Schuldbrief im Bankencrash

  • Hallo Truman,
    das geht natürlich nur mit Zustimmung der Bank bzw. des Inhabers der Grundschuld. Solltest hart verhandeln und auf alle Fälle darauf dringen. Notfalls mit Anwalt. Achte während der Verhandlungen darauf, dass nichts hinter Deinem Rücken passiert, also immer Kontakt zum Grundbuchamt halten. Wenn Deine Bank eine für Dich günstige Eintragung verweigert, gehe auf alle Fälle an die Öffentlichkeit, z.B.: plusminus, schreibe Deinen Fall an Abgeordnete über abgeordnetenwatch.de und lasse dies Deine Bank wissen. Die haben z.Z. schiss vor neg. Propaganda.


    Nach diesen Mühen kannst Du wieder ruhig schlafen. Andere Möglichkeit ist noch nach BGB 313, 314 usw. fristlos kündigen; mußt aber dafür die Kohle hinlegen.


    Berichte bitte was wird. Teu teu teu!


    PS: Ich kam raus, und trotz dass meine ganze Bank Lone Star gehört, ging es.
    Die Notare stellen sich dumm, da sie Angst vor Falschberatungsansprüchen haben.

  • Zitat

    Original von m106
    Hab mal eine Doku zu dem Thema gefunden:


    Und plötzlich ist das Haus weg


    Wenn das Video nicht angezeigt werden kann, müsst ihr euch das DivXWebplayer Plugin installieren: http://www.divx.com/divx/windows/webplayer/


    leider funktioniert der Link nichte mehr - gibt es noch eine andere Quelle dafür?


    Die Sparkasse hat hier übrigens Stellung zu diesem Bericht genommen...


    Gruß
    Bavarian

    mein Bewertungsprofil


    Theodor Körner (1791 – 1813):
    „Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
    vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
    Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
    dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.“

  • Zitat

    Original von Bavarian


    leider funktioniert der Link nichte mehr - gibt es noch eine andere Quelle dafür?


    http://www.stage6.com/user/Dio…oetzlich-ist-das-Haus-weg


    edit:


    Zitat

    Das Landgericht Berlin hat dem Westdeutschen Rundfunk sowie weiteren ARD-Anstalten bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro untersagt, zahlreiche Behauptungen aus der ARD-Sendung vom 16. Januar 2008 mit dem Titel „Und plötzlich ist das Haus weg - Wie Sparkassen die Kredite kleiner Leute verscherbeln“ weiter zu verbreiten.


    http://www.sparkasse.de/Aktuell/verfuegung.html


    Man sollte die Doku also mit Vorsicht genießen!

  • Quelle des folgenden: http://www.gomopa.net/Finanzfo…-Kreditnehmer.html#218813


    Zitat:
    EU-Kommission soll sich mit Kreditverkäufen beschäftigen


    Der Verkauf nicht-notleidender Kredite, die regelmäßig und vertragsgemäß bedient werden, gerät jetzt ins Visier der Politik. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament cdu-csu-ep.de, Werner Langen, hat sich in einer schriftlichen Anfrage an die EU-Kommission gewandt, damit diese das Geschäftsgebaren einiger Banken in Deutschland überprüft: „Der Verkauf solcher Kredite an offensichtlich grenzüberschreitend agierende Finanzinvestoren entspricht faktisch einer Abtretung der eingegangen Kreditverpflichtung an Dritte ohne Einwilligung der Betroffenen, nämlich der Schuldner. Dies ist aus meiner Sicht nicht mit europäischem Recht vereinbar", erklärte Langen anlässlich entsprechender Medienberichte.


