wer mit gewinn innerhalb eines jahres verkauft, ist nicht gleich gewerbl. Händler.
steuerpflichtig ja, aber gewerbl. händler ist man dann noch nicht gleich. da muss gewerbmäßiges handeln vorliegen.
sonst wäre ja auch jeder privatmann, der aktien kauft und verkauft ein händler.
.. und wenn ich eine immobilie innerhalb der spkulationsfrist von 10 jahren verkaufe, bin ich auch noch nicht gleich ein händler..