Informationen zu und Erfahrungen mit anlagegold24.de

  • nunja, ich denke die Postings hier sind durchaus hilfreich zur Meinungsbildung...und soviel kann ich sagen...die Beklagte hat nach meinem Eindruck in der Verhandlung nicht geglänzt, aber wie gesagt, Urteilsverkündung ist am 2.12.

  • Fasse ich das richtig zusammen, wenn ich als Konsens aus dem Thread mitnehme, daß die Meinungsäußerer mehrheitlich zur Auffassung gelangen, daß Anlagegold24 wohl i.d.R. liefert, aber nicht unbedingt den angepriesenen oder abgebildeten Jahrgang und nicht unbedingt immer in Rekordgeschwindigkeit, aber meistens doch und daß es mindestens phasenweise, wenn nicht größteils schwierig ist, dort durchzukommen?


    Gibt es denn Leute, die dort bestellt haben, bezahlt haben und weder Ware noch Geld zurück bekommen haben?


  • Was hauptsächlich bemängelt wird, ist daß die Artikel mit einer Lieferzeit beworben werden, die erfahrungsgemäß unwahr ist. Das ist allerdings unseriös, weil Kunden unter Vorspielung falscher Tatsachen zum Kauf angeregt werden. Der Liefertermin ist nämlich sehr wohl ein entscheidendes Kaufkriterium. Besonders ärgerlich ist auch, daß man über die verzögerte Lieferung nicht benachrichtigt wird. Bei 2 Monaten Lieferzeit drängt sich zudem der Verdacht eines Leerverkaufs auf. Ob diese krasse Abweichung zum angekündigten Lieferzeitraum überhaupt ohne weiteres zulässig ist, kann ja ggf. ein Abmahnanwalt überprüfen.


    Naja für mich ist die Sache einfach, ich kaufe da einfach nicht mehr, fertig. [smilie_blume]


    LG, Koopa


    Was hauptsächlich bemängelt wird, ist daß die Artikel mit einer Lieferzeit beworben werden, die erfahrungsgemäß unwahr ist. Das ist allerdings unseriös, weil Kunden unter Vorspielung falscher Tatsachen zum Kauf angeregt werden. Der Liefertermin ist nämlich sehr wohl ein entscheidendes Kaufkriterium. Besonders ärgerlich ist auch, daß man über die verzögerte Lieferung nicht benachrichtigt wird. Bei 2 Monaten Lieferzeit drängt sich zudem der Verdacht eines Leerverkaufs auf. Ob diese krasse Abweichung zum angekündigten Lieferzeitraum überhaupt ohne weiteres zulässig ist, kann ja ggf. ein Abmahnanwalt überprüfen.


    Naja für mich ist die Sache einfach, ich kaufe da einfach nicht mehr, fertig. [smilie_blume]


    LG, Koopa

  • Hoffentlich sind die nicht vor Prozessbeginn pleite.... ;(

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16.


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    Herzlichen Dank für die erfolgreiche Abwicklung mit ausnahmslos positiven Erfahrungen!


    Meine Bewertungen: Robin8888

  • Hallo@all,


    ich habe heute das Urteil des Amtsgerichts Langenfeld erhalten. Meiner Klage wurde durch v.g. Gericht vollumfänglich stattgegeben. Die Beklagte hat die Möglichkeit Berufung einzulegen. Dies gilt abzuwarten. Amtsgericht Langenfeld/Rheinland 34 C 218/10 verkündet am 2.12.2010. Das Urteil sollte auf den Justizseiten abrufbar sein, ich kann und werde dieses interessante Urteil nicht zur Verfügung stellen.

  • Schade, daß ich zu doof bin, ein solches Urteil abzurufen, in google kommt nur:


    http://www.google.de/search?hl…=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai=


    Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, daß so ein Provinzurteil in eine Urteilsdatenbank aufgenommen wird, aus der man es dann allgemeinzugänglich abrufen kann.


    Aber Du wirst sicher Deinen Grund haben, es nicht zu veröffentlichen. Auf jeden Fall schon mal: Herzlichen Glückwunsch zum Erfolg! Was auch immer geurteilt wurde...

  • ja, habe ich


    Man kann jedes Urteil abrufen auf einschlägigen Webseiten, das kostet glaube ich so 5 Euro


    Im wesentlichen war das Gericht der Auffassung, dass die in meinem Falle relevante Klausel in den AGB von Anlagegold24 unwirksam ist. Danach konnte Anlagegold24, sollte der bestellte Jahrgang nicht lieferbar sein, irgendeinen anderer Jahrgang als Ersatz liefern. Das ging dem Gericht zu weit. Der Kunde würde dadurch unangemessen benachteiligt, weil er das Risiko nicht einschätzen könne, ob und was er stattdessen geliefert bekäme.

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