*nach oben schieb*
Hab´s gerade aufgehangen
Gruß Twinson
Danke sehr. Marty
4. November 2024, 13:28
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Hab´s gerade aufgehangen
Gruß Twinson
Danke sehr. Marty
Ich habe mich die letzten Wochen nunmehr auch mit dem Aufbau einer FAQ beschäftigt.
Hallo,
Passt hier ganz gut rein...
ZitatAktuelle Schalterkurse verschiedener Anbieter von Bullion-Münzen und Barren gibt es auf Bytewurms's Bullion Page:
bc-99
für alle, die sich Fragen, wieviel "Zoll" bei Einfuhr von EM aus Nicht-EU-Staaten anfallen, hier ein paar Hinweise - ohne Gewähr
A. Gold
Die Norm ist 25c Abs. 1 und 2 UStG (Umsatzsteuergesetz)
(1) Die Lieferung, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von Anlagegold, einschließlich Anlagegold in Form von Zertifikaten über sammel- oder einzelverwahrtes Gold und über Goldkonten gehandeltes Gold, insbesondere auch Golddarlehen und Goldswaps, durch die ein Eigentumsrecht an Anlagegold oder ein schuldrechtlicher Anspruch auf Anlagegold begründet wird, sowie Terminkontrakte und im Freiverkehr getätigte Terminabschlüsse mit Anlagegold, die zur Übertragung eines Eigentumsrechts an Anlagegold oder eines schuldrechtlichen Anspruchs
auf Anlagegold führen, sind steuerfrei. Satz 1 gilt entsprechend für die Vermittlung der Lieferung von Anlagegold.
(2) Anlagegold im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel;
2. Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.
Im Klartext: Der Preis für die Münze, darf 180 % des Materialwerts nicht übersteigen, falls doch, siehe Lunar Gold Drache, dann - eigentlich - 19 % UmSt
Die aktuelle Liste der EUSt-befreiten Münzen findet sich hier:
B. Silber
Die Grundlage ist:
Anlage 2 Nr. 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Umsatzsteuergesetz
Danach sind Sammlermünzen steuerlich begünstigt (= 7 %) wenn es sich um kursgültige Edelmetallmünzen mit einer Bemmesungsgrundlage von mehr als 250% des Metallwerts (ohne USt)
handelt. Hierzu wird vom BMF jährlich der Kilo-Preis Silber und Kilo-Preis Gold auf Basis des Tagespreises am letzten Novembertag für das Folgejahr festgesetzt und eine Liste - zuletzt Anlage 1 zum BMF-Schreiben vom 05. August 2004 - der dem allgemeinen Steuersatz (=19%) unterliegenden Silbermünzen veröffentlicht.
Anlage 1 zum BMF-Schreiben vom 05.August 2004
Alles, was da nicht drin steht, hat erstmal 7 %.
Der Zoll hat von diesen Regelungen üblicherweise wenig Ahnung. Deshalb die Listen ggf. ausdrucken und dem Einspruch beifügen.
greetz anwir
Besten Dank, muss mich die Tage mal dran machen und alles zusammenschieben.
Marty
Warennummer 7118 9000 00 3.
Gemäß dem Zolltarifdatenblatt zu 7118 9000 00 3 sind 7 % EUSt fällig, wenn dieBemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 11 UStG) mehr als
250 v. H. des unterZugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwertes (ohne EUSt) beträgt.
Warennummer 7118 9000 00 2.
Gemäß dem Zolltarifblatt 7118 9000 00 2 sind 0 % EUSt fällig, wenn Münzen als Anlagegold, soweit Sie im Verzeichnis der Goldmünzen
genannt sind (vgl. ABl C Nr. 342/996 S. 13) oder die einen Feingehalt von mind. 900 Tausendsteln aufweisen,nach dem Jahr 1800 geprägt
wurden,im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und zu einem Preis verkauft werden, der 180% des Goldgehaltes
nicht übersteigt.
Berechnungsgrundlage gem. VSF Z 82 12:
Maple Leaf Gew.: 31,10 Gramm, 999/1000
Nugget 100$ Gew.: 31,10 Gramm, 999/1000
Gesamtgewicht: 62,20 Gramm
FEINGEHALT: 62,20 x 999 : 1000 = 62,1378
METALLWERT: 62,1378 x 19016 : 1000 = 1181,61
(19016€ = Festgelegter Goldpreis/kg für das Jahr 2008 )
Von mir geschätzter Durchschnittswert !!, gibt aber einen gesetzlichen Wert .
Rechnungsbetrag der Münzen = 1 x 675,00 € + 1 x 625 € == 1300 Euro
Bemessungsgrundlage: 1300,00 : 1181,61 x 100 =110%
In diesen Beispiel werden die 180% nicht übeschritten, somit werden auch keine Abgaben fällig.
