Hier gibts 4,8 Kilo vergoldeten Schrott für 3499 Euro
"Da dieser Artikel nach Zahlungseingang extra für den Käufer bestellt wird,
besteht kein Widerrufsrecht."
sind leerverkäufe bei ebay erlaubt?
30. November 2024, 21:05
Hier gibts 4,8 Kilo vergoldeten Schrott für 3499 Euro
"Da dieser Artikel nach Zahlungseingang extra für den Käufer bestellt wird,
besteht kein Widerrufsrecht."
sind leerverkäufe bei ebay erlaubt?
hat der ein ding an der waffel?
versteigert eine option auf das recht bei ihm weitere münzen kaufen zu können
ich glaube der wollte so ebay gebühren um gehen.
Hallo,
sind Angebote dieser Art eingentlich Betrug, bzw. irreführende Artikelbeschreibung?
http://www.ebay.de/itm/1-UNZE-…illen&hash=item3a727d709a
http://www.ebay.de/itm/1-UNZE-…illen&hash=item3a71b62c30
Gruß
naja , es steht klar drin : German Silber (Neusilber) bzw. Tibetsilber
Wenn ich jetzt auf die aution kommen würde und sehe das google ich erstmal :
http://de.wikipedia.org/wiki/Neusilber
http://de.wikipedia.org/wiki/Tibetsilber#Silberlegierungen
Betrug ist es erst wenn jemand die Unwahrheit spricht.
Es wird klar gesagt um was es sich handelt. (meiner Meinung nach)
Wer gierig kauft und nicht liest ist hier selber schuld.
Edit: es ist sogar auf den Barren gedruckt was es ist... also da ist wirklich keine Täuschung zu erkennen...
Das stimmt schon
Fragwürdig ist für mich : Rubrik Edelmetalle, Silberbarren in der Artikelbeschreibung und im Titel sowie die Bezeichnung Silbermünze
WhiteHotIce
Den Preis noch dazu, der ja einer Unze Silber gerecht wäre.
Für mich sind das alles Dummenfänger.
Wer sich nicht täglich mit dem Kram beschäftigt und nur mal so Silber kaufen möchte, landet mal bei solchen Angeboten und merkt wohl nichtmal, dass das nur Müll ist.
25,- für ein bisschen Müll, das ist schon hart.
Und dann nennt sich der VK noch Gold Silber Anlage
Vergoldeteversilbertemüllverkäuferle wäre namentlich besser benannt.
Und seine Belehrung
3. Gemäß § 312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da der
Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren
Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der
Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist
auftreten können, d.h. nach BGB § 312 d Absatz 4 Nr. 6 besteht bei allen
Formen von Anlagemetallen wie Gold, Silber, Palladium, Platin (Barren,
Münzen, Nugget oder in Medaillenform) kein Rückgaberecht bzw.
Widerrufsrecht.
zielt sicher auf die starkt steigenden Kupferpreise
Für mich sind das alles Dummenfänger.
Jub, das ist auf jeden fall richtig !! ... der Verkäufer hoffe sicher, dass jemand glaubt das es echtes Silber ist, davon gehe ich auch aus.
Das ist allerdings nicht verboten.
Meine Antwort befasst sich auch nur mit der Frage ob es Betrug ist, und den sehe ich hier nicht.
@ Schwede
Würde schon sagen das es Betrug ist. Der Verkäufer versucht durch Täuschung den Käufer zu einer Willenserklärung zu motivieren/bringen. Habitus der Ware als auch Aufmachung der Seite sind dazu geeignet, einem unerfahrenen Käufer der Seite zu suggerieren das es sich hierbei um Silber handelt. Dazu werden in diesem unter anderem bekannte Begriffe bekannter Münzen genutzt, als auch Begriffe die Menschen mit einem normalen Allgemeinwissen kennen. Ich verweise hier auf die Überschrift des Angebotes das ganz eindeutig etwas anpreist dass das Produkt selbst so nicht beinhaltet:
Zitat1 UNZE - CHINA LUNAR DRACHE - SILBERBARREN - SELTEN
Ein Silberbarren ist ein Silberbarren ist ein Silberbarren. Hat also erst einmal nichts mit Neusilber/Tibetsilver zu tun. Ebenso der Verweis des Käufers auf die Rückgabebedingungen für Edelmetalle und das garantieren der Echtheit sollen den Käufer in Sicherheit wiegen, eben Täuschen. Unter Tibetsilber verstehen die meisten Menschen eben auch nicht das was wir hier drunter verstehen sondern, so komisch es auch klingt, Silber aus Tibet. Wenn es um Transparenz ginge, würde er schlicht und ergreifend spätestens beim Material schreiben um was es sich handelt, eine Legierung die mehrheitlich aus Rotz besteht. Von Kupfer Nickel Zink kann ich aber nichts finden. Genau darum gehts aber, dass soll ich eben nicht finden. Wir hatten allerdings auch schon noch dreistere Fälle, dass geb ich gern zu.
