Gold anonym verkaufen?

  • Parallel zu dem gegewärtig wieder auftauchenden Faden, wie man Gold anonym kaufen könne, möchte ich eine Umfrage zu dem schwierigeren Wege des Verkaufs anregen. Schwieriger deshalb, weil die meisten Händler, die noch zwar anonym und gegen Barzahlung verkaufen, im Ankauf, falls die den überhaupt anbieten, offenbar schon wegen der angeblich nötigen "Echtheitsprüfung" die Abwicklung erschweren und nur eine spätere Zahlung, als Überweisung, anbieten. Die Frage wäre also vor allem: Welche (auch sehr kleine, lokale) Händler kennt ihr, wo man gegen (gängiges) Edelmetall sofort Bargeld bekommt. Nebenbei überlegt: Könnte man die (größeren) Händler, die erst nach der "Echtheitsprüfung" zahlen wollen, dazu bewegen, daß sie einem das Geld nach der erfolgten Prüfung auszahlen? Fragt sich nur, wie man sich dann identifiziert zur Abholung...

    • Offizieller Beitrag

    Anonym darf in Deutschland kein Händler Edelmetalle von privater Seite kaufen. So weit zur Überschrift dieses Themas.


    Zweiter Punkt der Geldgutschrift bzw. Auszahlung. Schon mal einen Edelmetallverkauf versucht?


    Bei professionellen Stellen und handelsüblicher Ware stellt der Verkauf an den Händler eine Herrausforderung vergleichbar dem Kauf vom Händler an dich. Echtheitsprüfungen werden in der Regel im Vier Augen Prinzip direkt vor Ort erledigt. Nur im Zweifelsfalle werden aufwändige Prüfmethoden bemüht, um die Gewissheit der Echtheit zu untermauern.


    MbG
    DMR

  • Kursgültige staatlich geprägte und kursgültige Edelmetall-Münzen stellen devisen- und währungsrechtlich Sorten dar.


    Woraus ergibt sich beim Umtausch in geringen Mengen von Währungs-Sorten (man kann es auch Ankauf von EM-Münzen nennen) eine Ausweispflicht?
    Zu nennen währen da 20 CHF, 1 Pfund UK, US- und CAN-Dollarstücke, 20 Franc, 1 Krügerrand uvm.


    Gruß Hase

    • Offizieller Beitrag

    @ Armer:


    Gern, gehema mal etwas weiter drauf ein.


    "Gemäß Abgabenordnung (AO) §§ 143/144 sind beim Ankauf von gesetzlichen Zahlungsmitteln Name und Anschrift des Verkäufers festzuhalten und durch Einsichtnahme in ein Legitimationspapier zu prüfen."


    Und weiter:


    "Beim Ankauf von Handelsware (Barren, kursungültige Münzen, Schmelzware) sind gemäss der sogenannten “Trödlerverordnung” Name, Anschrift und Legitimationspapier des Verkäufers aufzuzeichnen. Auf die Aufzeichnungen gemäß der AO oder Gebrauchtwarenverordnung kann verzichtet werden, wenn der Verkäufer den Gegenwert seinem Konto gutschreiben lässt."


    MbG
    DMR

  • Wir sind - immer noch - ein freies Land


    Kommt das jetzt nur mir ironisch vor? ?)

    Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken. Marc Aurel (121-180)
    Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Friedrich von Schiller (1759 – 1805)
    Wer eine friedliche Revolution unmöglich macht, macht eine gewaltsame unvermeidbar. John Fitzgerald Kennedy (1917-1963)
    Ich bedaure nicht, was ich getan habe. Ich bedauere, was ich nicht getan habe.
    Ingrid Bergman (1915-1982)

  • Es ist bei größeren Summen immer sinnvoll sich auch von privat eine Rechnung oder zumindest Quittung über die Bezahlung und die Menge des EM geben zu lassen. Erstens wegen Verkunftsnachweis und zweitens wegen eventl. Nachweis des Geldverbleibs, obwohl letzteres nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.


    Das Finanzamt in Deutschland hat sonst das Recht "Zinseinkünfte" auf Kapitalerträge zu schätzen und zu kassieren, auch wenn diese nicht nachgewiesen werden können bzw. garnicht anfallen. Unglaublich aber wahr. Der Steuerzahler ist her im Zweifelsfall nachweispflichtig.


    Hier kann eine Rechnung über Edlmetallkauf ein Nachweis sein, dass für diese Summe keine Zinseinkünfte entstehen sinnvoll sein.


    Der Besitz von Edelmetallen ist in Deutschland nicht verboten. Ferner ist erlaubt sein Edelmetall weltweit dort zu lagern, wo man es perpönslich für am Besten aufgehoben hält.


    Ich persönlich halte die EU für diese Zwecke eher für suboptimal. Zumindest den Teil, den man nie für den sofortigen Zugriff braucht und dauerhaft sicher aufbewahren möchte sollte auf mehrer Länder bei mehreren Banken verteilt werden.


    Ein Banksafe bei ZKB oder bei der BKB würde ich dem Zollager immer vorziehen auch, wenn ich 5,5 % MWSt. berappen muß. Ein 50 l Schließfach z.B bei der BKB kostet ca. 175 Franken im Jahr, das reicht für mindestens 250 kg Silber Barren oder über 500 kg Gold in Standardbarren.


    Persönlich nicht Gefallen tut mir bei der letzten Option, dass Ausländer die Safeschlüssel bei der Bank lagern müssen, dies hat aber nur psychologiche Gründe, denn wenn die Bank zu ist, nützt mir auch der Schlüssel alleine nichts.

