Deutsche Immobilien kaufen j/n?

  • Häuschen kann ich nicht beurteilen, keine Daten. Ich dachte, es wäre ein Grundstück?

    die Häuschenpreise zeigen mir, dass die Gegend bei der derzeitigen Immobilien-Hausse wohl generell den Anschluss verpasst hat :hae:


    das konkrete Objekt ist ein ca. 2.000 qm-Grundstück mit diverser Bebauung in einem Mischgebiet 5 km außerhalb des Stadtzentrums und 400 m von der nächsten Autobahn-Ausfahrt entfernt ...
    --> sollte also WENN die Gegend/Stadt in X Jahren mal wieder mehr floriert Potential haben


    (und im Falle eines NIEDRIGEN Kaufpreises sollte durch Teilvermietungen an Firmen, die keine "repräsentative" sondern billige Fläche brauchen bis dahin eine angemessene Rendite möglich sein)



    Vereinbare mit dem Verkäufer einige Rammkernsondierungen, Bodenproben, ...
    Dann laß dir ein Gutachten erstellen. ...


    Hat der Nocheigentümer eine Umwelthaftplficht, wird diese einen Sachverständigen stellen, ...

    gute Theorie - nur wie setze ich das bei einer Zwangsversteigerung PRAKTISCH um?


    also bleibt nur die Option, als juristische Person mit ein wenig "Risikokapital" in die Auktion zu gehen


    und wenn der vom Gericht bestellte Gutachter, der "in dieser Wertermittlung ... das Objekt als altlastenfrei angenommen" hatte falsch liegen sollte, die UG h.-b. bzw. GmbH hopps gehen zu lassen?
    (so dass NUR der Kaufpreis weg ist ohne Nachschusspflichten)


    weshalb ich wissen wollte, wie viele Spesen der günstigstmögliche haftungsbeschränkte Firmenmantel kostet, wenn man diesen nicht nutzt?
    (sprich: wenn sich der Preis zu weit vom "Verkehrswert" entfernt)

  • Moin,


    kurz gesagt: Es ist absolut kein Schnäppchen zu machen, wenn die Immobilie öffentlich angeboten wird :!: Null Komma Null - Chance. Es gibt derart viele Marktteilnehmer, die wie früher die Sperrmüllsammler immer wieder kreisen und Objekte zur Investition suchen. Ein Schnäppchen kannst Du nur dann machen, wenn es unter der Hand von privat gekauft werden kann, ohne, dass andere potentielle Käufer die Chance hatten, ein Angebot abzugeben.


    Grüße
    Goldhut


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
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    2 Mal editiert, zuletzt von Goldhut ()

  • "Jedes Haus, hört mit aus auf" :D


    wie bei Auto, mit langen o :D und fängt mit langen A, an :D


    Gruss
    alibaba :D
    PS: mein Dank geht an das GrundbuchAmt Strausberg , die es doch schaffen, ein AusZug innerhalb
    von nur 3Tage FreiHaus zu senden, ab dem Tag der AntragsStellung, fleissige Beamte sind ja schon selten
    geworden :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • bzgl. minimalster kosten für gründung einer kapitalgesellschaft, bietet sich eine 1-personen UG nach musterprotokoll an. die handlungsfähigkeit (eintragung im HR) sollte in 2-3 wochen realisierbar sein.
    ...
    reine notar- und eintragungskosten liegen in diesem fall bei ca. 300€.

    habe selber noch mal gegockelt ...


    dazu käme wohl noch die Zwangs-Mitgliedschaft in der IHK für ca. 150 bis 200 € je angebrochenes Kalenderjahr


    drohen bei Nichtbedarf auch noch "Beerdigungskosten" in nennenswerter Höhe?

  • drohen bei Nichtbedarf auch noch "Beerdigungskosten" in nennenswerter Höhe?

    du kannst ja erstmal die gesellschaft beim notar gründen . . . dann mit der gesellschaft i.G. (in gründung) zur auktion. solltest du den zuschlag nicht erhalten, zahlst du einfach das stammkapital nicht ein und somit auch keine anmeldung zum HR.
    somit hast du nur die beurkundungskosten zu tragen.
    eintragung, ihk, stB, beerdigung etc fällt dann natürlich nicht an.

  • du kannst ja erstmal die gesellschaft beim notar gründen . . . dann mit der gesellschaft i.G. (in gründung) zur auktion. solltest du den zuschlag nicht erhalten, zahlst du einfach das stammkapital nicht ein und somit auch keine anmeldung zum HR. somit hast du nur die beurkundungskosten zu tragen.
    eintragung, ihk, stB, beerdigung etc fällt dann natürlich nicht an.

