dpa 1.4.09, Berlin/Saarbrücken
In seiner ersten Regierungserklärung, die in bemerkenswert knapper Form gehalten wurde, stellte Bundeskanzler Lafontaine die kurzfristigen Maßnahmen seiner Regierung zur
Eindämmung der Finanzkrise dar:
"1) Alle müssen Ihren Beitrag leisten. Spekulanten, die auf Kosten der Allgemeinheit von der Krise profitiert haben, werden sich allerdings mehr beteiligen müssen, als der Kleine Mann.
2) Goldbesitz wird unter Strafe verboten. Es ist nicht einzusehen, daß sich einige wenige nicht am Wiederaufbau der zerütteten Wirtschaft beteiligen, sondern von der Krise noch profitieren.
Goldbesitzer werden für die Umwandlung ihres Goldes in Euro bzw. ab 13.10.09 in DM entsprechend der Goldnotierung vom 1.1.2006 entschädigt.
3) Ab sofort gilt strenge Devisenkontrolle
4) Ab sofort gilt strenge Investitionskontrolle. Investitionen im Inland werden, sofern genehmigt, bezuschußt.
5) Zur Abschöpfung überschießender Kaufkraft werden Barvermögen über 100.000 Euro eingefroren und mit einer Sondersteuer belegt.
6) Lebensmittelpreise werden staatlich reglementiert. Wer Hunger hat, bekommt staatliche Unterstützung in Form von Suppe
7) Entlassungen sind bis auf weiteres verboten bzw. bedürfen einer Genehmigung.
Gehälter über 100.000 € jährlich werden sukzessive gesenkt.
9) Die Zahlungsfähigkeit aller Unternehmen wird durch Sonderzuweisungen an gefährdete Betriebe sichergestellt.
10) Der Goldschatz der Bundesbank dient bis auf weiteres dazu, die Zahlungsfähigkeit der BRD aufrechtzuerhalten (Öl-Importe)
11) Exporte von Unternehmen dürfen nur noch gegen Gold erfolgen, Importe werden dagegen mit Euro bzw. DM bezahlt.
12) Der Umtauschkurs der zukünftigen DM wird staatlich festgelegt. Mißbrauch (Schwarzhandel) steht unter Strafe.
14) Spekulation mit Aktien ist erlaubt, jedoch nur am Finanzplatz Frankfurt. Transfer von Geldern in`s Ausland ist reglementiert (s.Punkt 3)
15) Die Aktienkurse dürfen nicht unter den Stand vom heutigen Tage fallen. Damit ist der notwendige Vertrauensschutz für die
Anleger erreicht. Ihr investiertes Geld ist sicher und wird vom Staat garantiert.
16) Die Bundesbank ist selbständig bis auf wichtige Ausnahmen, die durch wirtschaftlichen Notstand gerechtfertigt sind.
17) Öffentliche Kritik an diesen Maßnahmen hat sich an Sitte und Anstand zu halten und darf nicht unverhältnismäßig sein.
Jeder ist aufgerufen, konstruktiv mitzuarbeiten. Die bürgerlichen Parteien werden sich allerdings einem Untersuchungsausschuß
verantworten müssen, der ihre Verwicklung in die internatiionale Finanzspekulation untersucht und persönliche Vorteile, welche sich einzelne Politiker
erschlichen haben, offenlegt.
Die strafrechtliche Aufarbeitung der Krise wird noch Jahre dauern. Niemand, der sie mitverursacht hat sollte sich sicher fühlen "