Hilfe bei Ebay-Auktion

  • Und? Da ist dokumentiert, dass dein Account einen Kauf taetigte. Der war logischerweise von unbekannten gehackt worden.
    eBay hat aber auch noch die IP, die ueber deinen Telefonanbieter zu deiner Adresse fuehrt. Aber an die Daten muss der Verkaeufer erstmal kommen, sehr unwahrscheinliche Sache bei so einem kleinen Fall. Und selbst dann kann man noch behaupten, dass der Rechner fremdgesteuert war, das Kind bot, der Freund, der grad zu Besuch war...


    Du waerst nicht der erste, der seinen Kauf auf die Art erfolgreich anfocht.


    Dann koennte man noch ueberlegen, ob der Verkaeufer nicht gewerblich taetig ist. Dann haettest du Widerrufsrecht, und zwar 30 Tage ab dem Tag, an dem er dich schriftlich darauf hinweist.

  • Wenn du mit Flatrate ins Internet gehst, werden die IP-Daten von vielen Providern auch sofort oder nach wenigen Tagen geloescht (wuerden sie sich ans Gesetz halten, muessten sie es sofort tun). Dann haette der Verkaeufer nichts in der Hand.

  • Je nach Licht bei der Aufnahme, erscheint Gold silbern, bzw. Silber in Goldfarben auf der Aufnahme, da kann man sich schnell täuschen. ;)


    Ich würde dem Verkäufer mitteilen, dass du mit den 2% Au Anteil nicht einverstanden bist , weil das weder Altgold / Zahngold / Bruchgold ist.
    Weiterhin wirst du keine weiteren Lieferungen mehr annehmen und auch keine Zahlungen tätigen.
    Die Reaktion darauf würde uns hier sicher alle interessieren.


    Keine Rechtsberatung, davon verstehen vielleicht ein paar andere mehr hier....


    Grüße

  • der argumentation anbieter ist gewerblich tätig würde ich als erstes nachgehen, denn der geschäftsumfang lt. ebay-profil legt dies nahe. die frage ist ja dann auch, wo er das "altgold" her hat, z.b. selbst angekauft um es bei ebay zu verkaufen (klare gewinnerzielungsabsicht etc.) - dann wäre er auf jeden fall als gewerbetreibender zu betrachten mit entsprechenden rücktrittsrechten für dich. auf alle fälle würde ich hier den anwalt einschalten, zumal du ja rechtschutz hast (aber auch ohne rs würde ich das machen).
    des weiteren ist es die frage wie z.b. zahngold definiert wird. natürlich ist es eine legierung, aber hier sollte man sich mal mit einem fachmann (zahnarzt) unterhalten, welche legierungen hier üblich sind. also ich finde nach dem lesen dieses threads, dass du arglistig getäuscht wurdest.

  • dumme Fragen muss sich aber auch der Käufer gefallen lassen, sorry, aber wie kann man 3,5 Scheinchen für 400g undefiniertes Zeug ausgeben ??


    Wenn es echter Schmuck gewesen wäre, 333ger also .... dann wären das 133g Feingold, also theoretischer Wert 2100 Euro, von der Scheideanstalt hätte man bestenfalls 1700 Euro bekommen können. Auch bei 585ger wäre die Rechnung nicht aufgegangen !!! Also Argumentieren, man hätte 900er Gold und der Rest Pt und Pd erwartet ??????


    Wenn ich einen Metallklotz, goldfarben, unbekannte Legierung, aber mein Grossvater war Zahnarzt, Dachbodenfund, "vermutlich" Goldhaltig etc pp .. anbiete, und ein (sorry) xxxxx bietet 3500 .. bin ICH dann ein Betrüger ?? Ich würde als Verkäufer dem Prozess gelassen entgegen sehen. Ich sehe täglich kleine private Anbieter, und grosse Münzhandelshäuser, die Münzen zum dreifachen Marktwert anbieten ... alles Betrüger ??


    Ich meine .. das ist doch alles nicht wahr ! Ich glaube das einfach nicht, dass jemand auf die obige Beschreibung so viel echtes Geld lockermacht !!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von SmileEver
    Hallo, na dafür ist es zu spät, nach dem Schriftverkehr. Das mit dem gewerblich sein ist gut. da schau ich mal nach. vielleicht find ich über google was heraus.


    Ab zum Rechtsschutz... sollte doch gerade jetzt Dein erster Weg sein (hast ja schließlich dafür bezahlt)


    @ Jürgen - da hast Du leider recht.

