Erfahrungen mit edelmetallshop.com a.k.a. noblemetalshop.com

  • Wenn dir jemand vor deiner Haustür einen Staubsauger verkaufen möchte und du dann "Nein, Danke" sagst, dann bleibt der Staubsaugeranbieter ebenfalls auf seinen Fahrtkosten sitzen...oder musst du ihm die Anreise bezahlen?

    Das ist doch dem Staubsaugeranbieter sein Geschäft und sein Risiko wenn er nichts verkauft. Wenn ich aber 10 x das Risiko eingehen sollte bis mir ein Händler mal etwas abkauft und ich die Münzen immer wieder zurück geschickt bekomme, dann lege ich im voraus doch schon fast 70 Euro für die versicherten Pakete drauf. Übrigens habe ich mit Westgold bei einem Verkauf nur positive Erfahrungen gemacht, würde ich sofort wieder tun.

  • Das mit dem Nebenkosten unterschlagen (Versandkosten etc.) ist bei denen Masche. Ebenfalls sich bei nötiger Kommunikation totzustellen. Das haben mir schon mehrere Leute bestätigt.
    Das was du schreibst, wg68, passt da voll rein.
    Vor allem hinterher an der website die Stellschraube zu drehen, haben sie bei mir auch gemacht.
    Da helfen nur hardcopys und Zeugen.


    Noch besser allerdings - einen Riesen Bogen um solche zwielichtigen Händler machen.
    Dafür ist ein solches Forum eine Hilfe, man muss nicht jede schlechte Erfahrung selbst machen.

  • Das ist doch dem Staubsaugeranbieter sein Geschäft und sein Risiko wenn er nichts verkauft. Wenn ich aber 10 x das Risiko eingehen sollte bis mir ein Händler mal etwas abkauft und ich die Münzen immer wieder zurück geschickt bekomme, dann lege ich im voraus doch schon fast 70 Euro für die versicherten Pakete drauf. Übrigens habe ich mit Westgold bei einem Verkauf nur positive Erfahrungen gemacht, würde ich sofort wieder tun.

    Ob ein Vertrag zustande kommt oder nicht hängt nicht davon ab, ob du etwas hauptberuflich tust oder nur ab und zu.


    Dein Westgold Beispiel zeigt doch, dass es auch Händler gibt, die dein Angebot angeommen haben. Genauso gut kann Westgold beim nächsten mal dein Angebot ablehnen.

    ärgern, verhandeln, handtuchwerfen, zustimmen
    Goldkartell, "Drückung", etc. ist doch alles Augenwischerei von den "Gurus", die von nichts ne Ahnung haben oder wieso konnte Gold seit Dez 2001 von 255 USD auf über1900 Dollar steigen? Eine "Drückung" sieht anders aus,denn dann hätte es von 255 USD auf 25 USD gehen müssen.

  • Ob ein Vertrag zustande kommt oder nicht hängt nicht davon ab, ob du etwas hauptberuflich tust oder nur ab und zu.


    Dein Westgold Beispiel zeigt doch, dass es auch Händler gibt, die dein Angebot angeommen haben. Genauso gut kann Westgold beim nächsten mal dein Angebot ablehnen.

    Dann bekomme ich aber eine Mail ob ein Ankauf angenommen wurde oder nicht.


    Kommen wir aber nochmal auf das Verkaufsangebot an Edelmetallshop zurück. Egal jetzt ob die Interesse an meinen Münzen hatten oder nicht, es geht mir auch darum dass der Anbieter ja nicht mal zugibt dass es sich hierbei um einen Systemfehler handeln konnte. Oder wie siehst Du es? Was sagst Du zu meinem Beitrag Nr. 134 und zu der Liste? Das ist das was mich mächtig ärgert. Erfahrungen mit edelmetallshop.com a.k.a. noblemetalshop.com

  • Das mit dem Nebenkosten unterschlagen (Versandkosten etc.) ist bei denen Masche. Ebenfalls sich bei nötiger Kommunikation totzustellen. Das haben mir schon mehrere Leute bestätigt.
    Das was du schreibst, wg68, passt da voll rein.
    Vor allem hinterher an der website die Stellschraube zu drehen, haben sie bei mir auch gemacht.
    Da helfen nur hardcopys und Zeugen.


