Wenn man die AGB dieses Shops liest, wird alles klar.
Zitatanfang:
"2. Vertragsschluss
2.1. Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktdarstellungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden."
Zitatende
Dieses bedeutet zuerst einmal für mich als juristischer Halbgebildeter, dass Herr Bolz neben vorhandenen Münzen auch Münzen in seinen Shop einstellt, welche er nicht besitzt, und bei einer verbindlichen Bestellung durch den Kunden versucht, diese anzukaufen und mit Gewinn weiterzugeben.
Dieses Vorgehen kann natürlich zu einer erheblichen Wartezeit für den Kunden ausarten oder eben Nichtlieferung.
Das Problem (Der Vorteil) ist, dass kaum jemand mit solch einer Vorgehensweise rechnet bzw. die AGB liest, dieses müsste dann auch vor jeder Bestellung erfolgen, da diese jederzeit geändert werden können.