Man muss unterscheiden zwischen
a) Hypotheken
b) Grundschuld mit enger Zweckerklärung
c) Grundschuld mit weiter Zweckerklärung
d) Grundschuld ohne Zweckerklärung
a) Hypotheken sind akzessorisch und direkt an ein bestimmtes Darlehen gebunden. Die Sicherungssumme reduziert sich analog dem ausstehenden Darlehen inklusive Zinsen und erlischt automatisch mit Rückzahlung des kompletten Darlehens nebst Zinsen.
b) Grundschulden mit enger Zweckerklärung sind an eine finanzierte Immobilie gebunden. Die gesicherte Summe reduziert sich analog der Darlehensrückzahlung, die Sicherungssumme bleibt aber bestehen. Wird ein weiteres Darlehen oder nach Rückzahlung des Ursprungsdarlehens ein neues für diese Immobilie abgeschlossen, so lebt die über diese Grundschuld gesicherte Summe bis zur Sicherungssumme wieder auf.
c) Grundschulden mit weiter Zweckerklärung sind analog b) zu sehen, jedoch ist diese nicht an eine bestimmte Immobilie gebunden, sondern gilt auch für alle anderen beim Grundschuldnehmer aufgenommen Darlehen/Kredite (auch Kontokorrent, Kfz & Co). Die tatsächlich gesicherte Summe entspricht also allen offenen Darlehen/Krediten nebst Zinsen und kann jederzeit bis zur Höhe der Sicherungssumme wieder aufleben.
d) Grundschulden ohne Zweckerklärung (Standard) sichern die komplette Sicherungssumme dauerhaft ohne jeglichen Bezug zu einer offenen Forderung aus irgend einem Darlehen/Kredit/Zinsen. Da sie meist mit sofortiger Zwangsvollstreckungsunterwerfung (ins gesamte Vermögen) abgeschlossen und ausgestellt wird, ist sie eine Art "Freibrief". Natürlich kann gegen ungerechtfertigt durchgeführte Grundschuldgeltendmachungen juristisch vorgegangen werden, aber das ist ein anderes Thema.