    Noch besser allerdings - einen Riesen Bogen um solche zwielichtigen Händler machen.
    Dafür ist ein solches Forum eine Hilfe, man muss nicht jede schlechte Erfahrung selbst machen.

    Danke bimetall


    Den Riesen Bogen mach ich sicherlich. Scheiß auf meine verlorenen Portokosten, es gibt schlimmeres. Das "Totstellen" ärgert mich aber trotzdem.

  • @ wg68


    Die Ankaufspreise (egal ob Systemfehler oder nicht) auf einer Händlerseite stellen noch kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine sog. invitatio ad offerendum, d.h. um eine unverbindliche Aufforderung an eine potentielle andere Vertragspartei selbst ein Angebot abzugeben. Der Auffordernde (also der Händler) kann dann nach Erhalt eines Angebotes überlegen, ob er es annehmen will oder nicht.

    Ich sollte doch die Münzen innerhalb 3 Werktagen zusenden. Ich wollte ja noch eine Rückmail vom Händler, habe aber nach zwei Tagen immernoch keine bekommen. Hätte er auf meine Mail geantwortet dass er kein Interesse gehabt hätte, dann hätte ich die Münzen auch nicht zusenden brauchen.

  • Die Kosten, die deinerseits für eine solche Angebotsabgabe anfallen, mußt du meiner Meinung nach selbst tragen. Wenn du beispielsweise mit dem Bus in die Stadt fährst und dir die schicke Hose kaufen willst, die du eine Woche vorher im Schaufenster entdeckt hast ... und dummerweise gibt es die Hose in deiner Größe nicht ... dann kannst du auch nicht zur Verkäuferin sagen: "Aber das Geld für die Busfahrt hätte ich gerne von Ihnen erstattet."

    Wenn ich mich erst später entscheide und die Hose dann erst nach einer Woche kaufen möchte und die Hose gibt es nicht in meiner Größe, dann bin ich selber Schuld wenn ich 2 x mit dem Bus fahren muss.


    Ich habe mich aber gleich entschieden das ich die Münzen diesem Anbieter verkaufen möchte und habe diese dann zugeschickt. Bin ich jetzt selbst Schuld dass ich auf meine Portokosten sitzen bleibe? Wahrscheinlich ja!!!

  • bla bla bla usw usf...


    So das ist das Fazit inkl. der Schlusstrich dieser Episode von 68:


    es gibt auch das Kommunikationsmittel "TELEFON". Ist zwar schon sehr alt, aber dafür sehr effektiv. Anrufen, Angebot machen, Antwort abwarten. Alles weitere dann schriftlich und wenn es offensichtliche Unstimmigkeiten im System gibt, dann vorher anrufen und fragen. Fragen KOSTET NIX.

    ärgern, verhandeln, handtuchwerfen, zustimmen
    Goldkartell, "Drückung", etc. ist doch alles Augenwischerei von den "Gurus", die von nichts ne Ahnung haben oder wieso konnte Gold seit Dez 2001 von 255 USD auf über1900 Dollar steigen? Eine "Drückung" sieht anders aus,denn dann hätte es von 255 USD auf 25 USD gehen müssen.

  • morgenstund


    einwandfreie und korrekte privatrechtliche Fallbearbeitung.
    Entweder als Berufsstadn oder noch beim Lernen (Studium). Lösung 1+


    Pandadler
    das wäre eben die prakische Lösung gewesen. VORHER miteinander sprechen, spart Zeit, Geld und Nerven.
    Vor allem wenn man schon "Unstimmigkeiten" festgestellt hatte.
    Dass ein Händler nichts zu verschenken hat ist jedem wohl klar, wer darauf spekuliert noch etwas "rauszuschlagen" (PP-ST --eh alles der gleiche Preis) KANN Glück haben, in der realen Welt wohl eher nicht. So selten sind die Kiwis wahrlcih nicht...

    • Offizieller Beitrag

    [...] Bin ich jetzt selbst Schuld dass ich auf meine Portokosten sitzen bleibe? Wahrscheinlich ja!!!


