Amtsgericht Fulda | 12.04.2019 |
- Insolvenzgericht -
92 IN 24/19
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen des
Marco Bxxx, Buchhaltungsbüro und Versandhandel, geboren am xx.xx.197x, Händelweg 8, 36088 Hünfeld, ehemals selbständig als Buchhaltungsbüro,
wird heute, am 12.04.2019 um 13:50 Uhr das Insolvenzverfahren aufgrund des am 06.03.2019 eingegangenen Antrags gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Sandra Mitter, Kanzlei Westhelle & Partner, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312.
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.