Will da jetzt gar nicht eine längere Diskussion starten, dass der Verkäufer versucht mehr für seine wäre zu bekommen, als sie wert ist steht ausser frage.
Das das ganze nicht mehr ist als ein schlecht geprägter Briefbeschwerer, ist auch klar!
Aber.
"Der Verkäufer versucht durch Täuschung den Käufer zu einer Willenserklärung zu motivieren/bringen. "
Wenn man jetzt besondre spitzfindig ist könnte man so weit gehen und sagen, dass das sogar der Geist von "Werbung" im allgemeinen ist.
McDonalds versucht auch durch das zeigen von Grünen Feldern zu suggerieren das Ihr Frass gesund wäre.
Wie weit darf Werbung gehen (?) ist da die zentrale Frage.
Wieviel Vorwissen kann man vom Käufer erwarten, bevor es zur bewussten Täuschung wird ?
Da gibt es ganze Studienabschnitte , die sich mit nichts anderem beschäftigen
Das ist alles sehr sehr offen und oftmals nur über persönliche Meinung zu definieren.
Ich bin dem Verkäufer weder bekannt noch nahe, aber einen Strafbestand (Betrug)
"Wer in der Absicht, sich (...) Vermögensvorteil zu verschaffen (...) daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt "
kann ich nicht erkennen, solange alle Informationen in der Auktion der Wahrheit entsprechen, was sie (mmn.) tuen.
Also wäre es ebenfalls ein Strafbestand, denjenigen des Betruges zu bezichtigen.
Ob jetzt ein Neusiberbarren auch ein Silberbarren ist. Oder ob nur ein "Feinsilberbarren" den Namen Silberbarren tragen darf, wäre mmn. eher ein Fall fürs Markenschutzrecht.
bzw. wäre es spannend ob es hierzu schon irgendwelche Urteile gibt.
Am einfachsten wäre es, würde Ebay eine Kategorie "Nachgeprägte Edelmetalle" oder "Edelmetalle unter 50% Reinheit" oder so einführen würde.
Dann könnten solche Auktionen in der Rubrik "Edelmetalle" als Vorspiegelung falscher Tatsachen definiert werden.
Damit könnte man allen dieser (entschuldigt) Scheissauktionen endlich mal die Grundlage entziehen.
Ich werd mal suchen, ob ich was dazu finde.
Hallo,
ich werde das einfach eBay melden, mal sehen ob es was bringt
Verkäufer hat die Kategorie angepasst.
"Münzen > Edelmetalle > Sonstige" / "Münzen > Medaillen > Thematisch > Sonstige"
Also alles Formal-Korrekt.
@ Schwede
Verbraucherrecht ist das nicht Markenrecht. Bei Rechtsentscheidungen spielt oftmals weniger die spitzfindige Definierung eine Rolle, sondern was die Allgemeinheit unter einem Umstand versteht. Ein Silberbarren ist ein Barren aus Silber. Wenn Du damit vor Gericht gehst und nicht nen Anwalt hast der völlig meschugge ist, gewinnst Du das haushoch. Wie gesagt, hier geht es nicht um Werbung sondern um das bewußte Irreleiten aufgrund allgemeiner Erwartungen. Nicht vom eigenen Sachverstand ausgehen, da ist es klar das er abzockt. Aber unsereins will der ja gar nicht als Kunden Ich wäre übrigens erstaunt wenn es da Urteile gäbe. Ich denke das die entsprechenden Anbieter Prozesse meiden wie die Pest und mit Kulanzregelungen arbeiten. Wäre aber toll wenn Du was findest.