    „Hintergrund ist, dass deutsche Banken milliardenschwere Kredite - vor allem für Immobilien - verkauft haben, um Bilanzen zu sanieren“, berichtete Spiegel Online http://www.spiegel.de. „Dies ist international üblich und gilt grundsätzlich als sinnvoll, weil Banken sich so günstig refinanzieren und sich dies letztlich in niedrigeren Zinsen niederschlägt. In der Regel merkt der Kunde von den Refinanzierungen nichts, da der Kredit weiter von der Bank verwaltet wird“, so der Onlinedienst weiter. Aber es gebe auch Fälle, „in denen Kunden plötzlich mit neuen Gläubigern zu tun haben. Denn einige der neuen Besitzer wollen billig erworbene Kreditpakete dann nicht verwalten, sondern schnell profitabel verwerten.


    Von Seiten der Bundesbank war zuletzt eine Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft vorgeschlagen worden, die für mehr Transparenz sorgen soll. Spiegel Online berichtete außerdem, dass die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft „ein gesetzliches Verbot der Abtretung von Krediten an Nichtbanken“ fordert. Werner Langen möchte nun von der EU-Kommission wissen, wie sie das Verhalten einiger deutscher Sparkassen und anderer Kreditinstitute beurteilt. Im Übrigen könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich hinter diesem Vorgehen ein Gesetzesvorstoß größeren Ausmaßes verbirgt: „Die Banken verkaufen die Kredite zu 35 Prozent ihres Wertes und schreiben diese Verluste ab. Anschließend lassen sie die Kredite dann aber zu mehr als 100 Prozent ihres Restwertes durch diese Finanzinvestoren eintreiben, bis hin zur Zwangsversteigerung ordnungsgemäß abgezahlter Immobilien", so Langen.


    Unmittelbare Konsequenz aus diesem Geschäftsverhalten müsse es daher sein, den ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllenden Schuldnern zumindest ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu geben. „Hier ist aber auch die nationale Ebene gefragt, diese offenbar seit langem bestehende Gesetzeslücke sofort zu schließen", betonte Langen. Außerdem fordert Langen das Bankgewerbe auf, diesen Sachverhalt umgehend aufzuklären: „Der Verweis auf die unterschiedliche Bewertung von Risiken durch die Institute im Rahmen der EU-Eigenkapitalrichtlinie (Basel II) reicht nicht. Die Branche läuft Gefahr, mit solchen Praktiken nicht nur das Vertrauen ihrer Kunden zu verspielen, sondern auch den Rechtsfrieden in seinen Grundfesten zu erschüttern. Ich habe mich deshalb wegen der genannten Fälle in einem weiteren Schreiben an den Präsidenten des deutschen Sparkassen- und Giroverbandes gewandt und um Aufklärung gebeten."


    Pressemitteilung von: medienbüro.sohn

    *
    Gebt den Kindern der kommenden Generationen eine Chance und beendet die unwirtschaftliche, kaum beherrschbare und letztlich katastrophale Kernspaltungstechnik mit ihrem jahrtausendelang lebensbedrohendem Müll.

  • Antwort von der Ministerin B.Z. vom 28.1.08 bezügl. gesetzlicher Maßnahmen:



    Gruß,
    normalo

  • Der Text ist doch Augenwischerei. Man achte auf folgende " Ausnahme"


    Zitat

    Selbst wenn entgegen der gängigen Praxis und trotz Schadensersatzpflicht der veräußernden Bank bei einer Abtretung der Sicherheiten nicht vereinbart wird, dass der Erwerber die Pflichten aus dem Sicherungsvertrag übernimmt, ist der Kreditnehmer kraft Gesetzes regelmäßig gegen eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme geschützt. Das würde nur dann nicht gelten, wenn ein Erwerber die Grundschuld gutgläubig einredefrei erwirbt. Der gute Glaube ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Erwerber den Sicherungszweck der Grundschuld und die Höhe der gesicherten Forderung kennt. Dieser Fall ist aber in der Praxis der Kreditverkäufe auszuschließen. Der Erwerber von Kreditforderungen stellt vor dem Erwerb die Existenz und die Höhe der betroffenen Darlehensforderungen genau fest. Ihm sind daher stets die genaue Höhe der Darlehensforderung und der Inhalt der Sicherungsabrede bekannt..