    Interessante Konstellation. Solange sich das Stammkapital nicht in Verfügung der Gesellschaft befindet, haftet der GF unbegrenzt.
    Die Gretchenfrage wäre, da der Kauf des Grundstücks in diese Phase fällt, „heilt“ das spätere Einzahlen des Stammkapitals diese Haftung des GF?
    In der Realität wird sich aber niemand drum scheren - also, gute Idee [smilie_blume]

  • ... Solange sich das Stammkapital nicht in Verfügung der Gesellschaft befindet, haftet der GF unbegrenzt.
    Die Gretchenfrage wäre, da der Kauf des Grundstücks in diese Phase fällt, „heilt“ das spätere Einzahlen des Stammkapitals diese Haftung des GF?

    die Frage kam mir auch sehr spontan - und habe dazu gegoogelt:



    Haftung bei UG in Gründung /...
    ... sind ... 2 Phasen zu unterscheiden:


    Die Phase vor Errichtung der Gesellschaft, also vor der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Phase nach der Errichtung, aber vor Eintragung ins Handelsregister.


    Wenn der Gesellschaftsvertrag bereits notariell beurkundet ist, ist die UG bereits errichtet. Es liegt dann eine sog. Vor-Gesellschaft vor, die sich mit der Eintragung ins Handelsregister in die UG umwandelt. Wenn in der Phase nach der Errichtung der UG, also nach Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, aber vor Eintragung ins Handelsregistert, bereits die Geschäfte aufgenommen werden, dann übernimmt die spätere UG ab Eintragung ins Handelsregister auch die bis dahin entstandenen Verbindlichkeiten. Sie als Gesellschafter haften dann nur soweit das gezeichnete Kapital nicht mehr gedeckt ist, d.h. wenn Ihre UG ein Stammkapital in Höhe von 5000 Euro hat und Sie haben dieses bereits verbraucht, müssen Sie dieses nachträglich aufbringen. Wichtig für die Eintragung ist, dass am Stichtag der Eintragung das gezeichnete Stammkapital ungeschmälert vorliegt. Ist dies nicht der Fall haften Sie auf die sog. Unterbilanz.


    die letzte Frage wäre noch, ob ich bei Abbruch des Gründungsprozederes den schon auf dem UG-Konto liegenden Teilbetrag des Stammkapitals problemlos wieder abziehen kann?
    ich brauche ja 10 % des Verkehrswerts (also einen niedrigen 4-stelligen Betrag) für die Sicherheitsleistung ...

  • eine persönliche haftung würde ja nur im raum stehen, wenn der GF schuldrechtlich relevantes im namen der gesellschaft eingeht . . .
    wenn kein zuschlag, dann auch kein schuldrechtlicher vertrag.
    wenn gekauft wird, zahlt der gesellschafter direkt im anschluss das stammkapital und alles passt . . .


    vielen dank fürs röschen . . . LG


  • die letzte Frage wäre noch, ob ich bei Abbruch des Gründungsprozederes den schon auf dem UG-Konto liegenden Teilbetrag des Stammkapitals problemlos wieder abziehen kann?
    ich brauche ja 10 % des Verkehrswerts (also einen niedrigen 4-stelligen Betrag) für die Sicherheitsleistung ...

    gute frage . . . idR wird ja als erstes das stammkapital eingezahlt und dann der kontoauszug zum notar für die anmeldung zum HR gegeben.
    Ich hatte schon fälle, wo das gesellschaftskonto bis zur HR eintragung nur befüllt werden konnte.


    ich würde die 10% einfach in bar vorhalten (dann kann man ja auch nur bis zu dieser grenze mitbieten). buchhalterisch muss das im erfolgsfall (gewonne auktion) nur später über kasse oä ordentlich verbucht werden.

  • Die Sicherheitsleistung ist immer 10 % des Gutachten-Verkehrswerts, die Gebote sind egal.


    Die einfachste Möglichkeit der Sicherheitsleistung ist immer noch die Überweisung auf das Konto der Landesjustizkasse zum AZ. (bzw Gerichtskasse in anderen Bundesländern) Wenn kein Zuschlag erfolgt, wird der Betrag einfach zurücküberwiesen. Bei Zuschlag wird regelmäßig auf das Höchstgebot verrechnet, womit in dieser Höhe schonmal keine Zinsen zu leisten sind.

  • Es ist auch immer eine Frage, ob Verbindlichkeiten, die vor Eintragung der Gesellschaft entstanden sind, dann nicht mehr gegen den Gesellschafter/Geschäftsführer geltend gemacht werden können, wenn tatsächlich die Eintragung erfolgt ist.


    Wenn du es ernst meinst, solltest du dich vielleicht wirklich juristisch beraten lassen.


    Im Internet gibt es übrigens genügend Anbieter, die Vorratsgesellschaften anbieten ;)

  • Wenn du es ernst meinst,

    kommt drauf an:
    wenn ich für einen niedrigen 5-stelligen Betrag (den Gegenwert von 10 oder 15 Oz Au) den Zuschlag bekommen würde klar!

    wenn irgendwelche Immobilienjunkies ein vielfaches des "Verkehrswertes" bieten nicht


    ist also VORHER schlecht abzuschätzen ...



    Im Internet gibt es übrigens genügend Anbieter, die Vorratsgesellschaften anbieten

    fragt sich nur, zu welchem Preis?


    was würde ich bei einem Nicht-Kauf in den Sand zu setzen?
    (NUR die 60 € für eine notarielle UG-Beurkundung zzgl. Spritkosten hätte ich riskiert)

  • Es wäre doch auch fraglich, ob die Eintragung bei einer Neugründung noch rechtzeitig erfolgt.