    Ja richtig. Wäre in einer anderen Branche oder mit einem anderen Händler vergleichbar gewesen. Kann es eigentlich sein, dass du genau deswegen auf eine weitere Mail gewartet hast, weil du vermutetest, dass es sich um einen Fehler im System handelte? Kann es sein, dass du ein besonders vorteilhaftes Geschäft FÜR DICH machen wolltest? Nun ist natürlich ärgerlich, dass diese Nummer was gekostet hat und verbesserungsfähig durch den Händler, dass er Kommuniziert. Gleichwohl hat Pandadler mit dem Telefontipp den Nagel auf den Kopf getroffen :thumbup:


    MbG
    DMR

  • Ja richtig. Wäre in einer anderen Branche oder mit einem anderen Händler vergleichbar gewesen. Kann es eigentlich sein, dass du genau deswegen auf eine weitere Mail gewartet hast, weil du vermutetest, dass es sich um einen Fehler im System handelte? Kann es sein, dass du ein besonders vorteilhaftes Geschäft FÜR DICH machen wolltest? Nun ist natürlich ärgerlich, dass diese Nummer was gekostet hat und verbesserungsfähig durch den Händler, dass er Kommuniziert. Gleichwohl hat Pandadler mit dem Telefontipp den Nagel auf den Kopf getroffen :thumbup:


    MbG
    DMR

    Ich bin nicht von einem Fehler ausgegangen, sicherlich nicht. Ich wollte es ganz einfach nochmal bestätigt haben wollen. Das Paket wurde deshalb verschickt, da ich ja mit dem Händler einen "Vertrag" durch das Anbieten der Münzen abgeschlossen hatte. Es hätte ja sein können dass er mir dann etwas in Rechnung stellt wenn ich die Münzen nicht zugeschickt hätte. Ich hatte ja auch die Andorra Eagles angeboten. Der Verkaufspreis lag bei den Kiwis ja mit 52,43 Euro auch recht hoch und deshalb bin ich davon ausgegangen dass es so passte. Wären 28 Euro oder 32 Euro dort gestanden dann hätte ich die Münzen auch angeboten. Telefon hin oder her, er hätte mir auch per E-Mail antworten können.

  • @ wg68


    Der Zeitpunkt deiner Entscheidung über die Abgabe eines Angebots spielt keine Rolle. Ich wollte nur verdeutlichen, dass du im Rahmen einer invitatio ad offerendum für die bei deiner Angebotsabgabe an den Händler anfallenden Kosten selbst aufkommen mußt. Selbst wenn du im Beispiel die Hose gekauft hättest, könntest du an der Kasse nicht sagen: "Aber bitte abzüglich der Kosten für die Busfahrkarte." Analog bekommst du vom EM-Händler beim Ankauf von Münzen auch nur den Gegenwert der Ware bezahlt ohne die dir entstandenen Kosten für die Zusendung der Münzen.

    Ich bin nicht davon ausgegangen dass mir der Händler die Portokosten zurück erstattet wenn er die Münzen genommen hätte. Dass ich hierbei die Portokosten selbst tragen musste war mir schon klar. Die Portokosten wollte ich nur zurück, weil er die Münzen wieder zurück geschickt hat.

  • wg68


    les Dir am Besten mal den Beitrag von Morgenstund... genauer duch:
    Für Laien ausgedrückt:
    NEIN, es ist kein Vertrag zustandegekommen durch das "reine Angebot eines Ankaufspreises im Internet" --
    Durch das Absenden der Münzen an den Händler hast du ihm erst das Angebot "gemacht", und er hat es nicht angenommen:
    Fazit: Kein KV entstanden - keine Pflicht zur Erstattung des Portos (=Vertrauensschaden)
    Wenn du eine mail bekommen hättest (mit Inhalt dass er dir für die st Variante den Preis zahlt) und er dann nicht "zahlen will", dann hättest du Anspruch auf die Erstattung der Portokosten


    Laut dem vorliegenden Sachverhalt jedoch nicht

Schriftgröße:  A A A A A