Wenn die Papiere bis zur Fälligkeit gehalten und zum Nennwert eingelöst werden sollen, spielen zwischenzeitliche Kursänderungen keine Rolle. Also kein Grund für Gewinnwarnungen.
Moin,
nur, wenn die Papiere ins Anlagevermögen umgewidmet werden und das wird äußerst selten vorkommen.
Grüße
Goldhut