Differenzbesteuerung für Edelmetalle ?

  • Ich habe jetzt schon von 2 Edelmetallhändlern gehört, die bei einer Umsatzsteuersonderprüfung jegliche Differenzbesteuerung vom Finanzamt gestrichen bekommen haben, da dies für Edelmetalle NICHT zulässig sei.


    Im Internet scheint sich das auch zu bestätigen, siehe:


    http://www.ulm.ihk24.de/produk…icher_Versteigerungen.jsp


    ...wo unter I. steht:


    Zitat

    Entsprechend der gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe schließt § 25 a Abs. 1 Nr. 3 die Differenzbesteuerung für Edelmetalle (Silber, Gold, Platin) und für Edelsteine aus


    Wie darf man es dann verstehen, wenn münzmüller Silberlots DIFFERENZBESTEUERT anbietet ? Ist das Finanzamt im Irrtum oder begeht da ein Münzhändler Harakiri?


    Top - Angebot Silber

    Früher stand auf den Dollarnoten: Gegenwert in Gold auszahlbar.


    Heute steht dort: Wir vertrauen auf Gott.

  • Na ja, ist doch egal, aber wir müssen ja guten Händlern nicht noch die Geier vom Finanzamt auf den Hals schicken (schlafende Hunde wecken...) ich halte ihn schon für clever genug, um das allein zu regeln - Meines Wissens fallen zwar Edelmetalle nicht unter die Differenzbesteuerung, aber Sammlermünzen und -medaillen (auch aus Silber) schon, die werden wie normale Wirtschaftsgüter behandelt... das wäre dann Auslegungssache, bzw. es darf natürlich nicht als Anlagesilber ausgewiesen sein (Münzsammlung oder was weiß ich)... Jeder, der schon mal mit den Heinis vom Finanzamt zu tun hatte, weiß doch, dass es immer Ermessensspielraum gibt.
    GoldBullish wüsste hierzu sicherlich mehr zu berichten, aber mir ist es im Grund auch ziemlich egal... - Tut mir leid, dass ich mit dem Verweis auf den Lot diese Diskussion angestoßen habe...

  • spricht eigentlich (aus steuerrechtlicher Sicht) irgendwas dagegen, daß ein Händler Second-hand-Ware nicht ankauft, sondern nur in Kommission nimmt und den Käufer halt eine Vermittlungsprovision (auf die natürlich 19 % MWSt anfallen) in Rechnung stellt?

  • ...ich weiß ja nicht, ob das differenzbesteuert werden kann oder nicht. Bin ja kein Steuerexperte. Ich weiß nur, daß zwei Händler zigtausende Euros NACHZAHLEN mussten, einer einen Betrag über 50.000 Euro.


    Wenn man das Silber für seine Firma kauft, ist es ja schon erheblich, ob man 19% als Vorsteuer geltend machen kann oder 0%, weil er es differenzbesteuert.


    Mir persönlich ist es ziemlich schnurzpiepegal, ob ein Herr M. aus xyz Steuern nachzahlen muß oder nicht, - ich wollte mit dem Thread hier nur in die Runde gefragt haben, ob jemand da genaueres weiß und damit auch ggf. Händler davon abhalten, denselben Fehler zu machen, wenn es denn einer ist.


    Ich hatte letzten Monat zwei Silberbarren in Ebay ersteigert, beide kamen von einem gewerblichen Anbieter, beide waren "differenzbesteuert", das kam mir auch schon komisch vor.


    Wenn es verboten wäre, verschaffen die Händler sich so einen zusätzlichen Gewinn von 19%. Das wäre ungerecht den Händlern gegenüber die redlich arbeiten. Aber ich bin ja nicht Robin Hood....

    Früher stand auf den Dollarnoten: Gegenwert in Gold auszahlbar.


    Heute steht dort: Wir vertrauen auf Gott.

  • Keine Frage, bei den Silberbarren bin ich deiner Meinung - da wäre es in der Tat unzulässig, wenn ein gewerbl. Anbieter die 19% MwSt nicht ausweist... hmm - aber wie gesagt, die Silbermünzenlots bieten m.E. da noch etwas Interpretationsspielraum... :whistling: 100% sicher kann man natürlich erst sein, wenn die Steuerprüfung vorbei ist :P - aber man muss es eben als Münzen deklarieren, nicht als Edelmetalle oder Anlagesilber - aber Barren gehen natürlich nicht - dann sollte wohl die Differenzbesteuerung schon noch problemlos anwendbar sei. :S Ich glaub mal in diesem Forum von berufener Seite gelesen zu haben, dass "Sammlermünzen" keine Edelmetalle im Sinne der von dir erwähnten Regelung darstellen...

  • Also ich hatte 2004 eine Umsatzsteuer Sonderprüfung, die Dame war richtig stolz, dass ich meine Silbergedenkmünzen mit 7 % und den restlichen Quartsch immer mit 19% verkauft habe.


    Sie hat auf meine Frage zur Differenzbesteuerung meinem Steuerberater ein Fax geschickt in dem eindeutig daraus hervorgeht --> Edelmetalle Nein !


    Ausser ein Händler kauft z.Bsp. eine Rolex für 4000,- € und verkauft sie dann für 5000,- hier ist es möglich

  • Der Zufall wollte es, dass ich mich erst vor kurzem damit beschäftigt habe.


    Also, Differenzbesteuerung geht definitiv nicht. Hab hier ein PDF, wo das beschrieben steht.


    Der Gedanke mit der Kommision ist mir auch schon gekommen. Wenn man vom Händler kauft, kann man sich das schenken. Der hat dann schon MWST bezahlt und die kann man wieder gegenrechnen, so dass nur auf den Gewinn die MWST anfällt. Kommisionsgeschäfte werden womöglich mit 19% versteuert, dann doch lieber die 7%.