    Übringens kenne ich einen Fall, bei dem der Verkehrswert aufgrund Altlasten auf 1 Euro festgesetzt war und der Zuschlag dann zu einem siebenstelligen Betrag erfolgte. Da hatte vielleicht auch jemand die Idee mit einer Haftungsbeschränkung auf eine Gesellschaft.


    Außer in Hof sind in Bayern keine Schnäppchen mehr in der Zwangsversteigerung zu machen.


    Kann woanders natürlich anders sein.

  • Meine Erfahrung bei Grundstückversteigerungen sitzen mehr als zwei Leute in der ersten Reihe sind Profis dabei.
    Zwei Leute 1x Schuldner,1x Gläubiger.Sitzen die beiden nur da kannst von Ausgehen das das eine saure Gurke ist.
    Entweder Altlasten ,nicht bebaubar seltene Erdkröten oder Pflanzen oder Verlärmt usw.Die Profis schecken sowas alles vorher ab da hast du kaum eine Chance,da sag ich immer schade um die Zeit.Wenn ich das hier lese scheint ja
    Ahnung und Geld von solchen Geschäften hier knapp zu sein,da sag ich Finger weg da zahlst du nur Lehrgeld.Da
    schließe ich mich meinen Vorredner Goldhut an.

  • ...Finger weg da zahlst du nur Lehrgeld. Da schließe ich mich meinen Vorredner Goldhut an.

    Dito...
    alles was wirklich was "ist" dürfte lange zuvor schon längst verkauft worden/wäre ! :whistling:
    Rate auch dazu...lass das besser!
    Die Sahnestückchen erreichst du eh nur schnell bevor sie wirklich richtig auf dem Markt sind...und im Zwang landet wirklich nur sowas was "übrig" ist.


    Wünche
    ...einen goldigen Tag
    Tut

  • Moin,


    aktuell ist es so, dass ich ein gutes Objekt nur dann bekomme, wenn ich mich innerhalb einer Viertelstunde entscheiden kann, oder eben ganz verrückte Vereinbarungen mit dem bisherigen Eigentümer treffe. Ein entscheidender Faktor ist zudem, dass ich zuschlagen kann, ohne eine Finanzierung suchen zu müssen. Diese potentiellen Käufer gibt es allerdings mittlerweile zuhauf.


    Grüße
    Goldhut


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
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  • ok, Zwangsversteigerung hab ich überlesen, sorry.


    Dann die Finger davon lassen!
    Du haftest ab dem Moment wo du den Zuschlag erhälst.
    Da beim Voreigentümer nix mehr zu holen ist, wirst du Zustandsstörer und kriegts ne Verfügung.
    Da wirst du nicht mehr froh.


    Habe mal ein Anwesen gesteigert, das seit geraumer Zeit leer stand, Gehsteig vergrünt, etc. Dreit Tage später hatte ich von de Gemeinde ne Aufforderung, ich möchte bitte meiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen, glcih mit Bußgeldandrohung.


    Scheiß Staat, der holts von denen die arbeiten und durch konsumverzicht sparen - das nenn ich dann sozialistenrache!


    Finger weg von Industrie- und Gewerbegrundstücken bei Zwangsversteigerungen.

  • Früher war alles besser :D


    da konnte man sich arm kaufen und wurde reich,


    Heute kann man sich arm kaufen und wird immer ärmer :D


    die GoldenZeiten wurden abheschafft, durch die RotRotGrünSchwarzePohlitik :D


    die selbst bei ihre jährlichen Diäten€rHöhungen, das AutomatikGeTriebe der GeldZuSchleusung


    installiert haben, und den kleine Hrz4er, nicht das schwarze unter den FingerNagel gönnen :D


    Immobilien sind Heuer ein schwieriges ZuKaufBrot :D


    ich habe gerade eine zum verkauf, da sind ca. 120 Beobachter dran,


    davon 70 Makler :D


    30 ZeitVerTreiber


    10 BlindSchleichen


    3 vom FinanzAmt


    2 NachBarn


    2 dessen Sprache ich nicht schreiben darf


    1 vom EbayVerKaufsZensus :D


    Gruss
    alibaba :D

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  • bei mir waren es letzte woche 3 Besichtiger
    heute 1 Besichtiger
    also soooooo viele Käufer für 489.000 gibt es wohl nicht
    50% Türken die wollen schnell rein geht leider nicht [smilie_happy]


    Zustand vom Haus zeige ich ihnen natürlich gerne ,nochmal +100K [smilie_blume]


    so wie es aussieht wohne ich hier noch eine weile
    Mietvertrag 12Monate Kündigung ,Pflegefall und sonstige Corana Risikogruppen Anwalt meint 3Jahre kein Problem
    der wo vielleicht mal Kauft wird wohl gleich eine Mietminderung verpasst bekommen :thumbup:


    es gibt nicht so viel Dumme wie ich vermutet habe,der Trick wird sein Preise hoch weit hoch ansetzen
    und dann Discont von 50K :hae:
    Homeday wirbt erstmal damit :tired:

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