  • ICH biete eine rein private Plattform an. Wer also was verkaufen will oder kaufen will kann sich gerne melden. Ich garantiere das sich Kaeufer und Verkaeufer nur im ausdruecklich gewuenschten Ausnahmefall kennen lernen!... und ich kann Schweigen wie ein Grab! :)

  • Bestes Gegenbeispiel:


    Deutsche Bundesbank


    "kauft" kursgültige und kursungültige DM und EURO in Form von Münzen (Kupfer, Nickel, Messing, Eisen aber auch Silber-5erle und 10erle, Gold-Mark und Euros) bis 15.000 Euro auch ANONYM gegen kursgültiges Buntpapier "an". Sie nenen es aber korrekt umtauschen, den es ist juristisch kein Kaufakt bzw. Handelsgeschäft bei gesetzlichen Zahlungsmitteln.


    Von hauseigenen Video- ,Ton- und Bildaufzeichnungen mal abgesehn. :D
    Vor dem Münz- und Handelsgesetzen sind alle gleich und gleicher :thumbup:


  • Jupp AO §143/144 betrifft Waren. Bleibt die Frage, ob z.B. Krügerrand, die gültige Zahlungsmittel mit Kurs in Rand = Londoner Fixing sind, auch Waren nach AO §143/144 sind, oder nicht viel mehr Sorten. Und dann darf ich sie doch anonym umtauschen, oder welche AO verbietet dabei Tafelgeschäfte?


    Auch für Anlagegold generell bleibt die Frage, ob das Waren nach §143/144 AO sind. Für den Anleger meiner Meinung nach nicht.

  • Schon mal mit Bank oder Händler gesprochen ???


    Fakt ist, dass die Aufzeichnungen über JEDEN Kauf machen müssen, aber nicht wegen Geldwäsche, oder Datensammlung über den Veräufer,
    sondern für ihre eigenen Geschäftsunterlagen.


    Bei Verkäufen werden die eigenen Quittungen anerkannt ... aber bei Einkäufen, die man als Ausgaben absetzen will,
    da muss man schon eine Quittung haben ... zusätzlich mag es Verordnungen geben, das jeder Schrotthändler nicht von jedem
    Penner Kanaldeckel kauft .. ok ... das Thema ist aber bei Valoren eher nicht relevant, egal ob per Seriennummer die frühere Herkunft
    feststellbar ist oder ob nicht ..

  • Davon ab ist der nicht-anonyme VERkauf doch eh nicht so dramatisch. Danach hat man ja kein Gold mehr, was man z.B. bei Goldverbot, vor dem hier doch alle Angst haben, wegnehmen kann. Klar, wenn das Gold mal mit Schwarzgeld gekauft wurde, wärs natürlich ungeschickt, wenn größere Summen plötzlich offiziell auftauchen.

  • Bisher habe ich Gold nie verkauft sondern nur anonym gekauft.



    Ich halte es für riskant, wenn mein Name mit meiner Adresse in der Datenbank eines Goldhändlers liegen. Diese Datenbank könnte in die falschen Hände geraten und eines Nachts stehen dann Räuber bei mir im Kinderzimmer. Unter Androhung von Gewalt nehmen dir mir dann wieder alles weg. Ein anonymer Kauf schützt den Sparer vor dem Räuber.



    Jetzt würde ich mein Gold eines Tages gerne wieder verkaufen. Dieser Verkauf beim Goldhändler ist nicht anonym möglich. Wenn ich jetzt im Januar, Februar und März jeweils eine Unze beim Goldhändler verkaufe, könne ein Räuber auf die Idee kommen, dass bei mir noch mehr zu holen ist.



    Weil mir das Wohl meiner Kinder mehr am Herzen liegt als dem Räuber seinen Raub zu ermöglichen, würde ich gerne auch anonym verkaufen.



    Was sind hier die besten Möglichkeiten?

  • Bisher habe ich Gold nie verkauft sondern nur anonym gekauft.

    Im anderen Thread schreibste was von Rechnungen mit Namen drauf bei Goldhändler und Bankkäufen


    Dat ist anonym ? Und widerspricht sich nicht mit der o.g. Aussage ?


    Geh zu ner Münzbörse, aufn Flohmarkt, werde kreativ. Deine Thread sind es ja auch.


    Die großen Räuber kommen nicht in dein Kinderzimmer, die haben Anzug und Krawatte und sitzen

    in den Glastürmen.

  • Dat ist anonym ? Und widerspricht sich nicht mit der o.g. Aussage ?

    Da hast du natürlich Recht. Ich habe meine Lage etwas vereinfacht dargestellt.


    Als ich mit dem Kauf von Goldmünzen begonnen habe habe, habe ich tatschächlich teilweise meinen Namen angegeben. Teilweise keinen Namen und teilweise ein Pseudonym.

    Teilweise muss man auch eine Unterschrift leisten. Die Unterschrift wird man mir aber schwer zuordnen können.


    Ich denke anonymer Kauf und Verkauf ist sinvoll zum eigenen Schutz vor wem auch immer. Dennoch hatte ich in meiner Ausführung Schwächen.


    Meines Wissens ist ein Verkauf an Händler nie anonym möglich, ein Verkauf an Privat aber schon.


    Hat jemand Erfahrungen mit dem Verkauf an Privat?

  • diese Frage kann dir Frosch()OtzenHaarGenau dein AmtsBruder


    aus Zimmer 107 erklären, der auch schon hier wie du 5Jahre im


    GSF wohnt [smilie_happy]


    ... der hat auch die ZuchtHausInformationen 8o


    Gruss

    alibaba :love:

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

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