  • Zitat

    Original von juergenlangen
    dumme Fragen muss sich aber auch der Käufer gefallen lassen, sorry, aber wie kann man 3,5 Scheinchen für 400g undefiniertes Zeug ausgeben ??


    Ich meine .. das ist doch alles nicht wahr ! Ich glaube das einfach nicht, dass jemand auf die obige Beschreibung so viel echtes Geld lockermacht !!


    Und ich dachte schon, ich wäre der einzige mit dieser Meinung.
    Genau das habe ich mir beim Lesen des Beitrags als erstes gedacht.
    Kaum zu glauben... 8o


    Gruss bo

  • Hi,


    also als erstes würde ich versuchen zu verifizieren, ob es diesen Anwalt überhaupt gibt. Es ist nicht der erste Fall bei ebay, wo Briefe von einem nicht existierenden Inkasso-Unternehmen gekommen sind. Aber mit verifizieren meine ich auch, dass dort jemand persönlich vorbei geht um zu sehen ob dort nicht nur ein Briefkasten hängt. Denn ich finde es persönlich etwas seltsam, dass er gleich zum Anwalt rennt, weil du gefragt hast oder die Auktion rückgängig zu machen ist. Klagen kann man immer noch wenn jemand nicht zahlt.


    Und anscheinend verkauft er auch einige Ware mancher Richter sieht das eventuell schon als gewerblich an, es gibt da die unterschiedlichsten Urteile bzgl ebay.


    Und ich persönlich würde nicht zahlen, lass ihn klagen, du hast doch eine Rechtschutzversicherung.


    Aber das ist alles deine Entscheidung.


    MfG Mephisto

  • Zitat

    Original von Meta
    Jürgen und Silber bo:


    Ich denke SmileEver hat seine Lektion gelernt und hat schon Magenschmerzen.
    Daß er Mist gebaut hat, merkt er wohl selber gut genug :rolleyes:.


    Grüße


    Meta


    Hoffentlich hast Du Recht! Es ist ja nicht böse gemeint, aber ich denke, dass es eine ziemlich teure und vor allem völlig unnötige Lektion ist. Wer bietet soviel Geld dafür? :rolleyes:


    Natürlich drücke ich SmileEver die Daumen, dass er aus der Nummer möglichst günstig rauskommt!


    Viel Glück ;)


    Gruss bo

  • SmileEver hat ja auch in andere(n) Fore(um)n gefragt, die aber deutlich weniger frequentiert sind
    ich hatte das auch erst geglaubt, als ich den Link bekam
    na gut, aber das wichtige Detail, daß Ratenzahlung vereinbart wurde und noch lange nicht abgezahlt ist, wurde dort nicht erwähnt und ich sehe das hier durch Zufall
    ist doch klar, daß SmileEver nicht weiterzahlen sollte, weil Zahngold nun mal was anderes ist als das, was da geliefert wird
    bleibt trotzdem ne teure Erfahrung
    das wäre ja die Härte, wenn der Verkäufer auf Erfüllung des Vertrages klagen würde
    mfg
    Tilo

  • Zitat

    Original von Tilo
    ....
    das wäre ja die Härte, wenn der Verkäufer auf Erfüllung des Vertrages klagen würde
    mfg Tilo


    Klagen darf jeder, der den Gerichtkostenvorschuß bezahlt.
    Wichtiger ist, was für ein Urteil rauskommen dürfte...


    Darum wird er es sich wohl verkneifen zu klagen. ;)

    "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten" W. Ulbricht
    "... gebe ich Ihnen, gebe ich den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Schleswig-Holsteins und der gesamten deutschen Öffentlichkeit, mein Ehrenwort, ich wiederhole: Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort, daß die gegen mich erhobenen Vorwürfe haltlos sind.“ U. Barschel
    "Es gibt kein Treffen in Luxemburg", sagte Guy Schuller, Sprecher des Vorsitzenden der Euro-Gruppe, Jean-Claude Juncker, am Freitag der dpa. "Das sind Gerüchte ohne Substanz."

  • was hat denn eigentlich die Analyse bei der Scheideanstalt gekostet?
    Solche Dinge sind auch nicht grad billig, da ich beruflich die Möglichkeit habe, dies neben meiner Tätigkeit für meine Errungenschaften durchzuführen, wüsst ich mal gern, wie viel die Gewerblichen dafür abzwacken

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