ZitatOriginal von ml-agentur
Ich denke ja, denn diese Bewertung ist Ruf - und Geschäftsschädigend . Diese verstößt gegen den Grundsatz.
Deutlich geschäftsschädigender ist wohl die lange Lieferzeit, bzw. die nicht gehaltenen Zusagen seitens des Verkäufers. Und das verstösst wohl auch gegen den Grundsatz.