Vorzeitige Kündigung von Immobiliendarlehen

  • ich verstehe das auch nicht.


    Der Inhaber des Grundschuldbriefs bzw generell der Grundschuldgläubiger muss doch von Seiten der Behörden feststellbar sein. Notfalls werden diese halt für kraftlos erklärt, sofern sich der rechtmäßige Gläubiger nicht rechtzeitig meldet. Ansonsten könnte sich ja jeder eine Grundschuld für sich selber bestellen und nachher so tun als wenn die Immobilie nicht pfändbar/belastbar sei.




    okay, ein paar Wochen Zeit wird man gewonnen haben.....aber wofür ? ?)

  • ich verstehe das auch nicht.


    Der Inhaber des Grundschuldbriefs bzw generell der Grundschuldgläubiger muss doch von Seiten der Behörden feststellbar sein. Notfalls werden diese halt für kraftlos erklärt, sofern sich der rechtmäßige Gläubiger nicht rechtzeitig meldet. Ansonsten könnte sich ja jeder eine Grundschuld für sich selber bestellen und nachher so tun als wenn die Immobilie nicht pfändbar/belastbar sei.

    du kommst der sache schon relativ nah. es gibt grundschulden mit und ohne brief. briefübergabe (bei briefgrundschulden) bewirkt übergang der grundschuld. das ist leichter als beim autokauf.
    und in der tat, es gibt auch eigentümergrundschulden, die von gläubigern aber auch pfändbar sind...
    das ist ein wirklich weites feld und ich kann das hier unmöglich in ein paar posts alles erklären. das thema füllt bücher. fakt ist, grundschulden laden ein zur spielerei und sind kein teufelszeug und gehören auch nicht immer gleich gelöscht.

  • manch einem sollen defacto immobilien gehören, bei denen er nicht im grundbuch steht.


    das kommt dann aber auf die Höhe der Grundschuld im Verhältnis zum Wert der Immobilie an.


    Zudem ist man rechtlich und auch wirtschaftlich Kreditgeber und nicht Immobilienbesitzer....Wertschwankungen der Immobilie betreffen nur den Eigentümer.

  • du kommst der sache schon relativ nah. es gibt grundschulden mit und ohne brief. briefübergabe (bei briefgrundschulden) bewirkt übergang der grundschuld. das ist leichter als beim autokauf.
    und in der tat, es gibt auch eigentümergrundschulden, die von gläubigern aber auch pfändbar sind...
    das ist ein wirklich weites feld und ich kann das hier unmöglich in ein paar posts alles erklären. das thema füllt bücher. fakt ist, grundschulden laden ein zur spielerei und sind kein teufelszeug und gehören auch nicht immer gleich gelöscht.



    ja, das mit dem Grundschuldbrief erleicht einem zB den Wechsel zu einer anderen Bank wenn die Zinsbindung des Kredits ausläuft.
    Diese seltsame Gesetzeslücke, dass Grundschulden unabhängig von der Restschuld des Darlehens verkauft werden konnten, scheint ja zum Glück vom Gesetzgeber geschlossen worden zu sein.


    Letztes Jahr haben nämlich alle dazu geraten, auf Hypotheken umzustellen bzw die Grundschuld löschen oder betraglich reduzieren zu lassen.

  • das kommt dann aber auf die Höhe der Grundschuld im Verhältnis zum Wert der Immobilie an.


    Zudem ist man rechtlich und auch wirtschaftlich Kreditgeber und nicht Immobilienbesitzer....Wertschwankungen der Immobilie betreffen nur den Eigentümer.

    als grundschuldinhaber bist du kein kreditgeber.
    als grundschuldinhaber bist du forderungsinhaber.
    das ist etwas völlig anderes.
    denn merke: eine grundschuld ist eine schuld (und auf der anderen seite eine forderung) ohne grund.
    grundschulden sind übrigens häufig verzinslich. sogar meist traumhaft verzinst und die zinsen sind auch einforderbar.


    aber ehrlich, darüber sind schon bücher geschrieben worden und wir werden dieses thema hier nicht in diesem rahmen erschöpfend behandeln. abgesehen davon, versteht selbst der sparkassenimmobilien-spezialist meist nicht, was eine grundschuld ist, geschweige denn was sie von hypotheken unterscheidet, was brief- und buchgrundschulden unterscheidet, wie und unter welchen voraussetzungen in welcher höhe man grundschulden vollstreckt oder gar wie man diese verkauft, abtritt etc.
    deshalb finger von spielereien, wer nichts davon versteht. aber auch nicht gleich hysterisch werden, nur weil das eigene haus mit sowas belastet ist und die xy-bank angeblich noch 100.000 euronen zu kriegen hat.

