Alles anzeigenWoraus begründet sich die Nachschusspflicht?
Das wird Dir im Casus belli schon irgendein windiges hochtheoretisches Rechts-/ Politkonstrukt richten - ganz sicher ... Die in gutem Glauben handelnden Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber den erarbeiteten Arbeitslohn erhalten hatten, schauten stocksauer in das Schreiben, in dem der Konkursverwalter eben diesen erarbeiteten Arbeitslohn für mehrere Monate zurückverlangte. Die Rentner, die von ihrer Firma eine betriebliche Altersversorgung bezogen, schauten auch nicht schlecht in die Röhre, als ihr Arbeitgeber diese kürzte und teilweise einstellte. Die Beispiele lassen sich beinahe beliebig fortsetzen.
Wenn Du von Deiner Versicherungsgesellschaft, für die Du Beiträge bezahlt hast, auf einmal - trotz des vertraglichen Anspruchs - keine Leistungen mehr zu erhalten hast, weil ein Konkurs der Grund ist, dann wirst auch Du das nicht so einfach wegstecken. Nimm Dir doch einfach mal das Beispiel, dass Du wegen einer lebensrettenden OP im Krankenhaus verweilst und nun bekommt das Krankenhaus die Mitteilung, dass Dein Krankenversicherer zahlungsunfähig ist und das auch schriftlich erklärt hat. Was glaubst Du wird dann gesundheitsförderndes für Dich passieren ...
Du schreibst: "Wenn Du z.B. eine Risikolebensversicherung abschließt, und der Versicherer geht pleite, dann endet eben Dein Versicherungsvertrag. Das ist zwar ärgerlich, weil man zum ursprünglichen Beitrag keinen entsprechenden Versicherungsschutz mehr bekommen wird (man ist zumindest älter geworden seit Abschluss, wenn zwischenzeitlich auch kränker, dann gibt´s eventuell gar keinen neuen Vertrag mehr.....), aber deswegen wird man doch nicht nachschusspflichtig!"
Take it easy - but take it! Es ist nicht nur ärgerlich, wenn man dann keinen adäquaten Versicherungsschutz mehr erhalten kann, sondern meistens auch verdammt teuer bis unbezahlbar, was davon abhängen kann. Sollte eine Sicherungseinrichtung (z. B. hier in D die Protektor) einspringen, so hat man noch mal Glück gehabt) gerade bei Risiko-Lebensversicherungen hängen oft Kreditverpflichtungen dran. Und Deinem Darlehensgeber ist es mit Sicherheit (trotz ggfs. anderweitiger Absicherung) ganz und gar nicht gleichgültig, ob das Risiko-LVU dann Pleite ist oder nicht. Der Kreditgeber kann Dir dann Deine Darlehenskonditionen nicht unerheblich verteuern ... Davon, dass die Absicherung einer Familie davon abhängen kann breiten wir mal den Mantel des Schweigens drüber.
Das ist unsachlich argumentiert. Morgen kann sich ein Alleinherrscher in Deutschland selber zum Kaiser krönen und sämtliches Privatvermögen konfiszieren, einschließlich Gold selbstverständlich. Ebenso kann Dir morgen ein Meteorit auf Deine zu Hause gehorteten Goldvorräte fallen, die dann verdampfen. Weil das theoretisch denkbar ist, heißt es noch lange nicht, dass der Eintritt des Falls sonderlich wahrscheinlich ist. Und so etwa ist es auch mit der Bahauptung, weil die GKVen in Insolvenz gehen können, ist völlig klar, dass nun auch für jeden Versicherten eine Nachschussplicht kommt.
So lange es eine Pflichtversicherung gibt, wird man halt im Insolvenzfall nahtlos von einer anderen Kasse aufgenommen. Auch wenn man gerade im Krankenhaus liegt. Natürlich kann sich das auch ändern, aber ist das sonderlich wahrscheinlich?
Dass ein Insolvenzfall in privaten Versicherungen ein Problem ist, ist mir auch klar. Aber selbst da ist keine Nachschusspflicht gegeben, was ich damit nur ausdrücken wollte.
Es ist erfrischend, dass hier im Forum nicht alles durch die rosa-rote Brille gesehen wird. Aber gelegentlich schlägts hier auch mal arg ins Gegenteil um.......