Hallo ,
hier die aktuellen Berechungssätze für die Einfuhrumsatzsteuer.
Sie betragen für das Jahr 2008:
Gold = 17217€ pro Kilo
Silber = 302€ pro Kilo
(1) Für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die steuerpflichtigen Umsätze von Sammlermünzen (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG i.V.m. Nummer 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum UStG) im Kalenderjahr 2008 gilt Folgendes:
1.
Goldmünzen
Auf die steuerpflichtigen Umsätze von Goldmünzen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für diese Umsätze mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt. Für steuerpflichtige Goldmünzenumsätze muss der Unternehmer zur Bestimmung des zutreffenden Steuersatzes den Metallwert von Goldmünzen grundsätzlich anhand
der aktuellen Tagespreise für Gold ermitteln. Maßgebend ist der von der Londoner Börse festgestellte Tagespreis (Nachmittagsfixing) für die Feinunze Gold (1 Feinunze = 31,1035 Gramm). Dieser in US-Dollar festgestellte Wert muss anhand der aktuellen Umrechnungskurse in Euro umgerechnet werden.
Aus Vereinfachungsgründen kann der Unternehmer jedoch auch den letzten im Monat November festgestellten Gold-Tagespreis für das gesamte folgende Kalenderjahr zu Grunde legen. Für das Kalenderjahr 2008 ist die Metallwertermittlung nach einem Goldpreis (ohne Umsatzsteuer) von 17217 EUR je Kilogramm (umgerechneter Tagespreis vom 30. November 2007) vorzunehmen.
2.
Silbermünzen
Nach Tz. 174 Nr. 2 des Bezugsschreibens kann aus Vereinfachungsgründen bei der Ermittlung des Metallwerts (Silberwerts) von Silbermünzen der letzte im Monat November festgestellte Preis je Kilogramm Feinsilber für das gesamte folgende Kalenderjahr zu Grunde gelegt werden. Für das Kalenderjahr 2008 ist die Wertermittlung nach einem Silberpreis (ohne Umsatzsteuer) von 302 EUR je Kilogramm (Tagespreis vom 30. November 2007) vorzunehmen.
(2) Die Liste der dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Silbermünzen (Anlage des Bezugsschreibens) gilt grundsätzlich auch für das Kalenderjahr 2008. Etwaige Änderungen der Liste werden ggf. besonders bekannt gegeben werden.
Dieses Schreiben steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Steuern - Veröffentlichungen zu Steuerarten - Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Download bereit.
Kleiner Nachtrag:
Weil es viele Vewechseln: Einfuhrumsatzsteuer ist gleich Mehrwertsteuer !.
Ich würde allen Raten, die Anlagemünzen aus dem Nichteuropäischen Ausland gekauft hatten
und Einfuhrumsatzsteuer bezahlt haben , Ihren Bescheid nochmal anhand der oben genannten
Formel zu überprüfen oder nachsehen ob Ihre Münzen in der Liste der befreiten Münzen standen/stehen.
Nach deutschem Recht ist ein Wiederspruch innerhalb einen Monats einzulegen.
Nun das gute: Nach Europäischem Recht ist ein Wiederspruch gegen den Bescheid 3 Jahre Rückwirkend
möglich !!!!.
Ich hatte mich mit einem ehemaligen Kollegen darüber unterhalten und meine Unterlagen (der letzten 3 Jahre) nochmals zur Prüfung per Mail zugesendet.Eine Rückzahlung wurde mir bereits telefonisch in Aussicht gestellt und das ist nicht wenig.
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hood.de
Was bedeuten die Abkürzungen, die man hier im Forum öfters einmal sieht?
Wieso muss ich für Silberbarren oder -münzen mehr als nur den
Spotpreis für Silber zahlen?
Neben den Kosten für die Herstellung der Barren und Münzen, den Kosten
für Logistik und Vertrieb sowie dem Gewinnaufschlag des jeweiligen
Händlers wird in Deutschland auf Silber Mehrwertsteuer erhoben. Bei
Barren sind dies derzeit 19% Mehrwertsteuer, bei Münzen werden aktuell
7% Mehrwertsteuer erhoben.
Ich bin neu und habe bisher kaum Erfahrung - was soll ich kaufen?
Gold oder Silber? Barren oder Münzen? Welche Stückelungen?
Diese Frage kann nur jeder für sich selbst beantworten - es gibt in
diesem Forum unzählige - auch konträre - Standpunkte dazu. Letztlich
gibt es folgende Punkte zu bedenken:
Was sind eigentlich Silberzehner?