  • ja, das mit dem Grundschuldbrief erleicht einem zB den Wechsel zu einer anderen Bank wenn die Zinsbindung des Kredits ausläuft.
    Diese seltsame Gesetzeslücke, dass Grundschulden unabhängig von der Restschuld des Darlehens verkauft werden konnten, scheint ja zum Glück vom Gesetzgeber geschlossen worden zu sein.


    Letztes Jahr haben nämlich alle dazu geraten, auf Hypotheken umzustellen bzw die Grundschuld löschen oder betraglich reduzieren zu lassen.

    der gesetzgeber hat da grundsätzlich gar nichts geschlossen. die möglichkeit besteht nach wie vor. das war auch keine lücke sondern eine bewusste regelung mit sinn und verstand. das unterscheidet nämlich grundschuld von hypothek.
    und die ratschläge aus dem letzten jahr waren schon damals großen teils vor allem großer quatsch. jedenfalls das was man zu diesem thema in den medien las.

  • es ist verwirrend, das stimmt schon. inzwischen kann man als hauseigentümer und darlehensnehmer aber verhältnismäßig ruhig schlafen. und man konnte das auch schon zuvor, wenn man sich nach dem verkauf der eigenen grundschuld sofort einen cleveren anwalt genommen hat. im gegenteil, damit war sogar geld zu verdienen. klingt komisch, ist aber so. :thumbup:

  • Also Briefgrundschulden...das istt heutzutage schon sehr exotisch.


    Aber klaro sich zu eigenen Gunsten eine BG bestellen und dieses Teufelszeug hat dann jemand.....vielleicht auf den Coconut-Island ein treuhänder der die für (d)einen Trust verwahrt. :hae: :hae: :hae:


    cu DL....goldmob..du bist aber ne abgefeimte Wuzz :thumbup: :thumbup: :thumbup:

  • Tilgung des ursprünglichen Darlehens an die finanzierende Bank :D


    Darum ging es ursprünglich hier, einer vorzeitigen Kündigung der Immo-Finanzierung!


    Klar kann man tolle Sachen machen mit der Briefgrundschuld, wenn man Herr seines Grundbuchs ist. Da muss man im Zweifel allerdings erst mal hinkommen. Und wenn man erst mal "Schuldner" einer Bank ist, nicht nur der Immo womöglich, die werden sich ihr Geld dann schon holen aus der Grundschuld, Banker sind niemals Freunde !!! Solange man also mit ihnen in einem Schuldverhältnis steht... runter mit den Beträgen in der Schuld des Grundbuchs.


    Ansonsten gebe ich Goldmob für die freie Ausgestaltung durchaus recht, sogar nicht nur im Grundbuch. Man kann gar alles mögliche irgendwohin "Sicherungsübereignen" für etwaige Hilfen oder Kredite, ob das Autos sind, Maschinen, Edelmetalle, Bilder, Teppiche, Kunst... der Phantasie sind kaum Grenzen gesetzt... nur nachvollziehbar muss es sein an den Stellen der staatlichen Kontrolle ;)


    Wünsche


    ...einen goldigen Tag


    Tut

  • So ganz kapier ich das immer noch nicht.
    Wenn ich die Grundschuld nicht löschen lasse, auch wenn die Schulden bei der Bank schon längst getilgt sind, dann ist es doch immer ein leichtes, nachzuweisen, dass die Schulden getilgt sind. Und wenn ich sie nicht lösche, kann ich auf diese Grundschuild immer wieder, wenn ich es brauche, Geld von der Bank aufnehmen, und brauche keine zusätzliche Sicherheit.


    Oder sehe ich etwas falsch und kapiere nur nicht, was Ihr meint ?

    Wenn man mir schon nicht das Wasser reichen kann, dann reicht mir wenigstens den Wein.

