Vielleicht werde ich hier jetzt als Verschwörungstheoretiker verschrien was ich sicher nicht bin ? aber nachfolgende Nachricht zum Thema Lebensversicherungen hat mich sehr nachdenklich gemacht. So wurde am 22.12.2010 das überarbeitete Versicherungsaufsichtsgesetz in Kraft gesetzt, und hier steht angeblich unter § 89 Absatz 1 für den Krisenfall folgendes drin:
VAG § 89 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen (Versicherungsaufsichtsgesetz)
(1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen (?) Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.
(2) Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen? Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.
Ich habe dieses Beispiel per Newsletter zugeschickt bekommen und noch nicht auf Richtigkeit geprüft ? es zeigt aber wie der Staat schnell Gesetzte zu seinen Gunsten oder einer gewissen Lobby erlassen kann.