an Wildkatze
es geht nicht nach meinen Wünschen - sondern nach staatlichen Vorgaben.
Wenn Du das ganze schon mal erlebt hättest, würdest Du auch anders reden/denken.
Ich habe seitens meines AG schon eine Liste erhalten, mit den Vorgängen der letzten 3 Jahre, wo bei Verkaufsbelegen (damals noch für über 10.000 €), wo die Kopie des Personalausweises fehlte.
Wir haben alles auf den Kopf gestellt - die Kunden teilweise angerufen.
Das war echt kein Spaß - es "drohten" Verhandlung und Strafe - glaubst Du echt, dass sich die entsprechenden Stellen damit abspeisen lassen, dass jede Woche 50 Müller, 50 Meier oberhalb der GWG-Grenze gekauft und bar bezahlt haben - Du Deiner Identifikationspflicht ausreichend nachgekommen bist, indem Du nur den Namen Müller notiert hast?
Das geht vielleicht, wenn Du von der Leyen heißt - aber ne Wildkatze oder ein Goldregen machen dass dann nicht mehr lange auf diese Art und Weise, zumal jeder AG verpflichtet ist seine AN zu informieren und über die Gesetzlichkeiten zu unterrichten - das Ganze darfst Du natürlich unterschreiben.
an Salorius
Wenn Du für Deinen gehbehinderten Opa kaufst, legst Du üblicherweise Deinen Ausweis vor
aus Link weiter oben
PDF - Identifizierung Vertragspartner - Häufige Fehler
"Identifizierung der auftretenden Person
Falsch: Für den Vertragspartner auftretende Person wird nicht identifiziert.
Richtig: Für den Vertragspartner auftretende Person wird anhand eines gültigen Ausweises identifiziert."
Opa = Vertragspartner
Salorius = auftretende Person
wie gesagt - es geht nicht nach meinen Wünschen (das wissen meine Kunden zu schätzen, da ich deren Interessen schütze, im Rahmen der Möglichkeiten)