    Einmal editiert, zuletzt von hegele ()

  • Hat sich schon mal jemand mit der neuen Kreditgesetzgebung beschäftigt ?


    Ich habe gelesen, dass dort festgelegt ist, dass der Kreditnehmer jederzeit einen Teil der Restschuld oder alles tilgen kann. WEiß jemand, ob das nur für Neuabschlüsse gilt, oder auch für schon laufende Grundschulddarlehen ?! Die evtl. anfallende Vorfälligkeitsentschädigung bleibt davon natürlich unberührt.

    "Die Zuweisung von Macht sollte von den Banken genommen und wieder auf die Bevölkerung übertragen werden, der sie eigentlich gehört." – T. Jefferson

  • wie haben unseren Hauskredit vorzeitig zurück gezahlt,das heißt 5 Jahre vor Laufzeitende.
    Das war völlig unproblematisch und die Zusatzkosten waren erstaunlich gering,ich meine 200 Euro ,so in dem Bereich.
    Auf der Bank will keiner wissen warum und wieso,Du willst zurückzahlen,na dann mal los aufgehts,so war es zumindest bei uns

  • Ich hatte zwei Kredite laufen, einen konnte ich komplett abbezahlen im vergangenen Jahr, 5 Jahre vorfristig. War kein Problem, überhaupt keine Zusatzkosten!
    Nun läuft der zweite größere Kredit noch und im nächsten Jahr bekomme ich eine gute Summe aus einer alten Anlage frei. Die würde ich gerne als überdimensionale Sondertilgung nehmen (reicht aber nicht für den ganzen Kredit) - was weg ist ist weg :D Deswegen hätte mich interessiert, ob ich auf die Kulanz der Bank angewiesen bin oder Rechtsanspruch drauf habe.

    "Die Zuweisung von Macht sollte von den Banken genommen und wieder auf die Bevölkerung übertragen werden, der sie eigentlich gehört." – T. Jefferson

  • Danke Molch,


    trifft aber die bei mir bestehende Sachlage nicht.


    Ich möchte eine einmalige Sondertilgung von ca. 40% der Gesamtschuld durchführen.

    "Die Zuweisung von Macht sollte von den Banken genommen und wieder auf die Bevölkerung übertragen werden, der sie eigentlich gehört." – T. Jefferson

  • arzt397
    google mal mit [rechtsanspruch vorzeitig rückzahlung darlehen ], da findest Du einige Anknüpfungspunkte. Die Verbraucherzentralen haben 2004 etwas dazu formuliert Vorzeitige Kreditablösung kann nicht generell erkauft werden Und in einem Architekten-blog habe ich das gefunden

    Zitat

    Ein Rechtsanspruch auf vorzeitige Umschuldung besteht während der laufenden Zinsbindung allerdings nicht. Nur beim Verkauf der Immobilie, Tod eines Darlehensnehmers oder schwerer wirtschaftlicher Not muss die finanzierende Bank einer Kündigung zustimmen. Akzeptiertder ursprüngliche Darlehensgeber die Kündigung auch ohne wichtigen Grund, so kann die Vorfälligkeitsentschädigung frei vereinbart werden. Doch das ist ein Sonderfall.

    hope this helps
    g.

  • als kleinen Tip: wenn die Bank nicht einverstanden ist mit einer Sondertilgung die größer als der Maxbetrag im Jahr ist, versuch es mit einer Beitragsanpassung. Beispiel: die Sondertilgung wären 10.000 € gewesen, die Bank sagt nein, dann pass deine Beiträge die nächsten 10 Monate um je 1.000€ an (oder 2x 5k oder oder oder). Bei meiner Bank ist Anpassung der Beiträge jederzeit möglich (und mit vereinbart worden); danach passt du erneut an (auf den alten Betrag)

  • Danke allen


    Ich hatte gehofft, irgendwer hat sich schon genauer mit dem Text des gerade erneuerten "Kreditgesetzes" oder so ähnlich befasst. Da soll von einer Möglichkeit, wie ich sie suche, was im Sinne eines Rechtsanspruchs drinstehen. Aber wahrscheinlich hat graxx recht - rückwirkend nicht.


    Angelfreund


    Auf den Gedanken bin ich noch gar nicht gekommen. Vielen Dank. [smilie_blume] Werde gleich mal meine Verträge wälzen.

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