Dies ist die hier im Forum gängige Bezeichnung (manchmal auch liebevoll
"Zehnerle" genannt) für die
deutschen
10-Euro-Gedenkmünzen, von denen in jedem Jahr fünf neue ausgegeben
werden. Sie bestehen aus 925er Silber (Sterlingsilber) und beinhalten
bei einem Gewicht von 18 g also Silber mit einem Feingewicht von 16,65
g. Der Nennwert beträgt 10 €. Sie werden in zwei Versionen verausgabt:
Welche Bezugsquellen gibt es für Silberzehner?
Prinzipiell jede deutsche Bank, aber in größeren Niederlassungen ist die
Wahrscheinlichkeit größer, welche zu bekommen, da kleine Filialen
etwaige Rückläufer häufig zur Hauptgeschäftsstelle schicken, wo sie dann
gesammelt (und ggf. an die Landes-/Bundesbank zurückgeschickt werden).
Außerdem in jeder
Filiale der
Bundesbank. Einzelne Münzen kann man sich auch im
versandkostenfreien Abonnement beim
Philateliedienst der
Deutschen Post bestellen.
Warum Silberzehner kaufen?
Hierbei ist das Grundverständnis wichtig, dass Silberzehner nicht primär
aus Gründen der Geldanlage interessant sind -- bei Anlagemünzen bekommt
man zumindest derzeit deutlich mehr Silber fürs Geld --, sondern als
Bargeldreserve mit zumindest teilweiser Materialwertabdeckung.
Diese Eigenschaften können in diversen vorstellbaren Szenarien der
künftigen Entwicklung der globalen und deutschen Wirtschaft auf
unterschiedliche Weise vorteilhaft sein:
Die Vorteile der Silberzehner lassen sich also wie folgt zusammenfassen
(die Nachteile, die gern vorgebracht werden, lassen sich im Hinblick auf
die Zweckbestimmung als Bargeldreserve entkräften):
Pro
Kontra (oder "gern gegen Silberzehner vorgebrachte Argumente")
-> Behält man im Kopf, dass Silberzehner der jederzeit sofortig
verfügbaren Bargeldreserve und nicht der Anlage / Erwirtschaftung von
Zinsen dienen, finden sich keine Nachteile gegenüber der "Hortung" von
Papiergeld (allenfalls der erhöhte Platzbedarf ;)).
@ hans im glück
Vielen Dank für Deine sehr gute Zusammenfassung.
Mich würde interessieren ob es seitens unserer Mitglieder noch Verbesserungsvorschläge gibt o. ob die FAQ so übernehmen können!?
@ hans im glück
Vielen Dank für Deine sehr gute Zusammenfassung.
Mich würde interessieren ob es seitens unserer Mitglieder noch Verbesserungsvorschläge gibt o. ob die FAQ so übernehmen können!?
Da schließe ich mich gerne an, danke für die Zusammenfassung, im Moment wüßte ich auch nichts hinzuzufügen...
LG
Clarius
Ja, zwar lassen sich Eintragungsänderungen machen, eine Summenbildung ist aber zum Beispiel nur über die Spalte Spiegelglanz, nicht aber über die Spalte Auflagenhöhe möglich.
Deshalb wäre es wunderbar, wenn Du eine Version mit Summen nebst Saldo (also dann die Stempelglanzauflage) für die individuelle weitere Fortschreibung einstellen könntest. Mein Dank und der vieler anderer ist Dir gewiss.
Ich hoffe, daß das mit den Summen jetzt so in Ordnung ist, wer in einer weiteren Spalte die Anzahl eigener Münzen eintragen möchte und von diesen dann die Summe bilden möchtem, braucht nur die Formel aus aus der Auflagensumme in die entsprechende Spalte kopieren.
Stimmt eigentlich die Zahl der Zehner von der LeichtathletikWM - bei anderen Ausgaben mit allen Prägestätten, war die Auflage sonst wesentlich höher?.
Freut mich, dass hier fleißig aktualisiert und ergänzt worden ist.
Marty
Hallo,
Ich habe ein Problem.
Wenn ich einen neuen Beitrag eines Themas lesen möchte,so lande ich meist irgend wo in der Mitte der Beiträge.
Selbst wenn ich die "grüne" Markierung anklicke,springt mein PC nicht zum neuesten Beitrag.
Es ist gleichgültig ob ich angemeldet bin oder nicht.
So muß ich immer zuerst die letzte Seite aufrufen und dann nach unten zum neuesten Beitrag wandern.
Mach ich irgend etwas falsch???
Habt Ihr einen Tipp für mich??
Vielen Dank Uhu
Das Problem habe ich auch.
Allerdings nur bei meinem Firmenrechner. Am anderen PC gehts dann...
Muss also irgendwie am PC liegen...
Bei ca. 15% der Fälle gelange ich direkt zum letzten Beitrag.Aber bei den restlichen 85% ist es immer eine mühsame Sucherei.
Hatte ich auch, wenn ich aber den Firefox und nicht den IE benutze ist alles in Ordnung.