@ Tomster
das kann man ja mal ausprobieren
Angenommen ich kaufe jetzt diesen tollen Silberbarren und stelle fest, dass da kein Silber drin ist und der gar nicht aus Tibet kommt. Außerdem ist es auch keine Münze. Nachdem der Verkäufer den Artiekl nicht zurücknimmt gehe ich damit zur Polizei und zeige ihn wegen Betrug an. Noch eine Möglichkeit ist es, wenn ich mit dem Barren zum Anwalt laufe.
Geht eigentlich beides?
PS: 25 EUR ist mir das alleine deshalb wert, weil ich dann weiß wie ich mich in solchen Situationen geschickter verhalten kann.
Achso, da muss man sicherlich hinzufügen, dass dieser Fall über Paypal ebenfalls regelbar ist, da Artikel weicht stark von der Beschreibung ab
Silber nicht magnetisch, Barren sehr wohl magnetisch)
Klar geht beides - aber ob dein Anwalt dem Typen schreibt oder Tante Erna, ist für den Gauner Jacke wie Hose -
Für Dich aber nicht, weil Du den Anwalt bezahlen musst
Stimmt,..... das ist egal.
Aber läuft dann über Rechtschutz
PS: der Verkäufer hat mir auch schon auf meine Frage zum Silbergehalt geantwortet:
gold-silber-anlage:
Der Barren besteht aus 250/1000 Feinsilber (999/1000 Tibetsilber) !
Hier meine Nachricht:
Ach übrigens, Wikipedia schrebt dazu:
Als „Tibetsilber“ wurde ursprünglich im Handel eine Legierung mit nur
geringem (250 Tausendstel) Silberanteil bezeichnet, neuerdings werden
vom Schmuckhandel fast sämtliche (versilberte und unversilberte)
Zinnlegierungen so bezeichnet. Damit die Ware mit Silber galvanisiert
werden kann, wird vorher vernickelt. Silber hingegen ist in diesen
Legierungen, die früher Weißmetall, Metall oder Weichgussmetall genannt
wurden, nicht enthalten.
Die 250/1000 Silber sind von Ihnen noch schriftlich nachzuweisen!
Ich kaufe mal einen, mal sehen was die Analyse sagt
gold-silber-anlage:
Sie sind bei uns gesperrt, uns so unhöfflich zu kommen und dann noch bei uns kaufen wollen, NEIN DANKE !
Der Ton macht die Musik !!!
Also, wenn ihr hier alle im Forum beim kaufen von EM's gehässige Fragen nach dem Silbergehalt stellt, werdet ihr von seriösen Verkäufern sofort gespert und könnt dann in anderen Shops einkaufen
NORMALER Weise zahlt die RV das eben auch nicht.
http://www.heise.de/tp/artikel/23/23090/1.html
Hatte den Fall vor Kurzem, als ich ein Kleidungsstück meiner Frau für läppische 33 € versteigerte und der Käufer auf unversichertem Versand bestand und dann behauptete die Ware nicht erhalten zu haben.
Seine Geld zurück Forderung wurde von nicht weniger als drei Anwaltsschreiben untermauert - auf die ich gar nicht erst reagiert habe.
Unnötig zu sagen dass ebay den Fall zu meinen Gunsten entschieden hat, nur die negative Bewertung bleibt mir.
Jetzt beklagt sich der Käufer, er habe über 300 € an seinen Anwalt bezahlt und seine RV zahle dies nicht - war eh klar -
Das vierte Anwaltsschreiben fordert nun dieses Geld von mir ein.... Manche lernen es eben nie.
Ich habe ihm erst mal mitgeteilt, das man Anzeigen bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft stellt, und nicht bei seinem Anwalt...
Mal sehen was da noch so lustiges kommt.
@ quinchu
ist ja interessant! So gesehen sind die Anwälte nur so einfache Fälle auch nicht unbedingt notwendig
lol, hier wieder ein Gewerblicher, der sich des Betrugs strafbar macht (Rubrik "Silber"):
http://www.ebay.de/itm/Sehr-se…illen&hash=item27c7283af4
"feinstes Tibetsilber"
würde wohl eher sagen "feinster Betrug"
Wenn man wollte, könnte man sehr viel Geld mit Müll verdienen.
Ich käme nicht damit klar, andere Menschen so zu bescheißen.
Krass, was jeden Tag tausende Male so passiert.