Trotz vereinbarter Festpreise für Strom und Gas möchte der Anbieter ExtraEnergie die Preise erhöhen. Woran sich die Verbraucherzentrale NRW stört. Die Sache landet vor Gericht. Resultat? Der Anbieter muss weiterhin zu den vertraglich vereinbarten Preisen beliefern.
Mit Beschluss vom 26. August hat nun das Landgericht Düsseldorf dem Antrag der Verbraucherzentrale entsprochen. Damit darf der Anbieter keine Preiserhöhungen für Strom und Gas wegen steigender Beschaffungskosten auf dem Großhandelsmarkt mitteilen, wenn die Verträge eine Preisgarantie enthalten, die auch Beschaffungspreise umfasst. Der Anbieter muss also weiterhin zu den vertraglich vereinbarten Preisen liefern.
Der Beschluss des Gerichts (Az.: 12 O 247/22) schützt alle Kunden der "ExtraEnergie" GmbH, so die Verbraucherzentrale.
https://www.n-tv.de/ratgeber/N…aubt-article23556590.html
Grüße sendet Ersatzkasse