    Von Privat kaufen bedeutet dann, die MWST mit draufzusatteln. Da muss man schon derb günstig einkaufen.

  • Der Gedanke mit der Kommision ist mir auch schon gekommen. Wenn man vom Händler kauft, kann man sich das schenken. ...


    das ist klar - die Überlegung war, wie der Händler Silber (in Münz- und Barrenform), das ihm von privater Seite angeboten wird, ohne prohibitive Steuerbelastung - sprich mit einem geringen Spread zwischen An- und Verkaufspreisen - weiterreichen kann (z.B. an mich als Endkunden)


  • das ist klar - die Überlegung war, wie der Händler Silber (in Münz- und Barrenform), das ihm von privater Seite angeboten wird, ohne prohibitive Steuerbelastung - sprich mit einem geringen Spread zwischen An- und Verkaufspreisen - weiterreichen kann (z.B. an mich als Endkunden)

    Da gibts nur eine Antwort drauf: Man beschränke sich auf Anlagegold 8)


    Gab schon ein paar Diskussionen in diese Richtung. Man kommt bei Handel mit Gewinnerzielungsabsicht nicht um diesen Aderlass drumrum (außer, man macht das unter der Hand). Warum sollte es bei Silber anders sein als bei anderen Waren...

  • .... Man kommt bei Handel mit Gewinnerzielungsabsicht nicht um diesen Aderlass drumrum (außer, man macht das unter der Hand). Warum sollte es bei Silber anders sein als bei anderen Waren...


    Wieso?


    Im Gebrauchtwagenhandel war und ist es doch auch weit verbreitet, daß Händler Fahrzeuge nicht auf eigene Rechnung, sondern (formal) im Kundenauftrag verkaufen ... "war", d.h. früher (vor Einführung dieser Differenzbesteuerungs-Regel) eben aus steuerlichen Gründen - und "ist" (heute) zwecks des Ausschlusses der Gewährleistung ...

  • Hier diskutiert man auch darüber:
    200 Euro Währungsunion "A" mit 19% Mwst - Verständnisfrage


    Da heißt es nun wieder:

    Zitat

    Ich bin kein Steuerfachmann .. ich weiss das von einem Händler, der hatte das in Angeboten angeben: "Differenzbesteuert" und der hat mir gesagt, wenn man das macht, muss man das immer machen, man kann nicht einmal Vorsteuer abziehen für Ware die man mit MWst gekauft hat, und beim nächsten Geschäft wieder nur die Differenz versteuern. Das lohnt also, so wie ich es verstanden habe nur, wenn man ein Gewerbe hat, dass ausschliesslich von Privat ankauft.

    Zitat

    Differenzbesteuerung gilt nicht für folgende Zollpositionen: 7106; 7108; 7110 und 7112
    Hier die Aufschlüsselung:
    7106 Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
    7108 Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
    7110 Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
    7112 Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art

    Zitat

    Danke für die Info. Münzen sind vermutlich weder Rohform, Halbzeug noch Pulver :D, so dass die Differenzbesteuerung für Münzen anwendbar ist.


    Sind Barren jetzt Rohform oder Halbzeuge? ?( Dürfte ja für Händler von Silberbarren ja interessant sein.

    Gibt aber auch genug Gegenstimmen in jenem Thread. Bin morgen beim Anwalt, werd mal fragen. Einer muss da ja mal ein Machtwort sprechen können.

  • Ich hatte heute 2 email-Anfragen von Forumsmitgliedern zur Differenzbesteuerung und irgendwo habe ich gelesen, daß ich das doch wissen müsste. Irgendwo soll wohl einer behauptet haben, ich mache das auch so.


    Ich stelle dazu fest:


    a) Ich habe in meinem ganzen Leben noch NIE etwas differenzbesteuert verkauft. Weder in Zeiten meiner Selbstständigkeit noch als Angestellter.


    b) Ich bin auch weder Steuerberater noch Finanzamtsangestellter und kann das mangels eigener Erfahrung nicht beurteilen.


    Der Gesetzestext liest sich so, als wenn dies NICHT möglich ist.


    Ich kenne auch mind. 5 Münzhändler, denen das Finanzamt die Differenzbesteuerung NICHT anerkannt hat. Klassische Fälle sind die ganzen "fliegenden" Vatikanmünzenhändler, die mit dem PKW nach Italien fahren, dort von Pablo, dem Münzhändler ohne Quittungsblock 500 Sätze kaufen und in Deutschland angeben, dies einzeln von privat gekauft zu haben... (ein Schelm, wer Böses dabei denkt). Dann wird das in Ebay oder sonstwo vertickert und man kann rund 7% günstiger anbieten als andere...


    Doof nur, wenn das Finanzamt dann nach 3 Jahren für einen 3-Jahreszeitraum Steuern nachverlangt...


    Der buchhalterische Aufwand wäre mir zu groß.

  • Die Gesetze und Verordnungen für Einfuhrumsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind schon unterschiedlich.


    Vor allen Dingen ab 1.4. haben sich einige Zolltarifnummern geändert.


    Manche Zollmitarbeiter stellen jetzt alle Silberunzen aus dem Ausland einfuhrumsatzsteuer-FREI zur Verfügung, dennoch muß man beim Verkauf die MwSt aufschlagen und abführen.


    Andere Zollmitarbeiter meinen zum Ergebnis kommen zu müssen, dass Silbereagles mit 19% Einfuhrumsatzsteuer belegt werden... dennoch sind diese beim Verkauf nur mit 7% zu besteuern.


    Die Differenzbesteuerung hat damit aber gar nichts zu tun.

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