Habe aus interner Quelle (Innenministerium) erfahren das beschlossen wurde das Empfänger von saatlichen Leistungen (Kindergeld/Sozialhilfe/Pfegegeld/etc.) ein eigenes "Pfandungsgeschütztes" Konto bei der Bank einrichten müssen/sollen um im Fall der staat Pfändung geschützt zu sein.
Werde Morgen mal bei meiner Bank nachfragen ob die da was von wissen.
Ich soll als Kindergeldbezieher von Staats wegen ein pfändungsgeschütztes Konto einrichten, um Pfändungen dieser Zuwendungen von Staats wegen zu verhindern? Was ist denn das für ein Blödsinn?