ja, gab es, Urteilsverkündung am 2.12.2010.
Ich berichte wenn es soweit ist.
Aber wieso hast Du dir die Mühe gemacht soviel Seiten zu lesen und diese Frage zu stellen?
24. November 2024, 00:44
ja, gab es, Urteilsverkündung am 2.12.2010.
Ich berichte wenn es soweit ist.
Aber wieso hast Du dir die Mühe gemacht soviel Seiten zu lesen und diese Frage zu stellen?
und es ja hier ziemlich mannigfaltige Einschätzungen gab.
nunja, ich denke die Postings hier sind durchaus hilfreich zur Meinungsbildung...und soviel kann ich sagen...die Beklagte hat nach meinem Eindruck in der Verhandlung nicht geglänzt, aber wie gesagt, Urteilsverkündung ist am 2.12.
Fasse ich das richtig zusammen, wenn ich als Konsens aus dem Thread mitnehme, daß die Meinungsäußerer mehrheitlich zur Auffassung gelangen, daß Anlagegold24 wohl i.d.R. liefert, aber nicht unbedingt den angepriesenen oder abgebildeten Jahrgang und nicht unbedingt immer in Rekordgeschwindigkeit, aber meistens doch und daß es mindestens phasenweise, wenn nicht größteils schwierig ist, dort durchzukommen?
Gibt es denn Leute, die dort bestellt haben, bezahlt haben und weder Ware noch Geld zurück bekommen haben?
Aus aktuellem Anlaß würde mich der Prozessausgang auch interessieren. Bitte unbedingt posten. so oder so...
Hi,
bin ja auch mal gespannt was bei der Verhandlung rauskommt....
mit dem Laden bin ich auch fertig...
mfg stargate
Alles anzeigenHallo Koopa, da ich jetzt erst deinen Beitrag gelesen habe, muss ich meine Erfahrungen dir mit AG 24 mitteilen. Ich bin schon längjähriger Kunde von AG 24. Ich habe schon etliche Bestellungen auf www.anlagegold24.de getätigt und war bisher immer überzeugt. Du beschwerst dich hier sehr über die Lieferzeit. So welche langen Lieferzeiten hatte ich bisher bei AG 24 noch nie. Mag sein, dass das bei dir vor kam, bei mir jedenfalls nicht. Gut einmal habe ich tatsächlich auch mal eine Woche länger gewartet, als angekündigt. Aber es wurde mir per E-Mail mitgeteilt, das ich noch etwas warten muss. War ok für mich, ich wurde benachrichtigt. Und das kann ja auch mal passieren. Wie gesagt, ich habe jetzt 9 oder 8 mal bei AG 24 bestellt und ich war bisher mit deren Service zufrieden. Ich kann die Meinung hier über AG 24 nun wirklich nicht teilen.
Was hauptsächlich bemängelt wird, ist daß die Artikel mit einer Lieferzeit beworben werden, die erfahrungsgemäß unwahr ist. Das ist allerdings unseriös, weil Kunden unter Vorspielung falscher Tatsachen zum Kauf angeregt werden. Der Liefertermin ist nämlich sehr wohl ein entscheidendes Kaufkriterium. Besonders ärgerlich ist auch, daß man über die verzögerte Lieferung nicht benachrichtigt wird. Bei 2 Monaten Lieferzeit drängt sich zudem der Verdacht eines Leerverkaufs auf. Ob diese krasse Abweichung zum angekündigten Lieferzeitraum überhaupt ohne weiteres zulässig ist, kann ja ggf. ein Abmahnanwalt überprüfen.
Naja für mich ist die Sache einfach, ich kaufe da einfach nicht mehr, fertig.
LG, Koopa
Was hauptsächlich bemängelt wird, ist daß die Artikel mit einer Lieferzeit beworben werden, die erfahrungsgemäß unwahr ist. Das ist allerdings unseriös, weil Kunden unter Vorspielung falscher Tatsachen zum Kauf angeregt werden. Der Liefertermin ist nämlich sehr wohl ein entscheidendes Kaufkriterium. Besonders ärgerlich ist auch, daß man über die verzögerte Lieferung nicht benachrichtigt wird. Bei 2 Monaten Lieferzeit drängt sich zudem der Verdacht eines Leerverkaufs auf. Ob diese krasse Abweichung zum angekündigten Lieferzeitraum überhaupt ohne weiteres zulässig ist, kann ja ggf. ein Abmahnanwalt überprüfen.
