Es ging hier mal um die Absicherung der Immobilien gegen staatlichen Zugriff.
Wohn(ungs)recht für sich selbst als Eigentümer ist nicht so clever :
Moin,
warum wollen die Leute immer über die Bande spielen? Einfach eine Briefgrundschuld (wichtig: keine! Buchgrundschuld) eintragen lassen. Eine Abtretung derselben muss nicht im Grundbuch verlautbart werden. Es reicht die Übergabe des Briefes und eine schriftliche Abtretungserklärung. So kann man im Fall X dann sagen, dass die Briefgrundschuld dem Kind XY zusteht. Im Zwang müsste zunächst die Briefgrundschuld ausgelöst werden.
Grüße
Goldhut