Ich hoffe, man nimmt mir das folgende Doppelposting nicht übel:
Allen betroffenen Käufern kann ich nur empfehlen, umgehend eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen Herrn Laurano zu stellen.
Besonders im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren macht eine Anzeige Sinn. Bei einem Insolvenzverfahren (egal ob Verbraucher- oder Regelinsolvenz) kann der Schuldner auf eine Restschuldbefreiung nach 6 Jahren bauen. Danach können Forderungen der Gläubiger nicht mehr durchgesetzt werden.
Stammen die Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (z.B. Betrug), dann werden diese Forderungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Titel können bis 30 Jahre vollstreckt werden. Hier der § 302 der Insolvenzordnung:
http://dejure.org/gesetze/InsO/302.html
Wichtig! Die Voraussetzung ist, daß der Gläubiger unmittelbar bei Verfahrensbeginn (nicht erst 3 Wochen später!) den Insolvenzverwalter auf die herausnehmfähige Forderung hinweist. Zitat Insolvenzordnung:
"§ 174 Anmeldung der Forderungen
(...) (2) Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben sowie die Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt."
Quelle: http://dejure.org/gesetze/InsO/174.html
Wann liegt ein Betrug vor?
Hier der § 263 StGB (Betrug)
"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Zwei Dinge sind wesentlich. Das eine ist die vorsätzliche Täuschung und das andere der Irrtum, den diese Täuschung bei dem Geschädigten erregt hat.
Eine Täuschung könnte bei den Auktionen von ML-Agentur darin liegen, daß sie im unteren Teil folgenden Hinweis enthielten:
"Wir sind Paypal und Ebay Verifiziert , d.h. dass alle Artikel die angeboten werden auch in unserem Besitz sind"
Bei den letzten Auktionen ist dieser Hinweis entfallen. Dafür fand man folgende Ankündigung:
"Lieferzeitraum : Ihr Artikel wird sofort nach Geldeingang versendet."
Im ersten Fall behauptet "ml-agentur" im Besitz der Ware zu sein und im zweiten Fall wird das Vorhandensein der Ware durch die Ankündigung des sofortigen Versandes suggeriert.
Wer im Vertrauen auf diese Aussagen bei "ml-agentur" gekauft hat und geschädigt wurde, sollte dies in seiner Anzeige angeben. Wichtig ist, sich die Artikelbeschreibung des eigenen Kaufs zu sichern, da eBay diese maximal 90 Tage zur Verfügung stellt.
Einige weitrerführende Informationen zur Anzeige finden sich auf der folgenden eBay-"Mich":
http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISA…ge&userid=polizei-anzeige
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf den Geschädigten-Club von "sol4u" hinweisen. Dieser nicht öffentliche Club (eine Art Forum), kann zum Informationsaustausch genutzt werden:
http://community.ebay.de/clubstart.htm?clubId=1339272
(In den nächsten Tagen werde ich noch zu der Frage Stellung nehmen, ob eBay im Fall von "ml-agentur" strafrechtlich eine Mitverantwortung trägt. Obwohl eBay seit Monaten eine Reihe qualifizierter Hinweise bekam, wurden die Gold-Angebote von eBay weiter zugelassen.)