    In allen bisher behandelten Fällen wurden ( so oder so ähnlich ) die Grundschulden an Firmen auf den Bahamas, wieder zurück and 25.te Ostend GmbH wieder auf die Bahamas, zurück nach Irland an die AckermannBank und dann wieder an die 23.te Ostend GmbH verkauft.


    Die arme Ostend GmbH hat diese Briefkastenfirma sicherlich im guten Glauben in Deutschland eröffnet, auf dass hier ehrliches Geld zu verdienen sei und diese Forderungen guten Glaubens gekauft.


    Ein Friedrich Merz müßte doch wissen wenn es ein unrechtmäßiges Geschäft wäre, wenn der nicht abrät kann man doch nur guten Glaubens sein, oder???



    Zu folgendem Zitat stellt sich mir die Frage, warum der Hotelbesitzer nicht auf diese Idee gekommen ist? Wo es doch so einfach und so logisch ist?
    Seine Anwälte müssen dann ja wohl Nasenbohrer gewesen sein...


    Zitat

    Vollstreckt also ein Erwerber aus einer Grundschuld oder aus einem Schuldanerkenntnis, obwohl die Darlehensforderung nicht besteht oder nicht fällig ist, dann ist die Vollstreckung regelmäßig rechtswidrig. Der Schuldner ist in einem solchen Fall gezwungen, die Zwangsvollstreckung durch eine Zwangsvollstreckungsgegenklage für unzulässig erklären zu lassen. Zusätzlich kann er Schadensersatz fordern.
    .

  • Die Stellungnahme der Bank ist angekommen, hier das Wesentliche:


    "...möchten wir Sie heute informieren, dass wir, die x-Bank, bislang keine vertragsgerecht bedienten Privatkredite an Finanzinvestoren verkauft haben und dies auch derzeit nicht planen. Wir sehen keinen Anlass, eine bestehende und funktionierende Vertragspartnerschaft mit ihnen zu verändern.


    Als modernes Kreditinstitut möchten wir uns in einem sich verändernden Markt, auch im Interesse der Kunden, für die Zukunft die Option von Forderungsverkäufen jeedoch grundsätzlich offen halten. Dabei werden wir stets die berechtigten Interessen der Kunden wahren. Wir werden insbesondere darauf achten, dass die bestehende Sicherungszweckerklärung von dem Erwerber als rechtsverbindlich akzeptiert und eingehalten wird. Das bedeutet, dass die in den Medien berichteten Fälle einer Zwangsvollstreckung über die Höhe der gesicherten Forderung hinaus oder ohne vorherige Kündigung der Kredite ausgeschlossen sind. ..."


    Klingt recht dehnbar, oder?


    Am liebsten würde ich das Darlehen fristlos kündigen. Eine komplette Tilgung wäre evtl. möglich. Aber mit welcher Begründung? Scheidung, Umzug, alles Fehlanzeige - hat vielleicht jemand Tipps?


    Danke schonmal
    sagt
    Truman

  • Truman
    Ich habe wenig Ahnung von der Materie. Aber wie wäre es denn, wenn Du das Haus deinen Kindern vererbst/schenkst? Natürlich mit Wohnrecht auf Lebenszeit für die Eltern. Und wenn Du es doch mal verkaufen willst, kannst Du ja als Erziehungsberechtigter im Interesse des Kindes die Hütte verkaufen ;) !
    Schönen Tag noch,
    pabär

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein
    Zuletzt erfolgreich gehandelt mit Angelfreund :thumbup: Danke :)

  • Dehnbar ist gut....


    Da steht doch wohl in etwa folgendes:


    - Wir haben noch keine Kredite verkauft, denken aber darüber nach


    Alles andere sind Nullaussagen, ohne verwertbaren Inhalt.


    Warum brauchst Du eine Begründung für eine komplette Tilgung? Die Vorfälligkeitsentschädigung werden sie Dir doch so oder so abknöpfen?


