Nachdem in Hintergrund ein Webinar läuft, bei dem vielleicht 10 Min. verwertbarer Inhalt mit 50 Min. rundherum hinterfüttert wird, kurz ein paar Gedanken zum Thema: Kirchen dürfen trotz Lockdown öffnen.
Zum einen ist es für mich nicht ganz einzusehen, dass die meisten Geschäfte schließen müssen aber die Kirchen nicht davon betroffen sind. Andererseits ist im Grundgesetz die Religionsfreiheit wie folgt definiert:
"Das deutsche Grundgesetz (GG) sichert die Religionsfreiheit in Art. 4 Absatz 1, 2:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet"
Das heißt zum einen, dass tatsächlich noch auf einen Teil der Rechte im GG Rücksicht genommen wird. Auf der anderen Seite werden aber andere im GG definierte Rechte wie z.B. die Bewegungsfreiheit mit der "Seuchenkarte" eingeschränkt.
"Art. 11 GG lautet seit seiner letzten Änderung am 24. Juni 1968 wie folgt:
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist."
Jetzt kann man natürlich darüber streiten, warum das bei der Bewegungsfreiheit die Seuchengefahr eingearbeitet wurde und bei der Glaubensausübung nicht. Entweder wurde das vergessen, oder die Kirche und/oder gläubige Juristen/Politiker haben aktiv darauf eingewirkt.
Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, ob mich das "Einknicken" des Staates vor der Kirche mehr stört, oder ich mich eher über ein Einhalten von Gesetzten freue. Das ganze öffnet auf der einen Seite die Tür für Gefälligkeitsentscheidungen (z.B. Kirchen können öffnen) auf der anderen Seite lässt es die Möglichkeit zur rechtlichen Intervention. Aktuell bin ich etwas zwiegespalten und noch in der Meinungsbildungsphase...
Und das Webinar ist immer noch nicht aus.