Naja für mich ist die Sache einfach, ich kaufe da einfach nicht mehr, fertig.
LG, Koopa
Was hauptsächlich bemängelt wird, ist daß die Artikel mit einer Lieferzeit beworben werden, die erfahrungsgemäß unwahr ist. Das ist allerdings unseriös, weil Kunden unter Vorspielung falscher Tatsachen zum Kauf angeregt werden. Der Liefertermin ist nämlich sehr wohl ein entscheidendes Kaufkriterium. Besonders ärgerlich ist auch, daß man über die verzögerte Lieferung nicht benachrichtigt wird. Bei 2 Monaten Lieferzeit drängt sich zudem der Verdacht eines Leerverkaufs auf. Ob diese krasse Abweichung zum angekündigten Lieferzeitraum überhaupt ohne weiteres zulässig ist, kann ja ggf. ein Abmahnanwalt überprüfen.
Naja für mich ist die Sache einfach, ich kaufe da einfach nicht mehr, fertig.
LG, Koopa
Musste das der erste Beitrag hier im Forum werden ?
Ging es nicht ein bisschen geschickter ???
Sorry, aber da habe ich kein Verständnis
hat anlagegold eine neue tippse? in meinen augen ein saftladen.
auffällig ist auch, das die beliebtheit von anlagegold24 in den umfragen immer weiter nach unten geht...früher mal fast oben, jetzt nur noch mittelmaß mit negativem beigeschmack
Hoffentlich sind die nicht vor Prozessbeginn pleite....
Zitat von »OKF«
Ich habe Anlagegold24 (GfM) gerade verklagt. Habe gütliche Einigung langmütig versucht aber die wurden dann noch frech. Ich werde Ende des Jahres berichten wenn der Prozess gelaufen ist....
ist da schon was bekannt ?
Urteilsverkuendung sollte doch am 2.12. sein ... was ist denn rausgekommen?
Urteilsverkuendung sollte doch am 2.12. sein ... was ist denn rausgekommen?
vll. hat Anlagegold die Richter mit nen paar Kilo Gold bestochen und jetzt sitzt OKF im Knast
mfg stargate
vll. hat Anlagegold die Richter mit nen paar Kilo Gold bestochen und jetzt sitzt OKF im Knast
Klasse Antwort. Vielleicht darf er aber nicht oeffentl. das Ergebnis der Verhandlung mitteilen ?
Wäre jetzt meine Erklärung...
Hallo@all,
ich habe heute das Urteil des Amtsgerichts Langenfeld erhalten. Meiner Klage wurde durch v.g. Gericht vollumfänglich stattgegeben. Die Beklagte hat die Möglichkeit Berufung einzulegen. Dies gilt abzuwarten. Amtsgericht Langenfeld/Rheinland 34 C 218/10 verkündet am 2.12.2010. Das Urteil sollte auf den Justizseiten abrufbar sein, ich kann und werde dieses interessante Urteil nicht zur Verfügung stellen.
Schade, daß ich zu doof bin, ein solches Urteil abzurufen, in google kommt nur:
http://www.google.de/search?hl…=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai=
Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, daß so ein Provinzurteil in eine Urteilsdatenbank aufgenommen wird, aus der man es dann allgemeinzugänglich abrufen kann.
Aber Du wirst sicher Deinen Grund haben, es nicht zu veröffentlichen. Auf jeden Fall schon mal: Herzlichen Glückwunsch zum Erfolg! Was auch immer geurteilt wurde...
ja, habe ich
Man kann jedes Urteil abrufen auf einschlägigen Webseiten, das kostet glaube ich so 5 Euro
Im wesentlichen war das Gericht der Auffassung, dass die in meinem Falle relevante Klausel in den AGB von Anlagegold24 unwirksam ist. Danach konnte Anlagegold24, sollte der bestellte Jahrgang nicht lieferbar sein, irgendeinen anderer Jahrgang als Ersatz liefern. Das ging dem Gericht zu weit. Der Kunde würde dadurch unangemessen benachteiligt, weil er das Risiko nicht einschätzen könne, ob und was er stattdessen geliefert bekäme.
Glückwunsch zum Gewinn! Das zeigt, daß man auch als "kleiner" Kunde gegen große Firmen gewinnen kann.
Wenn die nicht in Revision oder Berufung gehen oder wie das heißt...
das wäre bestimmt sehr spannend...dem würde ich sehr gelassen entgegensehen....ich werde berichten, in Kürze läuft die Frist aus
glückwunsch! geschieht ihnen recht!