Das halte ich für eine Verwechslung. Das gilt beim Kauf mittels Bargeld. Der Ausweis ist für mögliche Nachfragen bzgl. der Geldherkunft.
Gruß,
GL
Gold verkaufen
Beim Verkauf von Anlagegold und Altgold gibt es keine anonyme Tafelgrenze. Das bedeutet, dass wir Edelmetallhändler unsere Ankäufe erfassen müssen und dafür die persönlichen Daten erfassen müssen. Wir müssen uns außerdem zum Beispiel bestätigen lassen, dass die angekaufte Ware Eigentum des Verkäufers ist.
Der anonyme Verkauf von Anlagegold funktioniert aber von Privat zu Privat. Dafür gibt es zum Beispiel auf Facebook einige geeignete Gruppen, in denen sich Privatmenschen ganz legal gegenseitig Gold verkaufen. Der Nachteil hier ist offensichtlich: man kann leider an schwarze Schafe geraten, die dann entweder nicht zahlen bzw. die Ware nicht verschicken. Hier sollte man also vorsichtig sein.
GWG - Das Geldwäschegesetz
Edelmetallhändler müssen die Transaktionen wie oben erwähnt nicht dem Finanzamt melden. Hier kommt natürlich das große "aber"!
Hat der Händler einen konkreten Verdacht, dass ein Kunde Geldwäsche betreiben will, weil z.B. die Geschichte, das Verhalten oder sonstige Umstände auffällig sind, muss das tatsächlich gemeldet werden.