Lädt das nicht zum Betrug ein? Das Vorkaufsrecht bedeutet meines Wissens nach nur, dass der Berechtigte zu gleichen Konditionen einsteigt, wie die ursprünglichen Vertragspartner. Könnte ich mir, wenn ich Flächen verkaufen wollte, keinen Spezi suchen, der einen Mondpreis bietet und dann warten bis das Vorkaufsrecht ausgeübt wird?
Moin,
darüber hinaus bedarf der Erwerb durch einen Nichtlandwirt immer der Genehmigung der zuständigen Behörde. Genehmigungsfrei (in Niedersachsen) ist nur der Erwerb von unter 1 ha. Die NLG hat zwar das Vorkaufsrecht und kauft selbst keine Grundstücke, sondern sucht einen Landwirt, der zu den Konditionen einsteigt. Gibt es keinen, weil der Preis viel zu hoch ist, dann kann der Nichtlandwirt die Fläche kaufen. Warum sollte man zu einem völlig überhöhten Preis Flächen kaufen, um dann eine im Verhältnis zu geringe Pacht zu erhalten?
Grüße
Goldhut