Ich habe jetzt schon von 2 Edelmetallhändlern gehört, die bei einer Umsatzsteuersonderprüfung jegliche Differenzbesteuerung vom Finanzamt gestrichen bekommen haben, da dies für Edelmetalle NICHT zulässig sei.
Im Internet scheint sich das auch zu bestätigen, siehe:
http://www.ulm.ihk24.de/produk…icher_Versteigerungen.jsp
...wo unter I. steht:
ZitatEntsprechend der gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe schließt § 25 a Abs. 1 Nr. 3 die Differenzbesteuerung für Edelmetalle (Silber, Gold, Platin) und für Edelsteine aus
Wie darf man es dann verstehen, wenn münzmüller Silberlots DIFFERENZBESTEUERT anbietet ? Ist das Finanzamt im Irrtum oder begeht da ein Münzhändler Harakiri?