    Wie teuer wird eine vorzeitigt Ablösung eigentlich? Zahlt man die Zinsmarge über die Restlaufzeit abzüglich aller Sondertilgungsmöglichkeiten oder kommt da noch mehr auf den Kunden zu? Ich möchte zur Sicherheit im Januar 2009 auch meinen Hauskredit vorzeitig ablösen.

  • Vorfälligkeitsentschädigung?


    Pustekuchen. Eine Kündigung vor Vertragsende gibt es nicht, es sei denn, man verkauft. Habe gerade nachgefragt!


    Oder man stellt die Raten ein, aber dann haben sie ja erst den Grund zu verkaufen 8)


    Im übrigen habe ich exact das selbe Schreiben erhalten.
    Ich glaube der Bank sogar, was sie da schreibt.


    Was aber, wenn sie kurz vor der Pleite steht und verkaufen muß?


    Ich habe jetzt erst einmal um die Zudendung der Teillöschungsbewilligung gebeten, mit Anpassung auf die derzeitigen Werte. Das ist eine handelbare Größe, und ich kann wieder besser schlafen.

  • Ich habe auch gerade mal in meinen Darlehenvertrag nachgesehen:
    "Außerordentliche Kündigung - Der Darlehensnehmer kann... vorzeitig kündigen, wenn seine berechtigten Interessen dies gebieten."


    Ich denke angesichtes der unklaren Situation im Bereich Grundschuld, würde es meinem Rechtsanwalt leicht fallen, ein "berechtigtes Interesse" nachzuweisen.


    Zum Glück habe ich auch die Konten meiner Firma bei meiner Hausbank und ich glaube nicht, daß die sich wegen des Kredites querstellen würden. Unfusionierte mini-Volksbanken auf dem Dorf haben auch Vorteile :D


    Mir fällt noch ein gute Kündigungsgrund ein: Laßt Euch vom Arzt bestätigen, daß Ihr vor lauter Sorgen und Grübeln nicht mehr schlafen könnt und schwere gesundheitliche Schäden drohen. Das müßte doch ein "berechtigtes Interesse" aller erster Güte sein 8)

  • Zitat

    Original von Truman
    Die Stellungnahme der Bank ist angekommen, hier das Wesentliche:


    "... Dabei werden wir stets die berechtigten Interessen der Kunden wahren. Wir werden insbesondere darauf achten, dass die bestehende Sicherungszweckerklärung von dem Erwerber als rechtsverbindlich akzeptiert und eingehalten wird. Das bedeutet, dass die in den Medien berichteten Fälle einer Zwangsvollstreckung über die Höhe der gesicherten Forderung hinaus oder ohne vorherige Kündigung der Kredite ausgeschlossen sind. ..."


    Dazu Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte - http://www.news4press.com/1/Me…asp?Mitteilungs_ID=324937


    Die verkaufende Bank, die in der Regel zugleich die Hausbank des Kreditnehmers ist, achtet meistens darauf, die Forderung, die Sicherungszweckerklärung und die Grundschuld in einem Paket abzutreten. Der Käufer ist jedoch in der Regel keine Bank und zudem oft im Ausland ansässig. Dieser wird nun in vielen Fällen seinerseits einen Teil des Pakets, nämlich die Grundschuld, an einen weiteren Käufer abtreten. Dieses Geschäft hat die ursprünglich verkaufende Bank jetzt nicht mehr unter Kontrolle und so kommt es in der Praxis dazu, dass ein zweiter oder dritter Käufer rücksichtslos gegen den Schuldner vorgeht, um eine größtmögliche Verwertung zu erzielen.


