolvenz (Privatinsolvenz). Dann kommt nur das teuerere Regelinsolvenzverfahren in betracht.


    Der Nachweis einer betrügerischen Handlung hat große Bedeutung. Der Gläubiger kann/muß in einem möglichen Insolvenzverfahren den Verwalter darauf hinweisen. So fällt diese Forderung nicht unter die Restschuldbefreiung. Rechtskräftige Titel können dann - trotz Restschuldbefreiung - 30 Jahre lang vollstreckt werden.


    Bei "lavendel200" hat zwar faktisch gewerblich gehandelt, aber die geforderten Preise lassen nicht annehmen, daß damit ein betriebswirtschaftlicher Gewinn erzielt wurde. Umsatzsteuer fällt ja bei Gold auch nicht an. Das fehlende Gewerbe ist vermutlich nur eine Ordnungswidrigkeit. Wenn aber Gewinne aus Strafaten "erwirtschaftet" wurden, dann könnte allerdings das Finanzamt doch einen Anspruch haben.

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