ich verstehe das auch nicht.
Der Inhaber des Grundschuldbriefs bzw generell der Grundschuldgläubiger muss doch von Seiten der Behörden feststellbar sein. Notfalls werden diese halt für kraftlos erklärt, sofern sich der rechtmäßige Gläubiger nicht rechtzeitig meldet. Ansonsten könnte sich ja jeder eine Grundschuld für sich selber bestellen und nachher so tun als wenn die Immobilie nicht pfändbar/belastbar sei.
okay, ein paar Wochen Zeit wird man gewonnen haben.....aber wofür ?