    Zwar macht sich in diesem Fall der erste Käufer unter Umständen schadensersatzpflichtig, weil er die von der veräußernden Bank übernommenen Verpflichtungen, nämlich Grundschuld, Sicherungszweckerklärung und Kreditforderung nicht voneinander zu trennen, verletzt hat. Entsprechende Schadensersatzansprüche sind jedoch zumindest gegen den Schädiger nur schwer durchzusetzen, zumal es sich häufig um ausländische Gesellschaften handelt, die ihren Unternehmenssitz auch in Irland, auf den Bermudas, den Bahamas oder den Cayman-Inseln haben können und insofern auch nach dem Recht der dortigen Staaten organisiert sind.


    Dies hilft dem Kreditnehmer wenig, zumal wenn der Käufer eine Limited ist, deren Stammkapital bei einem Britischen Pfund liegt.

  • Zitat

    Original von traditional3


    Zwar macht sich in diesem Fall der erste Käufer unter Umständen schadensersatzpflichtig[/COLOR], weil er die von der veräußernden Bank übernommenen Verpflichtungen, nämlich Grundschuld, Sicherungszweckerklärung und Kreditforderung nicht voneinander zu trennen, verletzt hat. Entsprechende Schadensersatzansprüche sind jedoch zumindest gegen den Schädiger nur schwer durchzusetzen, zumal es sich häufig um ausländische Gesellschaften handelt, die ihren Unternehmenssitz auch in Irland, auf den Bermudas, den Bahamas oder den Cayman-Inseln haben können und insofern auch nach dem Recht der dortigen Staaten organisiert sind.


    Dies hilft dem Kreditnehmer wenig, zumal wenn der Käufer eine Limited ist, deren Stammkapital bei einem Britischen Pfund liegt.


    Sag ich doch:


    Augenwischerei!


    oder auch: rette sich, wer kann...

  • In der grundschuld steht doch die Bank, bei der mann den kredit aufgenommen hat.


    Auch wenn die bank den Kredit weiterverkauft, steht sie doch noch immer inder grundschuld, oder etwa nicht?


    Und wenn nicht, kann diese Änderung einfach so ohne Einwilligung des kreditnehmers erfolgen?

  • Hallo,


    schaut doch ins BGB §§ 313, 314 und 490. Mit denen kam ich raus, sogar ohne Vorfälligkeit.
    Da gibt es auch einen Vorfälligkeitsrechner im Netz, berechnet werden nur Zinsdifferenzen und Kostenersparnisse. Bei mir wären das ca. 650€ gewesen.


    Bleibt auch dran und lasst Euch nicht abwimmeln. Denn durch die entstandene Gesaetzeslücke ist wohl eindeutig, dass man so kein Darlehen abgeschlossen hätte.


    Gestern kam vom AG meine Löschungsbestätigung mit neuem Buchauszug. Also, es geht.


    Viel Glück von ganzem Herzen!


    PS: und schreibt in die Öffentlichkeit und an die Politiker, lasst dies der Bank wissen.

  • Mein Notar hat ebenfalls diese Woche die Loschungsbewilligung für die Hypotheken bei zwei Objekten erhalten, deren Kredite bereits vor über 7 Jahren abbezahlt wurden.


    Das Risiko, daß irgendjamend rechtswidriger Weise meine Grundschuld abtritt / verkauft, das ist im derzeitigem Umfeld einfach viel zu hoch.


    Problem: wie will ein Immobilienbesitzer beweisen, daß zu Unrecht vollstreckt wird, wenn er sich doch der sofortigen Vollstreckung unterworfen hat und es keinerlei aufschiebende Einredemöglichkeiten bis zu einer gerichtlichen Klärung gibt?


    Ein Schadensersatzanspruch kann, wie zuvor bereits durch traditional3 dargelegt problematisch sein, was sowohl die Bonität des Anspruchsgegners, als auch den Gerichtsstand und das zur Anwendung kommende Prozessrecht angeht.


    Bin froh, wenn ich 100 Prozent aus der Nummer raus bin. Noch sind es nur 95 Prozent. OK, nach Zusendung einer Löschungsbewilligung zwangsversteigern lassen.....
    ....da ist der Notar mit dem Löschen schneller, als der Zwangsversteigerungstermin erreicht ist :D


    Menschen, die derzeit noch durch Grundschulden besicherte Kredite abzuzahlen haben, ist schwer zu raten:


    Für Leute, die fast abbezahlt haben, bietet sich an, die Reduzierung der Grundschuld zu benatragen und ggf, gerichtlich durchzusetzen, sofern si enicht in der Lage sind, sofort ihr Darlehn zu tilgen und dann die Grundschuld löschen zu lassen (Idealfall).


    Diejenigen, die gewerblich ganz tief drinnstecken, z.B. Investoren, können Objekte verkaufen, um den Rest zu entschulden (sofern die nicht bereits unter Wasser sind). Waren sie clever, so schuldet lediglich eine Firma den kredit, nicht aber eine Privatperson oder eine natürliche Person, die gebürgt hat. Mit denen hält sich mein Mitleid ohnehin in Grenzen.


    Gefährlich kann es für Menschen werden, die ihr Haus / ihre Wohnung in der sie leben mit laufenden Krediten in nicht unerheblicher Höhe finanziert haben. Werden die zwangsversteigert, müssen die raus. Mieterschutz für Ex-Eigentümer gibts nicht.


    Weis nicht, ob es funktioniert: vorsorglich jetzt (wo noch nichts gekündigt ist) langfristigen Mietvertrag (29 Jahre, nicht länger) mit Eltern / Schwiegereltern mit Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit durch den Vermieter abschliessen und als Untermieter im eigenen Haus wohnen.....


    Mietzins: 100 EUR/Monat, fest für die gesamte Laufzeit des Mietvertrages. Im Mietvertrag steht drinn, daß (bei Ehepaaren) nur einer der jetzigen Bewohner (ab besten noch ein volljähriges Kind der Darlehnsnehmer) alle Räume mit Ausnahme des Zimmers für den Mieter durch den Mieter untervermietet bekommen. Und zwar für die Dauer des Hauptmietvertrages. Für 10 Euro im Monat.


    Problem: Mieter- und Schuldnergruppen sind nicht völlig identisch. Da beissen sich Richter und Gläubiger die Zähne dran aus!.


    Zeit genug zum Prozessieren ist somit vorhanden. Und wohnen kann man währenddessen auch weiter in "seinem" Haus, daß man zudem wohl (wenn man es geschickt anstellt und dafür sorgt, daß der Mietvertrag potenziellen Käufern bekannt gemacht wird, wohl (über Angehörige) billigst selbst erwerben kann)....


    Kauf bricht Miete nicht. Zwangsversteigerung bricht Miete ebenfalls nicht.


    Mit der "Giftpille" kann man anderen so richtig Spass machen......


    Wichtig: die Mieteinnahmen in der Steuererklärung angeben und sie versteuern (kostet nix, weil die Abschreibungen den Mietzins übersteigen). Man kann auch den Mietzins etwa in der Höhe festlegen, in der sich die Abschreibungen bewegen. Das macht die Sache glaubwürdiger. Aber auch problematischer bei Untervermietung....


    Das Geilste:
    würde die Bude jemand kaufen, müsste er sie 29 Jahre lang für 100 Euro im Monat unterhalten. Wer da noch kauft, der hat einen an der Klatsche..... ...oder schmeisst euch mit Gewalt raus.


  • Hallo Armerossi,


    würdest Du einen Link zu dem Vorfälligkeitsrechner einstellen können? Danke sehr.
    Mich würden die näheren Umstände interessieren, wie Du da rausgekommen bist. Gerne auch per PN, wenn Du nicht in großer Öffentlichkeit berichten magst. Vielen Dank.

    *
    Gebt den Kindern der kommenden Generationen eine Chance und beendet die unwirtschaftliche, kaum beherrschbare und letztlich katastrophale Kernspaltungstechnik mit ihrem jahrtausendelang lebensbedrohendem Müll.

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